Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
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viewtopic.php?t=4499Yara hat geschrieben:YaraYumo hat geschrieben:Das Problem liegt m.E. für Laien darin, einzuschätzen, welche Infos nun auf Halbwissen basieren und welche nicht. (Ich denke, daß auch von anderen Usern hilfreiche Tipps kamen, die vermutlich auch Laien sind.)Yara hat geschrieben:Dumme Frage - warum macht ihr, also einer der Betroffenen, das nicht selbst? Steht doch alles hier drin. Warum sollen nun diejenigen, die eh schon die ganze Zeit freiwillig ihre Zeit opfern auch noch für andere deren Chaos sortieren?
Yara
Auch bei den Rechtskundigen wird einiges unterschiedlich bewertet. In dem Falle müßten die verschiedenen Sichtweisen mit in den Thread. Dadurch wird das Ganze vermutlich sehr unübersichtlich, zumal sich manche Antworten nicht nur auf eine, sondern mehrere Fragen beziehen. Das dann fachlich richtig aufzudröseln wird sich wahrscheinlich kein Laie zutrauen.
Ok - Angebot: Ich mach das morgen. Und: ich bin auch Laie ...
Yara
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...das Schreiben der IHK ist definitiv fehlerhaft.
Hier wird nämlich eine unwirksame Unterlassungserklärung abgegeben! Wenn ich nämlich in der Form, wie hier geschehen, die Berechtigung infrage stelle, ist nach der herrschenden Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.
Die Rechtsprechung sagt dazu:
"An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen. Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Verpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH GRUR 1998, 483, 485 Cl. Biermnann WRP 1999, 1311 - s.a. Hefermehl, Bornkamm UWG § 12 Rn. 1.121). Zweifel gehen zu Lasten des Unterlassungsschuldners."
Ich kann zwar die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben, nicht aber, wie hier, alles infrage stellen, was mir vorgeworfen wird.
Hier wird nämlich eine unwirksame Unterlassungserklärung abgegeben! Wenn ich nämlich in der Form, wie hier geschehen, die Berechtigung infrage stelle, ist nach der herrschenden Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.
Die Rechtsprechung sagt dazu:
"An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen. Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Verpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH GRUR 1998, 483, 485 Cl. Biermnann WRP 1999, 1311 - s.a. Hefermehl, Bornkamm UWG § 12 Rn. 1.121). Zweifel gehen zu Lasten des Unterlassungsschuldners."
Ich kann zwar die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben, nicht aber, wie hier, alles infrage stellen, was mir vorgeworfen wird.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Mi 19. Dez 2007, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:16, insgesamt 2-mal geändert.
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...das Schreiben der IHK ist definitiv fehlerhaft.
Hier wird nämlich eine unwirksame Unterlassungserklärung abgegeben! Wenn ich nämlich in der Form, wie hier geschehen, die Berechtigung infrage stelle, ist nach der herrschenden Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.
Die Rechtsprechung sagt dazu:
"An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen. Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Verpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH GRUR 1998, 483, 485 Cl. Biermnann WRP 1999, 1311 - s.a. Hefermehl, Bornkamm UWG § 12 Rn. 1.121). Zweifel gehen zu Lasten des Unterlassungsschuldners."
Ich kann zwar die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben, nicht aber, wie hier, alles infrage stellen, was mir vorgeworfen wird.
Musterbrief an Christine Ehrhardt
Hier wird nämlich eine unwirksame Unterlassungserklärung abgegeben! Wenn ich nämlich in der Form, wie hier geschehen, die Berechtigung infrage stelle, ist nach der herrschenden Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.
Die Rechtsprechung sagt dazu:
"An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen. Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Verpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH GRUR 1998, 483, 485 Cl. Biermnann WRP 1999, 1311 - s.a. Hefermehl, Bornkamm UWG § 12 Rn. 1.121). Zweifel gehen zu Lasten des Unterlassungsschuldners."
Ich kann zwar die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben, nicht aber, wie hier, alles infrage stellen, was mir vorgeworfen wird.
Musterbrief an Christine Ehrhardt
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abmahnung wegen jugenindiziertem Buch
Die juristische Diskussion, die hier geführt wird, macht wenig Sinn. Niemand kann letztlich auch nur einigermasssen verlässlich einschätzen, wie etwa die Gerichte die Aktivlegitimation von Renner beurteilen werden. Ich war selbst lange Jahre Richter, Chef und Vizechef eines Gericht (helfe jetzt i.R. meiner Frau im Antiquariat). Mein Vorschlag: Nehmen wir Frau Ehrhardt beim Wort, wenn sie SPIEGEL-Online erklärt, es gehe nicht um Gebühren. Dann kann unser Weg doch nur sein: 1.Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.2. Sicherstellen, dass der Jugendschutz künftig gewährleistet ist (da wären Vorschläge hilfreich!). 3. Keine Gebührenbelastung der Antiquariate, die sich einer solchen Aktion anschliessen. Wir werden das Frau Ehrhardt jedenfalls vorschlagen. Wer den juristischen Kampf ausfechten will, mag das tun. Ich wünsche Erfolg und allen Beteiligten (auch Frau Ehrhardt) gute Nerven. Wir im Antiquariat Lenze wollen eine Einigung (wie skizziert) und werden das gegebenenfalls auch öffentlich vorschlagen. Wer sich beteiligen möchte, bitte melden!
Antiquariat Buch und Kunst Renate Lenze, Flotzwnad 10, 79183 Waldkirch, Tel. 07681-475270
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Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch
In der Tat ein guter Vorschlag !antiquariat.lenze hat geschrieben:(...)
Mein Vorschlag:
Nehmen wir Frau Ehrhardt beim Wort, wenn sie SPIEGEL-Online erklärt, es gehe nicht um Gebühren. Dann kann unser Weg doch nur sein: 1.Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
2. Sicherstellen, dass der Jugendschutz künftig gewährleistet ist (da wären Vorschläge hilfreich!).
3. Keine Gebührenbelastung der Antiquariate, die sich einer solchen Aktion anschliessen.
(...)
Zu 2. bin ich der Ansicht, daß alle Beteiligten, und auch alle Online-Antiquare ein Interesse daran haben , NICHT mehr gegen den Jugendschutz zu verstossen !
Ich schlage vor, daß sich eine Art gegenseitiger Selbstkontrolle etabliert.
Also wenn wir bei einem Kollegen ein Angebot sehen, das auf dem Index steht, eine EMAIL hinschicken (Standardtext mit individueller Titelergänzung) in der/dier KollegIn auf seinen/ihren Lapsus freundlich hingewiesen wird und vor der Gefahr einer Abmahnung oder gar Strafanzeige gewarnt wird.
Naja und wenn in dieser Mail ein Link zum Spendenkonto dabei ist, wird der oder die eine oder andere vielleicht sogar zu den Kosten des Musterverfahrens beitragen.
Was meint ihr ?
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:13, insgesamt 2-mal geändert.
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...auch fehlerhaft, denn Frau Ehrhardt verspricht dies für den Fall, das die unveränderte Unterlassungserklärung abgegeben wird.Mein Vorschlag: Nehmen wir Frau Ehrhardt beim Wort, wenn sie SPIEGEL-Online erklärt, es gehe nicht um Gebühren. Dann kann unser Weg doch nur sein: 1.Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.2. Sicherstellen, dass der Jugendschutz künftig gewährleistet ist (da wären Vorschläge hilfreich!). 3. Keine Gebührenbelastung der Antiquariate, die sich einer solchen Aktion anschliessen.
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Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch
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Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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In der ganzen Diskussion ist vermutlich Yaras Arbeit irgendwie unter den Tisch gefallen.
Auch wenn ich (noch) keine Abmahnung erhalten habe, möchte ich mich hier für ihre Mühe bedanken. Das Ganze gefällt mir sehr gut und ist (aus meiner laienhaften Sicht) verständlich und klar gegliedert.
Vielen Dank, Yara!
Auch wenn ich (noch) keine Abmahnung erhalten habe, möchte ich mich hier für ihre Mühe bedanken. Das Ganze gefällt mir sehr gut und ist (aus meiner laienhaften Sicht) verständlich und klar gegliedert.
Vielen Dank, Yara!
Zuletzt geändert von Yumo am Mi 19. Dez 2007, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.