Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

jessikaxxl hat geschrieben:Hier das Foto der Buchhandlung in der Lotharstraße 155 in Bonn.
http://sellerforum.de/download.php?id=43
Könntest du das Foto vielleicht auf freien Webspace (z. B. http://imageshack.us ) stellen? Dort muss man sich erst registrieren.
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

"Könntest du das Foto vielleicht auf freien Webspace (z. B. http://imageshack.us ) stellen? Dort muss man sich erst registrieren."

...hab ich veranlaßt.

Anmeldung bei sellerforum.de lohnt sich aber. Dort gibt es viele interessante Beiträge, wenn auch nicht nur rund um das Buch.
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antje
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Beitrag von antje »

Das:

Amtsgericht Kiel
Urteil - AZ: 113 O 278/03
vom 18.02.2004
(Rechtskräftig)



"Die Erstattungspflicht von Aufwendungen erstreckt sich zwar grundsätzlich auch auf Rechtsanwaltskosten. Die Ersatzpflicht setzt jedoch stets voraus, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war. Das trifft in einfach gelagerten Fällen nur dann zu, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist und anwaltlicher Hilfe bedurfte. Diese Grundsätze sind auch für den Bereich des Wettbewerbsrechts übertragbar. So hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 20.02.2001 (GRUR-RR 2002, 216 f) ausdrücklich festgestellt, dass auch im Bereich des Markenrechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts dann nicht erforderlich ist, wenn es sich um eine sogenannte Serienabmahnung handelt, da das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Erfahrung zu einer solchen Abmahnung selbst im Stande ist, da es sich für das Unternehmen um eine alltägliche Routineangelegenheit gehandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Palandt, 63. Aufl. § 683 Rdnr. 4).

Ein solcher Sachverhalt liegt hier zur Überzeugung des Gerichts vor. Dies ergibt sich bereits aus dem eigenen Sachvortrag des Klägers, der letztendlich nicht bestreitet, in einer Vielzahl von (unterschiedlichen) Fällen Abmahnungen ausgesprochen zu haben, sondern sich lediglich dagegen wendet, diese Abmahnungen als Routineangelegenheit einzustufen. Jede einzelne Angelegenheit sei vielmehr so unterschiedlich und so schwierig, dass die Hinzuziehung eines im Wettbewerbsrecht versierten Anwalts erforderlich gewesen sei. Dies überzeugt das Gericht indes nicht. Es ist vielmehr davon überzeugt, dass die vorliegende Abmahnung Bestandteil einer großangelegten Abmahnaktion ist. Dabei kann dahinstehen, ob tatsächlich nur rund 20 Abmahnungen wegen bezogen auf den Vertrieb von Freecams ausgesprochen worden sind, da zumindest davon auszugehen ist, dass eine Vielzahl von Abmahnungen bezogen auf die unterschiedlichen technischen Geräte erfolgt ist. Der Kläger hat zudem selbst vorgetragen, dass die potentiellen Rechtsverstöße von Pxxxxxxxxxx recherchiert worden sind. Die daran anschließende bloße Abmahnung hatte ebenfalls von Pxxxxxxxxxx mittels eines standardisierten Bausteintextes erfolgen können. Dass Pxxxxxxxxxxx GmbH & Co KG hierzu aufgrund der eigenen Fachkunde und des eigenen Zuschnitts des Unternehmens in der Lage war, bestehen keine ernsthaften Bedenken. Insbesondere besitzt die Pxxxxxxxxxxx GmbH & Co KG nach eigenem Vortrag des Klägers einen eigenen Bereich Recht/eSecurity. Zudem ist eine besondere rechtliche Schwierigkeit bei der Abmahnung, die von Pxxxxxxxxxxx GmbH & Co KG nicht bewältigt werden könnte, nicht ersichtlich.

Dass es sich vorliegend auch beim Kläger um ein standardisiertes Serienverfahren gehandelt hat, zeigt sich bereits an seinem eigenen Vortrag. Aus den von ihm eingereichten Unterlagen, insbesondere der Anlage K3 (Bl. 29 i.a.A.) ergibt sich, dass der Kläger allein an diesem Tag 22 potentielle Verstöße bei eBay angezeigt hat und um Mitteilung über Namen und Adresse der Anbieter gebeten hat, um entsprechende rechtliche Schritte gegen die Anbieter einleiten zu können. Dies wird auch durch die Vielzahl der vorgelegten Rechtsprechungen belegt. Allein beim Landgericht Hamburg wurden innerhalb weniger Tage namens Pxxxxxxxxxx GmbH & Co KG zahlreiche einstweilige Verfügungen erlassen. Berücksichtigt man dann noch, was allgemein bekannt ist, dass sich in der Regel die Abgemahnten der Abmahnung sofort unterwerfen, dann lässt dies Rückschlüsse darauf zu, dass diesen einstweiligen Verfügungen erheblich mehr Abmahnungen vorausgegangen sein dürften
"


habe ich eben auf einer freundlicherweise verlinkten Seite (danke, kohagie - ich denke darüber nach, dem Verein beizutreten!) gefunden, bereit gestellt von RA Dr. Bahr (Bitte sag mir einer Bescheid, wenn ich jetzt wieder irgendwie Urheberrecht verletze oder so einen Kram. Aber veröffentlichte Urteile dürfen doch hoffentlich kopiert werden, oder???????)

Find ich auch ganz interessant - vor allem die fett gedruckte Stelle :P
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

jessikaxxl hat geschrieben:"Könntest du das Foto vielleicht auf freien Webspace (z. B. http://imageshack.us ) stellen? Dort muss man sich erst registrieren."

...hab ich veranlaßt.
Postest du dann auch bitte den Link?
Anmeldung bei sellerforum.de lohnt sich aber. Dort gibt es viele interessante Beiträge, wenn auch nicht nur rund um das Buch.
Mag ja sein, ich (und bestimmt viele andere auch) möchte mich dort aber nicht anmelden.
Gruß, terracotta
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...solche Urteile zu zitieren, bringt konkret nicht viel. Diesem Urteil kann man z.B. das Urteil des OLG Frankfurt gegenüberstellen, wobei der 6. Senat des OLG Frankfurt wohl der renommierteste Wettbewerbssent in Deutschland ist, wogegen das in dem Kieler Urteil zitierte OLG Düsseldorf gerade in Abmahnsachen eine Exotenstellung innehat.

http://web2.justiz.hessen.de/migration/ ... endocument
Heidulf
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Beitrag von Heidulf »

Hallo in die Runde,

ich muss sagen, dass ich positiv davon überrascht bin, dass sich hier einige Leute mit gehörigem rechtlichen Sachverstand tummeln. Daher habe ich mich entschieden, mich hier auch zu registrieren.

Auch ich habe gestern eine Abmahnung der RAin Ehrhardt erhalten und bin bei Herrn Solmecke wie mindestens 40, gefühlte 80-100 Mandanten denke ich in besten Händen. Ich hatte (natürlich unwissentlich) 5 unscheinbare und mehr als günstige Ullstein-Bände angeboten, die auf dem Index stehen. Diese standen seit langer Zeit in meinem Angebot, ohne dass sich jemals jemand dafür interessiert hätte. So viel zur nüchternen faktischen Relevanz dieses ganzen Abmahnungs-Brimboriums.

Was mich aber rechtlich interessieren würde ist das folgende: Das Abmahnungsschreiben wurde am 3. Dezember vom Gerichtsvollzieher gestempelt, das Schreiben auf dem selben Stück Papier hat die Anwältin jedoch auf den 12. Dezember (also 9 (!) Tage später) datiert. Ist das nicht a) so etwas wie Urkundenfälschung und b) der Grund dafür, dass das Schreiben an sich und per se NICHTIG ist, denn der Gerichtsvollzieher könnte offensichtlich ja auch ein leeres Stück Papier mit seinem Stempel quittiert haben.

Das würde mich sehr interessieren und ich freue mich auf spannende Antworten.

Viele Grüße eines Neulings (und doch alten Internet-Hasen)

Heidulf
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

Hier der Link zum Foto auf einem freien Webspace.

http://img510.imageshack.us/my.php?imag ... 029gj9.jpg

oder auch

Bild

Falls jemand mehr Infos zu dem Baum auf dem Bild haben will, eifnach melden.

P.S.: Wenn Ihr im Sellerforum fleißig lesen würdet, wüsstet Ihr viel besser Bescheid, wie man solchen Abmahnungen begegnet.

Ich bin nicht abgemahnt worden. Aber ich hab schon Abmahnungen von Unternehmen bekommen, die jedes Kind kennt und Prozesse gegen Gegner geführt, dass sogar die Presse über diesen David vs. Goliath Streit berichtete.

Mein Tip: Auf Jessicaxxl hören, nichts zahlen, nicht kuschen! Der einzige Grund, warum Abmahnungen so erfolgreich sind ist der, dass die Opfer halt (verständlicherweise) die Hosen bis oben hin voll haben und Angst haben, dass es überläuft, wenn sie tief Luft holen...
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Nach zwei Tagen der Hektik, des Chaos rund um die betreffende Abmahnung, von der auch ich meine Tage nun umwoben sehe, möchte ich an dieser Stelle auch einfach mal dem Booklooker-Team ein tolles Lob aussprechen. Die Damen und Herren haben nicht versäumt - (wie andere Antiquariatsplattformen) zu der ganzen Angelegenheit Stellung zu nehmen, Anteil zu nehmen und im Miteinander Verkäufer und Anbieter von Plattform, nach Lösungen zu suchen.

Das ist mir in Anbetracht, dass zwar Booklooker immer als "Flohmarkt" für gebrauchte Bücher erwähnt und in Suchmaschinen gefunden wird, somt auf dem antiquarischen Markt immer ein wenig unter gehalten wird, - in diesem Rahmen einfach auch mal wichtig, gesagt zu werden.
Der Service von Booklooker ist auf alle Fälle sehr zu loben, aktualisierte Updates sind in der Tat meist innerhalb 6 Stunden im längsten Fall innerhalb 12 Stunden erledigt, während ich bei einer anderen Plattform (namhaft) nun schon auf die Aktualisierung seit dem 10.12.2007 warte.

Fakt ist - dass uns Händlern nebst dem Umstand, dass plötzlich weniger Bestellungen eingehen als noch vor zwei Tagen (oder es ist nur bei mir so ?!), auch noch die Tatsache, dass neben einem minimalisierteren Weihnachtsgeschäft noch der Tatbestand ins Haus schwebt, wie ein Damoklesschwert also über uns schwebt, dass wir mit einer hohen Geldstrafe, Gerichtskosten etc. im Hinblick auf das neue Geschäftsjahr zu kalkulieren haben.

Mir ist nicht klar und ich bin mir nicht sicher, ob das alle Kollegen unbeschadet überstehen und unbeschadet ihren Handel mit antiquarischen Bücher aufrecht erhalten können....zu 2008 hin.

Dennoch gilt: Seriös bleiben, Ruhe bewahren, sich mit anderen Kollegen und Betroffenen beraten, zusammenhalten und nichts Unüberlegtes tun.

Herzlichst

Moments
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo der_Bonner!

Danke für das Bild! Sieht doch nett aus, die Buchhandlung!

Hast du den Eindruck, dass hier viele die Hosen voll haben? Ich eigentlich nicht, eher im Gegenteil, und das freut mich.

Und wenn du so gut Bescheid weißt über den Abmahnwahnsinn, kannst du uns bestimmt auch mit dem einen oder anderen Tipp aushelfen, oder? :)

Also, herzlich willkommen im Forum!
Viele Grüße, Antje
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo, Moments!

Das hast du wirklich sehr schön gesagt, dem ist (fast) nichts mehr hinzuzufügen.

Höchstens eines: booklooker muss sich - denke ich - in Zukunft tatsächlich um möglichst vollständigen und aktuellen Filter bemühen, damit uns so ein(e) Sch.....eibenkleister nicht nochmal passiert! Das wäre hierzu noch meine einzige Bitte. Es sind doch wohl sehr viele Bücher durchs Raster gefallen (wie das jetzt bei anderen Plattformen ist, weiß ich nicht genau), und so einige (u. a. auch ich) haben sich wohl auf den Schutz durch booklooker verlassen.

Aber ich denke auch wirklich, sie tun alles Menschenmögliche, um den Schaden möglichst gering für alle zu halten (ist ja auch in ihrem eigenen Interesse)

So, nu hab ich doch noch was hinzugefügt!
Viele Grüße, Antje
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

der_Bonner hat geschrieben:Falls jemand mehr Infos zu dem Baum auf dem Bild haben will, eifnach melden.
Zu dem Baum zwar nicht, aber: Gibt es an diesem Haus irgendeinen Hinweis auf den Geschäftsbetrieb einer Buchhandlung (ich vermute jetzt mal, dass du da warst und das Bild geschossen hast)?
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
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Beitrag von antje »

@jessikaxxl: Ist mir schon klar, dass man mit solchen Urteilen nicht frohlocken kann und jubeln: Jetzt haben wir sie!

Aber interessant ist es trotzdem, und mich hats im konkreten Fall zum Schmunzeln gebracht (Galgenhumor? - muss auch mal sein)

Das Vertrauen darauf, dass unsere Gerichte auch nur ansatzweise mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbare Urteile fällen, hab ich eh schon lang verloren - spätestens, seit ich mich in das eine oder andere Urteil eingelesen hab, weil ich selbst mal betroffen sein könnte. *übervielesnurmitdemkopfschüttelnkann*
Viele Grüße, Antje
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