Dem ist voll zuzustiimmen. Bewertet werden sollte also u. a. derWeicht der Zustand eines Buches jedoch im positiven oder negativen Sinn von der Beschreibung ab, fällt das ja auch auf den Verkäufer zurück und kann dann selbstverständlich - neben anderem - in der Bewertung erwähnt werden.
Grad der Übereinstimmung zwischen der Angebotsbeschreibung
und dem erhaltenen Buch hinsichtlich z. B. Vollständigkeit , Ge-
nauigkeit oder Angemessenheit.
Dies bereitet jedoch Schwierigkeiten, wenn in der Beschreibung nur ein Gesamturteil abgegeben wird:
- wie neu
- leichte Gebrauchsspuren
- deutliche Gebrauchspren
- stark abgenutzt.
In dieser Zustandsgliederung fehlt es an zusätzlichen Stufen im oberen Bereich. Ein 5o Jahre altes Buch, das in einem hervorragenden Zustand ist, kann man kaum als "wie neu" beschreiben. Man muß also auf "leichte Gebrauchsspuren" ausweichen, um auf der "sicheren Seite" zu sein, was wiederum eiine Unterbewertung ist.