Wurde als Privatnbieter auch abgemahnt und möchte jetzt brennend gerne wissen, welches Briefchen man der guten Rechtsanwältin denn nun am geschicktesten zurückschicken soll:
1. die Variante von Jessikaxxl (s.u.) oder
2. die Downloadvariante des BL-Anwalts
Würde mich sehr über Klärendes freuen
jessikaxxl hat geschrieben:So würde ich persönlich reagieren:
Schreiben als privater AnbieterNAME
ADRESSE
EINSCHREIBEN / EINWURF
Christine Ehrhardt
Rechtsanwalt
Kapellenstraße 25
51491 Overath
17. Dezember 2007
Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH ./. IHR NAME
Ihr Rundschreiben vom 12. Dezember 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von Ihnen behauptete konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihrer Mandantin und mir ist nicht gegeben. Erstens handelt Ihre Mandantin nicht mit Büchern und zweitens biete ich auf der Verkaufsplattform booklooker.de meine alten Bücher aus Privatbesitz als privater Verkäufer an.
Ein Wettbewerbsverhältnis ist also unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben.
Ich habe Sie daher aufzufordern, bis zum
27. Dezember 2007 um 12:00 Uhr bei mir eingehend
zu erklären, daß die mir gegenüber behaupteten Unterlassungsansprüche nicht aufrecht erhalten werden. Nach fruchtlosem Fristablauf sehe ich mich gezwungen, eine negative Feststellungsklage zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen