Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
as006
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Beitrag von as006 »

Mein Interesse galt nicht dem Haus, oder ob etwas von Handel zu erkennen ist, sondern der Reaktion auf die Frage nach einem Bucheinkauf.
Wenn die Adresse als Buchhandlung geoutet wurde, muß man dort auch nach Büchern fragen dürfen. Zumindest wüste man, ob der Händler einem etwas anbieten kann, oder ob das Ladenlokal woanders ist.
Oder wie man sonst zu dem Angebot des Buchhandels kommt. Also daß würde mich stark interessieren, wenn ich wüßte, daß in meiner Nähe ein Buchhandel existiert.

Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Ich habe mal hier

http://www.welt.de/kultur/article147455 ... adcomments

in der Diskussion beigetragen. (Uwe vom 19.12. 0:20) um mal eine andere Sichtweise in die Emotionen zu tragen. Ich denke, auch Kleinarbeit zahlt sich aus.

Ansonsten danke ich allen, die ab und zu mal darauf hinweisen, daß sich jeder einzelne um seine Abmahnung kümmern und bis zum 28.12. reagieren muß.

Jeder muß wissen - und ich meine jetzt nicht die, denen das von vornherein klar ist - , daß die Meldung bei der IHK allein nicht ausreicht, die führen keine Vertretung in Rechtsfragen durch.

Und im Gegensatz zu anderen nehme ich die Aussage von RA Solmecke sehr ernst:
Die Chancen für die Betroffenen stehen gut, aber sie sind nicht hundertprozentig. Insofern raten wir derzeit auch von einer vereinzelt angesprochenen negativen Feststellungsklage ab.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

as006 hat geschrieben:Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
Genau das wird Gegenstand der unter Rechtsanwälten zu führenden Auseinandersetzung werden, und ich befürchte nun einmal, daß unsere Abmahner auf den Vorwurf, keine Buchhandlung mit Geschäftsbetrieb zu führen, nicht unvorbereitet sind. Mir liegt es insoweit fern, bereits in den allgemeinen Siegesjubel einzustimmen.

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Gib mir die Gelassenheit, Dinge anzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
blokk
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Beitrag von blokk »

hanischu hat geschrieben:
as006 hat geschrieben:Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
Genau das wird Gegenstand der unter Rechtsanwälten zu führenden Auseinandersetzung werden, und ich befürchte nun einmal, daß unsere Abmahner auf den Vorwurf, keine Buchhandlung mit Geschäftsbetrieb zu führen, nicht unvorbereitet sind. Mir liegt es insoweit fern, bereits in den allgemeinen Siegesjubel einzustimmen.
Auch nur eine unbedeutende Meinung eines Nichtjuristen:

Wenn der Renner Mitbewerber war und seine Nachteile durch Abmahnung beseitigen lassen will, dann muß er im offenen Wettbewerb genau so erreichbar sein wie ich. Eine Hinterzimmer-Buchhandlung steht mit mir nicht im Wettbewerb.
Und nu soll er mir mal zeigen, wo er unter seinem Firmennamen erreichbar ist.
Kann er es nicht, hat er ein Problem an der Backe.
rollmops
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Beitrag von rollmops »

Danke für die vielen Hinweise - und vor allem natürlich für den, die deadline nicht aus den Augen zu verlieren!
Bin gerade dabei, die vierte Nacht hintereinander viel zu wenig Schlaf zu bekommen, um dann morgen im Laden die Bücher wieder verkehrt herum ins Regal zu stellen und mich zwischendurch dabei zu ertappen, minutenlang ohne ein sichtbares Lebenszeichen auf den Monitor zu starren....
Deshalb habe ich soben mich für die Variante "laß das die Profis machen" entschieden und beauftrage Wilde & Beuger mit der Wiederherstellung meiner Nachtruhe.
Das Lesen im Forum werde ich sicher trotzdem nicht lassen können!
Lg an alle, Susanne
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

as006 hat geschrieben:Mein Interesse galt nicht dem Haus, oder ob etwas von Handel zu erkennen ist, sondern der Reaktion auf die Frage nach einem Bucheinkauf.
Wenn die Adresse als Buchhandlung geoutet wurde, muß man dort auch nach Büchern fragen dürfen. Zumindest wüste man, ob der Händler einem etwas anbieten kann, oder ob das Ladenlokal woanders ist.
Oder wie man sonst zu dem Angebot des Buchhandels kommt. Also daß würde mich stark interessieren, wenn ich wüßte, daß in meiner Nähe ein Buchhandel existiert.

Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
Hallo,

in meiner Abmahnung steht: Gutenberg Fachbuchhandlung, und dann ..... ist Betreiberin einer Versandbuchhandlung. Für einen Versand brauchts kein Ladenlokal.

LG
hanischu
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Beitrag von hanischu »

So, jetzt ist meine Anfrage freigeschaltet, wie ich gerade gesehen habe. Kann man schauen unter:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guid ... -5485.html

Ich erwarte nichts, aber vielleicht werde ich enttäuscht.
as006
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Beitrag von as006 »

"Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt"
Zuletzt geändert von as006 am So 23. Dez 2007, 16:05, insgesamt 2-mal geändert.
as006
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Beitrag von as006 »

"Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt"
Zuletzt geändert von as006 am So 23. Dez 2007, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
schenkelmeer
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Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

aber die Abmahnungen kommen doch nicht von der FDP, welche in diesem Fall also der völlig verkehrte Empfänger für Spott ist. Kommt wohl eher deine politische Sichtweise ins Spiel - solten wir aber in diesem Forum nicht ausdikutieren. :shock:
biznbux hat geschrieben:
el hat geschrieben:@ buch-villa. als einzelkommentar ganz witzig, aber wenn du das wirklich an die FDP - geschickt hast hast du uns einen Bärendienst erwiesen.
Ich propagiere bei allen aktionen im Zusammenhang mit der Abmahnwelle stets SACHLICHKEIT, weil nur so können wir hoffen heil aus der Sache rauszukommen. Ironie und Sarkasmus helfen uns garantiert nicht weiter
och das sehe ich aber annners.

jede(r) hat hier so seine/ihre art, die sache anzugehen.
und ein bisl polemik ist IMHO nicht schlecht.
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Fakt ist es nachzuweisen ob besagter Versandbuchhandel in den letzten Wochen überhaupt Aktivitäten in Sachen Buchverkauf hatte.Und nicht das die Verkäufe so langsam erst seit letze Woche angefangen haben.
Tina
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Beitrag von Tina »

Mal am Rande gefragt: Kamen gestern noch Abmahnungen per Post noch bei einzelnden an ?
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Ach so guten Morgen Allerseits! Auf ein Neues!
HerrRossi_PA
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Registriert: So 16. Dez 2007, 21:01

Beitrag von HerrRossi_PA »

Ein Tipp von mir, für alle, die noch unsicher sind, wie sie vorgehen sollen:

Sucht Euch in Eurer Stadt einen RA, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und macht mit diesen erst mal einen einfachen Beratungstermin aus, ohne ihn gleich fest zu engagieren.
Sowas ist nicht sonderlich teuer (kostete bei mir 50 EUR plus MWST für eine Stunde) aber ungeheuer informativ.
Legt diesem natürlich Eure Abmahnung, sämtliche weiteren Infos die Ihr habt und die Schriftstücke, die Ihr verschicken wollt, vor.
Der RA wird erst mal alles sichten, bewerten und euch sagen, wie weiter vorgegangen werden kann. Natürlich beantwortet er auch alle Fragen die Ihr habt.
Von Ihm könnt Ihr Euch also Euren geplanten Schriftverkehr absegnen lassen, wenn Ihr ohne weitere Hilfe was verschicken wollt.

Diejenigen, die eh schon W&B beauftragt haben, können den Absatz ruhig überlesen ;)
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

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