Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Mein Interesse galt nicht dem Haus, oder ob etwas von Handel zu erkennen ist, sondern der Reaktion auf die Frage nach einem Bucheinkauf.
Wenn die Adresse als Buchhandlung geoutet wurde, muß man dort auch nach Büchern fragen dürfen. Zumindest wüste man, ob der Händler einem etwas anbieten kann, oder ob das Ladenlokal woanders ist.
Oder wie man sonst zu dem Angebot des Buchhandels kommt. Also daß würde mich stark interessieren, wenn ich wüßte, daß in meiner Nähe ein Buchhandel existiert.
Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
Wenn die Adresse als Buchhandlung geoutet wurde, muß man dort auch nach Büchern fragen dürfen. Zumindest wüste man, ob der Händler einem etwas anbieten kann, oder ob das Ladenlokal woanders ist.
Oder wie man sonst zu dem Angebot des Buchhandels kommt. Also daß würde mich stark interessieren, wenn ich wüßte, daß in meiner Nähe ein Buchhandel existiert.
Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
Ich habe mal hier
http://www.welt.de/kultur/article147455 ... adcomments
in der Diskussion beigetragen. (Uwe vom 19.12. 0:20) um mal eine andere Sichtweise in die Emotionen zu tragen. Ich denke, auch Kleinarbeit zahlt sich aus.
Ansonsten danke ich allen, die ab und zu mal darauf hinweisen, daß sich jeder einzelne um seine Abmahnung kümmern und bis zum 28.12. reagieren muß.
Jeder muß wissen - und ich meine jetzt nicht die, denen das von vornherein klar ist - , daß die Meldung bei der IHK allein nicht ausreicht, die führen keine Vertretung in Rechtsfragen durch.
Und im Gegensatz zu anderen nehme ich die Aussage von RA Solmecke sehr ernst:
http://www.welt.de/kultur/article147455 ... adcomments
in der Diskussion beigetragen. (Uwe vom 19.12. 0:20) um mal eine andere Sichtweise in die Emotionen zu tragen. Ich denke, auch Kleinarbeit zahlt sich aus.
Ansonsten danke ich allen, die ab und zu mal darauf hinweisen, daß sich jeder einzelne um seine Abmahnung kümmern und bis zum 28.12. reagieren muß.
Jeder muß wissen - und ich meine jetzt nicht die, denen das von vornherein klar ist - , daß die Meldung bei der IHK allein nicht ausreicht, die führen keine Vertretung in Rechtsfragen durch.
Und im Gegensatz zu anderen nehme ich die Aussage von RA Solmecke sehr ernst:
Die Chancen für die Betroffenen stehen gut, aber sie sind nicht hundertprozentig. Insofern raten wir derzeit auch von einer vereinzelt angesprochenen negativen Feststellungsklage ab.
Genau das wird Gegenstand der unter Rechtsanwälten zu führenden Auseinandersetzung werden, und ich befürchte nun einmal, daß unsere Abmahner auf den Vorwurf, keine Buchhandlung mit Geschäftsbetrieb zu führen, nicht unvorbereitet sind. Mir liegt es insoweit fern, bereits in den allgemeinen Siegesjubel einzustimmen.as006 hat geschrieben:Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
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Gib mir die Gelassenheit, Dinge anzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Auch nur eine unbedeutende Meinung eines Nichtjuristen:hanischu hat geschrieben:Genau das wird Gegenstand der unter Rechtsanwälten zu führenden Auseinandersetzung werden, und ich befürchte nun einmal, daß unsere Abmahner auf den Vorwurf, keine Buchhandlung mit Geschäftsbetrieb zu führen, nicht unvorbereitet sind. Mir liegt es insoweit fern, bereits in den allgemeinen Siegesjubel einzustimmen.as006 hat geschrieben:Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
Wenn der Renner Mitbewerber war und seine Nachteile durch Abmahnung beseitigen lassen will, dann muß er im offenen Wettbewerb genau so erreichbar sein wie ich. Eine Hinterzimmer-Buchhandlung steht mit mir nicht im Wettbewerb.
Und nu soll er mir mal zeigen, wo er unter seinem Firmennamen erreichbar ist.
Kann er es nicht, hat er ein Problem an der Backe.
Danke für die vielen Hinweise - und vor allem natürlich für den, die deadline nicht aus den Augen zu verlieren!
Bin gerade dabei, die vierte Nacht hintereinander viel zu wenig Schlaf zu bekommen, um dann morgen im Laden die Bücher wieder verkehrt herum ins Regal zu stellen und mich zwischendurch dabei zu ertappen, minutenlang ohne ein sichtbares Lebenszeichen auf den Monitor zu starren....
Deshalb habe ich soben mich für die Variante "laß das die Profis machen" entschieden und beauftrage Wilde & Beuger mit der Wiederherstellung meiner Nachtruhe.
Das Lesen im Forum werde ich sicher trotzdem nicht lassen können!
Lg an alle, Susanne
Bin gerade dabei, die vierte Nacht hintereinander viel zu wenig Schlaf zu bekommen, um dann morgen im Laden die Bücher wieder verkehrt herum ins Regal zu stellen und mich zwischendurch dabei zu ertappen, minutenlang ohne ein sichtbares Lebenszeichen auf den Monitor zu starren....
Deshalb habe ich soben mich für die Variante "laß das die Profis machen" entschieden und beauftrage Wilde & Beuger mit der Wiederherstellung meiner Nachtruhe.
Das Lesen im Forum werde ich sicher trotzdem nicht lassen können!
Lg an alle, Susanne
- Kohagie
- Beiträge: 371
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
- Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
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Hallo,as006 hat geschrieben:Mein Interesse galt nicht dem Haus, oder ob etwas von Handel zu erkennen ist, sondern der Reaktion auf die Frage nach einem Bucheinkauf.
Wenn die Adresse als Buchhandlung geoutet wurde, muß man dort auch nach Büchern fragen dürfen. Zumindest wüste man, ob der Händler einem etwas anbieten kann, oder ob das Ladenlokal woanders ist.
Oder wie man sonst zu dem Angebot des Buchhandels kommt. Also daß würde mich stark interessieren, wenn ich wüßte, daß in meiner Nähe ein Buchhandel existiert.
Letztendlich bin ich mir nicht sicher, ob es gesetzlich vertretbar ist, als Buchhandlung eine Abmahnkampagnie zu starten, obwohl keine Buchhandlung vorhanden ist. Ist das denn erlaubt?
in meiner Abmahnung steht: Gutenberg Fachbuchhandlung, und dann ..... ist Betreiberin einer Versandbuchhandlung. Für einen Versand brauchts kein Ladenlokal.
LG
kohagie
http://www.h-giessler.de
http://www.h-giessler.de
So, jetzt ist meine Anfrage freigeschaltet, wie ich gerade gesehen habe. Kann man schauen unter:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guid ... -5485.html
Ich erwarte nichts, aber vielleicht werde ich enttäuscht.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guid ... -5485.html
Ich erwarte nichts, aber vielleicht werde ich enttäuscht.
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- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
aber die Abmahnungen kommen doch nicht von der FDP, welche in diesem Fall also der völlig verkehrte Empfänger für Spott ist. Kommt wohl eher deine politische Sichtweise ins Spiel - solten wir aber in diesem Forum nicht ausdikutieren.
jede(r) hat hier so seine/ihre art, die sache anzugehen.
und ein bisl polemik ist IMHO nicht schlecht.
och das sehe ich aber annners.biznbux hat geschrieben:el hat geschrieben:@ buch-villa. als einzelkommentar ganz witzig, aber wenn du das wirklich an die FDP - geschickt hast hast du uns einen Bärendienst erwiesen.
Ich propagiere bei allen aktionen im Zusammenhang mit der Abmahnwelle stets SACHLICHKEIT, weil nur so können wir hoffen heil aus der Sache rauszukommen. Ironie und Sarkasmus helfen uns garantiert nicht weiter
jede(r) hat hier so seine/ihre art, die sache anzugehen.
und ein bisl polemik ist IMHO nicht schlecht.
- Renegadetime
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- Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:57
- Renegadetime
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Ein Tipp von mir, für alle, die noch unsicher sind, wie sie vorgehen sollen:
Sucht Euch in Eurer Stadt einen RA, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und macht mit diesen erst mal einen einfachen Beratungstermin aus, ohne ihn gleich fest zu engagieren.
Sowas ist nicht sonderlich teuer (kostete bei mir 50 EUR plus MWST für eine Stunde) aber ungeheuer informativ.
Legt diesem natürlich Eure Abmahnung, sämtliche weiteren Infos die Ihr habt und die Schriftstücke, die Ihr verschicken wollt, vor.
Der RA wird erst mal alles sichten, bewerten und euch sagen, wie weiter vorgegangen werden kann. Natürlich beantwortet er auch alle Fragen die Ihr habt.
Von Ihm könnt Ihr Euch also Euren geplanten Schriftverkehr absegnen lassen, wenn Ihr ohne weitere Hilfe was verschicken wollt.
Diejenigen, die eh schon W&B beauftragt haben, können den Absatz ruhig überlesen
Sucht Euch in Eurer Stadt einen RA, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und macht mit diesen erst mal einen einfachen Beratungstermin aus, ohne ihn gleich fest zu engagieren.
Sowas ist nicht sonderlich teuer (kostete bei mir 50 EUR plus MWST für eine Stunde) aber ungeheuer informativ.
Legt diesem natürlich Eure Abmahnung, sämtliche weiteren Infos die Ihr habt und die Schriftstücke, die Ihr verschicken wollt, vor.
Der RA wird erst mal alles sichten, bewerten und euch sagen, wie weiter vorgegangen werden kann. Natürlich beantwortet er auch alle Fragen die Ihr habt.
Von Ihm könnt Ihr Euch also Euren geplanten Schriftverkehr absegnen lassen, wenn Ihr ohne weitere Hilfe was verschicken wollt.
Diejenigen, die eh schon W&B beauftragt haben, können den Absatz ruhig überlesen
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- Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59