Hallo, also wir haben eine Email Kopie bekommen. 1 indiziertes Buch gefunden. Ist die nicht angekommen?SF-Fundgrube hat geschrieben:hallo,Hallo Heidulf, dass interessiert mich genauer, da wir vor ca. 3h auch einen Index-Filter, an dem wir das ganze Wochenende gearbeitet haben, ins Netz gestellt haben. Unter www.bad-book-checker.de Kann man gratis seine Bücher scannen lassen. Würde ich nicht mehr als beta bezeichnen, obwohl natürlich keine Garantien ausgesprochen werden. Wurde jetzt auch schon von ca. 15 usern getestet und es wurden bisher 4 Index Treffer bei 3 usern gedunden.
ich habe euer Programm getestet, und eine Datei mit einem Satz hochgeladen. Kommt nun eine E-Mail an mich mit dem Ergebnis zurück?
Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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Die whBOOK-Software ist nachzulesen und downzuloaden unter www.whbook.de.
Außerdem dieses hier: Spiegel Online berichtet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html
Außerdem dieses hier: Spiegel Online berichtet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html
Hausmeister hat geschrieben:Hallo, also wir haben eine Email Kopie bekommen. 1 indiziertes Buch gefunden. Ist die nicht angekommen?SF-Fundgrube hat geschrieben:hallo,Hallo Heidulf, dass interessiert mich genauer, da wir vor ca. 3h auch einen Index-Filter, an dem wir das ganze Wochenende gearbeitet haben, ins Netz gestellt haben. Unter www.bad-book-checker.de Kann man gratis seine Bücher scannen lassen. Würde ich nicht mehr als beta bezeichnen, obwohl natürlich keine Garantien ausgesprochen werden. Wurde jetzt auch schon von ca. 15 usern getestet und es wurden bisher 4 Index Treffer bei 3 usern gedunden.
ich habe euer Programm getestet, und eine Datei mit einem Satz hochgeladen. Kommt nun eine E-Mail an mich mit dem Ergebnis zurück?
Hallo,
ja stimmt ist im SPAM hängengeblieben.
Evtl. solltet ihr im Betreff:
[Bad-Book-Checker] Ihre Prüfung ist abgeschlossen (1 indexverdächtige Treffer) etwas entschärfen, sonst bleibt das bei vielen Filtern hängen.
Das mit dem Buch hat ja super geklappt.
Der Link von Heidulf ist gut (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html)
Da hört man ein wenig von der Strategie der Gegenseite:
Zb. Gewinnerzielungsabsicht:
Die abmahnende Anwältin betont in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE hingegen: "Den einsichtigen Händlern, welche fristgerecht eine unveränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, wurden keinerlei Gebühren in Rechnung gestellt." Diese Kosten wurden laut Erhardt ausschließlich von ihrer Mandantin getragen. Ehrhardt fragt: "Wo bitte ist hier das von der Gegenseite stets behauptete Gebührenerzielungsinteresse einer sogenannten Massenabmahnung?"
Man achte auf "unverändert"
Dann die Frage nach dem Wettbewerb:
Der abmahnende Buchhändler verwies zu Fragen über den Umfang seines Buchgeschäfts und die Abmahnungen auf seine Anwältin Ehrhardt. Sie hat die Fragen von SPIEGEL ONLINE dazu nicht beantwortet.
Das riecht nach Karte im Ärmel.
Begründung der Abmahnung:
Ehrhardt hält dagegen: "Das Verhindern der Fälligkeit der Vertragsstrafe liegt einzig und allein in der Hand des Buchhändlers. Wenn er diesen 'Dreck' nicht mehr anbietet, hat er auch nichts mehr zu befürchten."
Das die diese Strategie fahren war von anfang an klar.
Da hört man ein wenig von der Strategie der Gegenseite:
Zb. Gewinnerzielungsabsicht:
Die abmahnende Anwältin betont in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE hingegen: "Den einsichtigen Händlern, welche fristgerecht eine unveränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, wurden keinerlei Gebühren in Rechnung gestellt." Diese Kosten wurden laut Erhardt ausschließlich von ihrer Mandantin getragen. Ehrhardt fragt: "Wo bitte ist hier das von der Gegenseite stets behauptete Gebührenerzielungsinteresse einer sogenannten Massenabmahnung?"
Man achte auf "unverändert"
Dann die Frage nach dem Wettbewerb:
Der abmahnende Buchhändler verwies zu Fragen über den Umfang seines Buchgeschäfts und die Abmahnungen auf seine Anwältin Ehrhardt. Sie hat die Fragen von SPIEGEL ONLINE dazu nicht beantwortet.
Das riecht nach Karte im Ärmel.
Begründung der Abmahnung:
Ehrhardt hält dagegen: "Das Verhindern der Fälligkeit der Vertragsstrafe liegt einzig und allein in der Hand des Buchhändlers. Wenn er diesen 'Dreck' nicht mehr anbietet, hat er auch nichts mehr zu befürchten."
Das die diese Strategie fahren war von anfang an klar.
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Hi,
ich wollte mal fragen, wie das eigentlich aussieht, wenn man abgemahnt wurde, ohne ein indiziertes Buch verkauft zu haben.
Uns hat Frau Ehrhardt auch abgemahnt, und uns wird nur vorgeworfen, dass wir ein Buch angeboten hatten.
Gekauft wurde dieses Buch aber nie, denn ich habe es noch hier im Lager liegen.
Selbstverständlich hätten wir nach einer Bestellung dieses Buches überprüft ob der Kunde über 18 Jahre alt ist. Ich möchte gerne mal wissen, ob Frau Ehrhardt hier einfach annehmen darf, dass das nicht stimmt, oder ob sie nun in der Tat nichts in der Hand hat.
Liebe Grüße!
ich wollte mal fragen, wie das eigentlich aussieht, wenn man abgemahnt wurde, ohne ein indiziertes Buch verkauft zu haben.
Uns hat Frau Ehrhardt auch abgemahnt, und uns wird nur vorgeworfen, dass wir ein Buch angeboten hatten.
Gekauft wurde dieses Buch aber nie, denn ich habe es noch hier im Lager liegen.
Selbstverständlich hätten wir nach einer Bestellung dieses Buches überprüft ob der Kunde über 18 Jahre alt ist. Ich möchte gerne mal wissen, ob Frau Ehrhardt hier einfach annehmen darf, dass das nicht stimmt, oder ob sie nun in der Tat nichts in der Hand hat.
Liebe Grüße!
Was redet Tante E. denn da bei SPIEGEL ONLINE?
"Mehrere minderjährige Testkäufer?"
Zwölf-, dreizehn-, vierzehnjährige Pimpfe mit eigenem Girokonto?
SCHUTZBEHAUPTUNG, ick hör dir trapsen!
Zwölf-, dreizehn-, vierzehnjährige Pimpfe mit eigenem Girokonto?
SCHUTZBEHAUPTUNG, ick hör dir trapsen!
Re: Was redet Tante E. denn da bei SPIEGEL ONLINE?
Zumal es auch nur einen "Testkäufer" gibt.Dawson hat geschrieben:"Mehrere minderjährige Testkäufer?"
Zwölf-, dreizehn-, vierzehnjährige Pimpfe mit eigenem Girokonto?
SCHUTZBEHAUPTUNG, ick hör dir trapsen!
Es ist bereits verboten, indizierte Medien zu bewerben, sprich im Internet anzubieten. Du musst es also nicht verkaufen, um dich straffällig zu machen.buch-villa hat geschrieben:Hi,
ich wollte mal fragen, wie das eigentlich aussieht, wenn man abgemahnt wurde, ohne ein indiziertes Buch verkauft zu haben.
Uns hat Frau Ehrhardt auch abgemahnt, und uns wird nur vorgeworfen, dass wir ein Buch angeboten hatten.
Gekauft wurde dieses Buch aber nie, denn ich habe es noch hier im Lager liegen.
Selbstverständlich hätten wir nach einer Bestellung dieses Buches überprüft ob der Kunde über 18 Jahre alt ist. Ich möchte gerne mal wissen, ob Frau Ehrhardt hier einfach annehmen darf, dass das nicht stimmt, oder ob sie nun in der Tat nichts in der Hand hat.
Liebe Grüße!
- Renegadetime
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- Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:57
Danke Mr.Manoon ... das meinte ich auch als ich schrieb:Mr.Manoon hat geschrieben:Der Link von Heidulf ist gut (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html)
Da hört man ein wenig von der Strategie der Gegenseite:
...
Dann die Frage nach dem Wettbewerb:
Der abmahnende Buchhändler verwies zu Fragen über den Umfang seines Buchgeschäfts und die Abmahnungen auf seine Anwältin Ehrhardt. Sie hat die Fragen von SPIEGEL ONLINE dazu nicht beantwortet.
Das riecht nach Karte im Ärmel.
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Das die diese Strategie fahren war von anfang an klar.
Von vornherein anzunehmen, dieses Trio infernale wäre auf der Wurstsuppe dahergeschwommen, könnte sich auch als große Dummheit erweisen.
Ich möchte in der zu erwartenden Schlammschlacht, in der alles miteinander vermischt werden wird - Wettbewerb, Moral, Strafrecht, Jugendschutz - nicht ohne Anwalt im Kreuzfeuer stehen.
Der Anwältin ist in der Aufregung wohl entfallen, dass sie über 200 private Verkäufer widerrechtlich abgemahnt hat.Der Link von Heidulf ist gut
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html
Da hört man ein wenig von der Strategie der Gegenseite:
Zb. Gewinnerzielungsabsicht:
Die abmahnende Anwältin betont in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE hingegen: "Den einsichtigen Händlern, welche fristgerecht eine unveränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, wurden keinerlei Gebühren in Rechnung gestellt." Diese Kosten wurden laut Erhardt ausschließlich von ihrer Mandantin getragen. Ehrhardt fragt: "Wo bitte ist hier das von der Gegenseite stets behauptete Gebührenerzielungsinteresse einer sogenannten Massenabmahnung?"
Re: Was redet Tante E. denn da bei SPIEGEL ONLINE?
Naja vor allem war es ja EIN Testkäufer der über 200 Bücher gekauft hat und das nach den AGB von Booklooker gar nicht durfte:
"3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. (...) "
Erinnert mich an die Debatte um die minderjährigen Testkäufer, die das Zigarettenverkaufsverbot überprüfen sollten.
Würde mich interessieren , wie dieser Aspekt aussieht, riecht für mich nach Selbstjustiz.
Wenn es lediglich um "DRECK" geht, warum wurde dann mit den Bücher angefangen, die sowieso demnächst vom Index verschwinden und nicht in umgekehrter Reihenfolge ?
Und die zahlreichen Angebote beim ZVAB wurden ja offensichtlich nicht abgemahnt, wenn ich richtig informiert bin.
Und wieso werden PRIVATE ANBIETER mit Abmahnungen nach Wettbewerbsrechts überzogen.
Wenn die Wackere Streiterin für ein sauberes Internet es ernst meinte, würde sie doch Strafanzeigen erstatten, oder irre ich mich da ?
"3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. (...) "
Erinnert mich an die Debatte um die minderjährigen Testkäufer, die das Zigarettenverkaufsverbot überprüfen sollten.
Würde mich interessieren , wie dieser Aspekt aussieht, riecht für mich nach Selbstjustiz.
Wenn es lediglich um "DRECK" geht, warum wurde dann mit den Bücher angefangen, die sowieso demnächst vom Index verschwinden und nicht in umgekehrter Reihenfolge ?
Und die zahlreichen Angebote beim ZVAB wurden ja offensichtlich nicht abgemahnt, wenn ich richtig informiert bin.
Und wieso werden PRIVATE ANBIETER mit Abmahnungen nach Wettbewerbsrechts überzogen.
Wenn die Wackere Streiterin für ein sauberes Internet es ernst meinte, würde sie doch Strafanzeigen erstatten, oder irre ich mich da ?
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
-- Albert Einstein
Und Morgen die ganze Welt?
DIE WELT hat nun auch berichtet: http://newsticker.welt.de/index.php?cha ... d=16450574
Re: Was redet Tante E. denn da bei SPIEGEL ONLINE?
Naja - sogar mein 5-jähriger Sohn hat ein Girokonto (spezielles Spargiro) von dem Buchungen möglich sind. Weiß jetzt allerdings nicht inwieweit dies nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ginge - wir haben noch nie was davon überwiesen.Dawson hat geschrieben: Zwölf-, dreizehn-, vierzehnjährige Pimpfe mit eigenem Girokonto?
Zumindst ist uns nur einer bekannt. Ich hab viel weiter vorn schon mal angefragt, ob bei einem Abgenmahnten auch ein anderer Käufer als "N aus B" in Erscheinung trat, aber darauf kam keine entsprechende Antwort.Blokk hat geschrieben:Zumal es auch nur einen "Testkäufer" gibt.