Mein Leserbrief on Spiegel-Online:
Mit Entsetzen lese ich, das RA Christine Ehrhardt bewußt und unter Mißachtung des Willens der Bundesregierung Kinder zu Testkäufen einsetzt. In einer Pressekonferenz hat sich die Bundesregierung eindeutig gegen Testkäufe von Jugendlichen ohne Begleitung von Amtspersonen ausgesprochen.
?... FRAGE: Herr Dr. Steg, wie beurteilt die Bundesregierung denn den Vorstoß eines koordinierten bürgerschaftlichen Engagements, wie ich es einmal nenne? Wir haben vorhin von Frau Bethge gehört, welche nicht ganz irrelevanten Gruppierungen sich für den Vorstoß von Frau von der Leyen ausgesprochen haben. Man kann das auch sehr gut koordinieren und seine Kinder selbst als Testkäufer losschicken, wohlgemerkt koordiniert mit dem entsprechenden Begleitpersonal. Das kann man dann schön festhalten, veröffentlichen und sagen, in welchen Geschäften welche Kinder was bekommen haben, sozusagen Testkäufe à la "Stiftung Warentest".
BETHGE: Ich will etwas dazu sagen: Diese Testkäufe sind gerade nicht möglich. Um es einmal klarzustellen: Testkäufe können nur von Amtspersonen durchgeführt werden, indem sie Jugendliche einsetzen, die diese Einkäufe tätigen. Das ist aber genau die Verschärfung. Wenn die Verbraucherzentrale losgeht und Testkäufe mit Jugendlichen tätigt oder wenn das vielleicht auch Journalisten machen, die in einer bestimmten Art und Weise recherchieren, dann ist genau das nicht erlaubt. Wir haben jetzt gerade darüber gesprochen, diese Ausnahme, dass Amtspersonen Jugendliche als Testkäufer einsetzen können, im Gesetz noch einmal klarzustellen. Es ist nicht möglich, dass Eltern oder irgendjemand anderes Jugendliche in ein Geschäft schicken, um beispielsweise hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. ...?
Quelle :
http://www.bundesregierung.de/nn_1516/C ... regpk.html
Mit welchem Recht setzt sich eine Anwältin, die eine politische Karriere in der FDP anstrebt, über die ausdrückliche Erklärung der Bundesregierung hinweg?