Ron, diese Unsicherheit wird in einem Wirtschaftssystem immer bleiben, dessen Existenzgrundlage Du beseitigen würdest, wenn Du Wirtschaftskriminalität härter bestrafen würdest. Die Regierung, die an diesem Problem arbeiten wollte, würde vom organisierten Verbrechen (Großkonzerne und Banken) sofort abgesetzt ohne das Volk zu fragen.ronsericsson hat geschrieben:...aber Unsicherheit bleibt natürlich solange wir hier alle nicht wirklich was positives für uns bewirkt haben.
Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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So Leute es ist soweit.Die Sache mit dem Spendenkonto läuft.......eben gesehen!
http://www.aboev.de/spenden/index.html
Ich bin dabei!
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Ich bin dabei!
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So würde ich persönlich reagieren:
Schreiben als gewerblicher Anbieter
Schreiben als gewerblicher Anbieter
Schreiben als privater AnbieterNAME
ADRESSE
EINSCHREIBEN / EINWURF
Christine Ehrhardt
Rechtsanwalt
Kapellenstraße 25
51491 Overath
17. Dezember 2007
Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH ./. IHR NAME
Ihr Abmahn-Rundschreiben vom 12. Dezember 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von Ihnen behauptete konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihrer Mandantin und uns ist nach unseren Recherchen nicht gegeben.
Der bloße Geschäftszweck einer GmbH und/oder eine entsprechende Gewerbeanmeldung begründen nach herrschender Rechtsprechung kein konkretes Wettbewerbsverhältnis i.S. des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG. Das konkrete Wettbewerbsverhältnis bedingt einen tatsächlich aktiven und nachhaltig betriebenen Geschäftsbetrieb.
Wir haben Sie daher aufzufordern, uns bis spätestens zum
27. Dezember 2007 um 12:00 Uhr bei uns eingehend
in geeigneter Form nachzuweisen, daß das von Ihnen behauptete konkrete Wettbewerbsverhältnis tatsächlich besteht.
Bis zum selben Termin geben wir Ihnen alternativ Gelegenheit, verbindlich zu erklären, daß die uns gegenüber behaupteten Unterlassungsansprüche nicht aufrecht erhalten werden.
Wird das behauptete Wettbewerbsverhältnis innerhalb der Frist nicht nachgewiesen und auch nicht der Anspruchsverzicht erklärt, sehen wir uns gezwungen, eine negative Feststellungsklage zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
NAME
ADRESSE
EINSCHREIBEN / EINWURF
Christine Ehrhardt
Rechtsanwalt
Kapellenstraße 25
51491 Overath
17. Dezember 2007
Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH ./. IHR NAME
Ihr Rundschreiben vom 12. Dezember 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von Ihnen behauptete konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihrer Mandantin und mir ist nicht gegeben. Erstens handelt Ihre Mandantin nicht mit Büchern und zweitens biete ich auf der Verkaufsplattform booklooker.de meine alten Bücher aus Privatbesitz als privater Verkäufer an.
Ein Wettbewerbsverhältnis ist also unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben.
Ich habe Sie daher aufzufordern, bis zum
27. Dezember 2007 um 12:00 Uhr bei mir eingehend
zu erklären, daß die mir gegenüber behaupteten Unterlassungsansprüche nicht aufrecht erhalten werden. Nach fruchtlosem Fristablauf sehe ich mich gezwungen, eine negative Feststellungsklage zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Wirklich?
Heftig Wozu soll das Einwurf-Einschreiben denn gut sein.Dawson hat geschrieben:Kuxtu hier: http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/16/20/
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