chrissy hat geschrieben:.... habe heute eine "1-Stern-Bewertung" ohne Kommentar erhalten!
Das Hörbuch habe ich auf Kundenwunsch vor Ostern ohne Bezahlung verschickt und später auf Wunsch auch die Rechnung quittiert.
Also ich habe keine Ahnung was nicht in Ordnung war.
Jetzt habe ich im Profil des Kunden nachgeschaut und festgestellt, das die letzten Bewertung die er abgegeben hat, alle negativ sind.
Das legt doch sogar die Vermutung nahe, daß er möglicherweise das Bewertungssystem nicht richtig verstanden hat. (Mir fiel mal ein Käufer auf, der ebenfalls einheitlich überall Sterne abzog. Als ich dann freundlich nachfragte, was ihm denn dermaßen mißfallen haben könnte, hat er anschließend nicht nur meine, sondern auch die übrigen Verkäuferbewertungen nachgebessert.)
In so einem Fall würde ich also den Kunden freundlich anschreiben und um eine Erklärung bitten, was seiner Ansicht nach dermaßen schiefgelaufen ist. Sollte er diese negative Bewertung nicht vernünftig begründen können, müßte man ihm nahelegen, diese (und womöglich auch die der anderen in dieser Weise geschädigten Handelspartner) zu überdenken und entsprechend zu korrigieren.
Sollte er sich weigern, seine negative Bewertung zu begründen, könntest Du auch das BL-Team noch um Vermittlung bitten. - Und als letzte Möglichkeit bleibt dann nur, die Löschung zu verlangen, wie d_r_m_s ganz richtig sagt, denn:
d_r_m_s hat geschrieben:wenn die Bewertungen dann nach zwei Jahren vollständig anonymisiert sind kann keiner mehr nachvollziehen, dass da einer wohl einen Nervenkoller hatte ... Datenschutz ?