Aus der Hartz4-Falle durch booklooker

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schneck1
Beiträge: 89
Registriert: Fr 20. Okt 2006, 22:48
Wohnort: Oberpfalz

Beitrag von schneck1 »

Ich wuerde es nicht auf einen normalen Flohmarkt versuchen, sondern mit einem Buecherflohmarkt, falls du deine Buecher loswerden willst. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dann auch die <aeltesten> Schmoeker gehen.
da geht`s zu meinen Angeboten

http://www.booklooker.de/app/result.php ... ediaType=0

dabei sein ist alles
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terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Beitrag von terracotta »

danyslesekiste hat geschrieben:Der Verkaufsumschlag liegt bei ca. 2 % meiner Bücher.
Was meinst Du damit?
Gruß, terracotta
danyslesekiste
Beiträge: 12
Registriert: Mo 31. Okt 2005, 00:57
Wohnort: Saarland

Beitrag von danyslesekiste »

Hallo terracotta,

damit meine ich, dass ich bei einem Bestand von 3.000 Büchern im Monat ca. 60 Stück verkaufe = 2 % von 3.000. Ein guter Kollege von mir,
der mich auf diese Idee mit den Büchern brachte, bestätigt diese Zahl auch.

Hallo schneck 1,

leider habe ich im Saarland noch keinen Bücherflohmarkt gefunden.
Wohl eine Land der Nicht - oder Wenigleser.

mit liebem Gruß und ein frohe Osterfest an alle.

Ralph Zahn
danyslesekiste
buchmacher
Beiträge: 1
Registriert: Fr 13. Apr 2007, 00:24

Hermes

Beitrag von buchmacher »

Verschiedentlich habe ich hier schon gelesen, dass offenbar Hermes der bevorzugte Partner beim Versenden von versicherten Sendungen ist. Aus welchem Grunde zieht ihr Hermes anderen Zustellern wie DHL oder UPS vor? Sind das Kostengründe?
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Kanalratte
Beiträge: 308
Registriert: Do 10. Nov 2005, 21:37
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Beitrag von Kanalratte »

@ Buchmacher

Der Versand mit HERMES hat in erster Linie Kostengründe.

"tjum", hier aus dem Forum hat hier eine prima Vergleichsliste erstellt.

Paketshops findes du hier

Ein weiterer Vorteil von HERMES ist, die Tatsache, dass Sie nicht nach Gewicht sondern nach Umfang berechnen, so dass z.B der 4kg Bildband meistens noch in die kleinste Kategorie passt.

P.S. Beauftragung im Netz mit dem Online Paketschein ist billiger.

P.P.S. Bevor ich es vergesse: Im Gegensatz zum Päckchen der DPAG gibt es in der "Klasse bis 2kg" auch noch eine Versicherung bis ? 500,-
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jimihendrix
Beiträge: 654
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 14:24
Wohnort: 56355

Beitrag von jimihendrix »

einn weiterer Vorteil von Hermes sind die weitaus besseren Öffnungszeiten und dass es keine Schlangen bis draußen vor die Tür, wie hier bei der Post , gibt.
krimikiste'buecher

lieber ein Buch in der Hand als eine Antenne auf dem Dach
politischebuecher
Beiträge: 10
Registriert: Do 21. Aug 2008, 08:34

Beitrag von politischebuecher »

Hallo liebe Leute,
Es ist schön, dass hier vorurteilsfrei an Menschen herangegangen wird, die versuchen über einen eigenen, vllt. ungewöhnlichen Weg, sich selbst zu finanzieren.
Ich bin Vater eines derzeit 2 1/2 Jahre alten Kindes. Meine Freundin geht ab dem 01.09.2008 zur Schule und ich möchte zeitgleich mit dem An- und Verkauf von Büchern beginnen. Wir beziehen derzeit die Leistungen der ALG 2. Wir werden uns zunächst ebenfalls ein Kleingewerbe in der Form einer GbR gründen.

Zunächst möchte ich etwas klären, was meines Erachtens nicht eindeutig aus dem Threat hervorgeht:

Zum einen gibt es das sog. "Einstiegsgeld" worauf tatsächlich kein Rechtsanspruch besteht. Beim www.bmwi.de kann folgende Broschüre bestellt werden: "Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit".
Dort steht auf Seite 20f, zu Gründung aus ALG 2 heraus:
Antrag und Information (Einstiegsgeld)
Allerdings handelt es sich hier um eine sogenannte Kann Regelung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Das Einstiegsgeld kann entweder bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsgemeinschaft oder dem zugelassenen kommunalen Träger beantragt werden. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
- Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt, Nachweis der erlaubten Selbstständigen Tätigkeit (z.B. Zulassung der Kammer)
-Nachweis über eine Unfallversicherung
-einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
-sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Dies ist im Grunde Vergleichbar mit der Beantragung eines Kredites ;-)


Neben des Einstiegsgeldes ist es aber so oder so erlaubt, ja sogar "erwünscht" nebenbei Geld zu verdienen... Weil es einem dem Arbeitsmarkt näher bringt, und somit die Chancen auf Vermittlung erhöht.

Auf der Internetseite des Arbeitsamtes kann folgende Anlage heruntergeladen werden: "Anlage EKS" - Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.
Einfach mal Googlen.

Jetzt unbedingt lesen:
http://www.akademie.de/direkt?pid=22240&tid=11595
sowie
http://www.akademie.de/direkt?pid=48265&tid=11598

und schon ist der Unterschied zwischen Einstiegsgeld und der normalen Anrechnung klar. Über die Anrechnung wird nicht entschieden: D.h. jeder darf Geld dazu verdienen.

Soviel erstmal von meiner Seite.
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