Statt über die rechtliche Situation zu lamentieren, ist es viel sinnvoller nachzudenken, wie es weiter geht.
Klar, alle die solche Bücher angeboten haben oder es noch tun, machen sich zumindest eines kleinen ?Vergehens? schuldig. Dabei spielt es nicht die geringste Rolle, ob das viele tun, oder ob man sich dessen nicht bewusst war. Erstens schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, zweitens wird etwas falsches nicht dadurch richtig, dass es sehr viele tun.
Jetzt aber genug der ?Schelte?. Wir, unser Antiquariat, beschäftigt sich schon länger mit der Indizierung von Printmedien.
Wenn man die etwas sperrige Liste der bpjm aktuell zur Hand nimmt, und die Liste A und B, Index der Printmedien, 697 Titel, durchschaut, dann wird das Vorgehen des Abmahners sehr leicht erkenntlich.
Wir haben mal gestern und heute kurz überprüft, wie viele Titel, die dort gelistet sind, im Internet angeboten werden, ziemlich viele.
Und es ist auch eine Systematik im Vorgehen des Abmahners zu erkennen: Er arbeitet die Liste von vorne nach hinten ab. Titel, die weiter vorne stehen, finden sich kaum noch bei booklooker im Angebot, auf anderen Plattformen immer noch. Ganz anders wird es, wenn man die Liste von hinten nach vorne prüft.
Probiert es mal mit:
- Zungen, Kerner Keith
- Zarte Haut, Andreas J.H.
- Wilder Atem, Lesebuch der Lust
- Tanzabend, Roberts Robert
Wenn ihr jetzt den Bereich findet, ab dem die indizierten Titel seltene werden oder ganz verschwunden sind, dann habt ihr euch mit dem Gegner getroffen..
Die Aufgabe ist also ziemlich leicht, die bpjm aktuell zur Hand nehmen, Hausaufgaben machen, die Liste abarbeiten und der Spuk stoppt von selber.
Wenn nicht alle die Liste zur Hand haben, bittet doch die, die sie haben, die Titel des fraglichen Zeitraumes von hinten nach vorne abgearbeitet, hier zu posten.
PS: Noch eine kleine Anmerkung zum Schluss: Es nutzt dir wenig, wenn du ein Privater bist, zwar kannst du dann eigentlich nicht abgemahnt werden, aber eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit hast du dich mit deinem Angebot trotzdem schuldig gemacht.
Jetzt würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen, das Ganze geht wie das Hornberger Schießen aus, und man kann das Ganze getrost aussitzen.
Aber Vorsicht, dass der Vorgang nicht politisch instrumentalisiert wird. Wenn erst mal in der Presse steht: 400 ?Pornographen? bei booklooker entdeckt, dann wird es schwierig den rechten Tatbestand darzustellen und die Öffentlichkeit von der Harmlosigkeit des Angebotes zu überzeugen.
Hier wird auch die Hausaufgabe von den Betreibern der Seite liegen, arbeitet die Liste wirklich verdammt schnell ab, dann seit ihr auf der sicheren Seite.
In diesem Sinne liebe Grüße
Thomas