Dem kann ich mich - als bisher nicht Abgemahnte - nur anschliessen!!!Yumo hat geschrieben:In der ganzen Diskussion ist vermutlich Yaras Arbeit irgendwie unter den Tisch gefallen.
Auch wenn ich (noch) keine Abmahnung erhalten habe, möchte ich mich hier für ihre Mühe bedanken. Das Ganze gefällt mir sehr gut und ist eine (aus meiner laienhaften Sicht) verständlich und klar gegliedert.
Vielen Dank, Yara!
Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
- gildenhaus
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SF-Fundgrube
...nein, das paßt nicht. Die Unterlassungserklärung wird unwirksam durch das, was vorher dargelegt wird, nämlich das Infragestellen der Abmahnpunkte, der wettbewerbsrechtlichen Erheblichkeit usw.
Das führt sehr eindeutig zu der Folge, daß die Wiederholungsgefahr durch diese Unterlassungserklärung nicht ausgeräumt wird.
Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt
...nein, das paßt nicht. Die Unterlassungserklärung wird unwirksam durch das, was vorher dargelegt wird, nämlich das Infragestellen der Abmahnpunkte, der wettbewerbsrechtlichen Erheblichkeit usw.
Das führt sehr eindeutig zu der Folge, daß die Wiederholungsgefahr durch diese Unterlassungserklärung nicht ausgeräumt wird.
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- Kohagie
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Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
kohagie
http://www.h-giessler.de
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viewtopic.php?t=4499Kohagie hat geschrieben:Hallo,Yumo hat geschrieben:In der ganzen Diskussion ist vermutlich Yaras Arbeit irgendwie unter den Tisch gefallen.
Auch wenn ich (noch) keine Abmahnung erhalten habe, möchte ich mich hier für ihre Mühe bedanken. Das Ganze gefällt mir sehr gut und ist (aus meiner laienhaften Sicht) verständlich und klar gegliedert.
Vielen Dank, Yara!
mir fehlt die Übersicht! Was hat Yara wann und wo geschrieben?
LG
@kohagie: Hier:
viewtopic.php?t=4499
Eine sehr gute Übersicht, Yara, nach der sich jeder nun entscheiden und die für sich relevanten Dinge raussuchen kann! (Hab mich allerdings schon am Montag entschieden)
Vielen Dank für die Arbeit, Yara!
- Na, jetzt muss kohagie das aber finden!
viewtopic.php?t=4499
Eine sehr gute Übersicht, Yara, nach der sich jeder nun entscheiden und die für sich relevanten Dinge raussuchen kann! (Hab mich allerdings schon am Montag entschieden)
Vielen Dank für die Arbeit, Yara!
- Na, jetzt muss kohagie das aber finden!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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Ich habe mir mal den Briefwechsel meiner RAe aus der Abmahnungsgeschichte Schichtl wegen fehlender Widerrufsbelehrungen bei amazon rausgesucht. Da lief es folgendermaßen ab.
1. Brief der RAe: Anzweifeln der Berechtigung zur Abmahnung, Anforderung der Nachweise zur Aktivlegitimation, Äußerung des Verdachtes der Mißbräuchlichkeit usw. und Ablehnung der Abgabe einer Unterlassungserklärung zum derzeitigen Zeitpunkt.
nach diversem "Tächtelmächtel" und Gegenabmahnung
Letzter Brief der RAe: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne Zahlung irgendwelcher Kosten.
Ich gebe zu, daß ich mit dem "Tächtelmächtel" zwischendurch nicht zu tun hatte und darüber sehr froh war. Ich habe nicht endgültig verstanden, welche Musterprozesse die Anwälte sich gegenseitig um die Ohren geworfen haben und nur geahnt, welche diplomatischen Formulierungen in Anwaltschinesisch welche konkreteten Drohungen beinhalteten.
Ich habe zwar auch studiert, aber ich glaube es ist keine Schande zuzugeben, daß ich in diesen Klippen nicht sicher allein ans Ufer gekommen wäre.
Man sollte also zu 99% davon ausgehen, daß die Sache mit dem Verschicken eines Musterbriefes keinesfalls vom Tisch ist, ich denke, ohne die Bezahlung eines Rechtsanwaltes kann man nach Abschluß der Angelegenheit ein Buch "Anleitung zum finanziellen Suizid" veröffentlichen, wenn man kein privater Anbieter ist, der das glaubhaft nachweisen kann.
Ach ja, nicht wundern, wenn einige Abgemahnte sich nicht melden, manchmal ist das Abgeben einer Unterlassungserklärung scheinbar einfacher als eine Selbstanzeige beim Finanzamt.
1. Brief der RAe: Anzweifeln der Berechtigung zur Abmahnung, Anforderung der Nachweise zur Aktivlegitimation, Äußerung des Verdachtes der Mißbräuchlichkeit usw. und Ablehnung der Abgabe einer Unterlassungserklärung zum derzeitigen Zeitpunkt.
nach diversem "Tächtelmächtel" und Gegenabmahnung
Letzter Brief der RAe: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne Zahlung irgendwelcher Kosten.
Ich gebe zu, daß ich mit dem "Tächtelmächtel" zwischendurch nicht zu tun hatte und darüber sehr froh war. Ich habe nicht endgültig verstanden, welche Musterprozesse die Anwälte sich gegenseitig um die Ohren geworfen haben und nur geahnt, welche diplomatischen Formulierungen in Anwaltschinesisch welche konkreteten Drohungen beinhalteten.
Ich habe zwar auch studiert, aber ich glaube es ist keine Schande zuzugeben, daß ich in diesen Klippen nicht sicher allein ans Ufer gekommen wäre.
Man sollte also zu 99% davon ausgehen, daß die Sache mit dem Verschicken eines Musterbriefes keinesfalls vom Tisch ist, ich denke, ohne die Bezahlung eines Rechtsanwaltes kann man nach Abschluß der Angelegenheit ein Buch "Anleitung zum finanziellen Suizid" veröffentlichen, wenn man kein privater Anbieter ist, der das glaubhaft nachweisen kann.
Ach ja, nicht wundern, wenn einige Abgemahnte sich nicht melden, manchmal ist das Abgeben einer Unterlassungserklärung scheinbar einfacher als eine Selbstanzeige beim Finanzamt.
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...diese Schilderung gibt doch einen ganz anderen Sachverhalt wider.
Dort wurden die Kosten von zwei Abmahnungen, nämlich die ursprüngliche Abmahnung und eine Gegenabmahnung gegeneinander aufgerechnet, sodaß jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten bezahlt.
Die Rechtsmißbräuchlichkeit oder die fehlende Aktivlegitimation waren dort ganz sicher kein relevantes Thema. Wäre das anders, hätte Dein Anwalt einen Fehler gemacht, denn dann hätten Dir keine Kosten enstehen dürfen.
Dort wurden die Kosten von zwei Abmahnungen, nämlich die ursprüngliche Abmahnung und eine Gegenabmahnung gegeneinander aufgerechnet, sodaß jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten bezahlt.
Die Rechtsmißbräuchlichkeit oder die fehlende Aktivlegitimation waren dort ganz sicher kein relevantes Thema. Wäre das anders, hätte Dein Anwalt einen Fehler gemacht, denn dann hätten Dir keine Kosten enstehen dürfen.
- Kohagie
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Hallo,antje hat geschrieben:@kohagie: Hier:
viewtopic.php?t=4499
Eine sehr gute Übersicht, Yara, nach der sich jeder nun entscheiden und die für sich relevanten Dinge raussuchen kann! (Hab mich allerdings schon am Montag entschieden)
Vielen Dank für die Arbeit, Yara!
- Na, jetzt muss kohagie das aber finden!
ja, danke, habs gefunden, gelesen, irgendwo hinkopiert.
Ich finds gut! Ich stehe auf Übersichten! Ist für mich einfacher!
Yara du bist Spitze! Bis auf ..... die Anderen natürlich auch!
LG
kohagie
http://www.h-giessler.de
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Der Sachverhalt war ähnlich. Die Abmahnung erfolgte bezüglich des abgemahnten Verstoßes zurecht!jessikaxxl hat geschrieben:...diese Schilderung gibt doch einen ganz anderen Sachverhalt wider.
Dort wurden die Kosten von zwei Abmahnungen, nämlich die ursprüngliche Abmahnung und eine Gegenabmahnung gegeneinander aufgerechnet, sodaß jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten bezahlt.
Die Rechtsmißbräuchlichkeit oder die fehlende Aktivlegitimation waren dort ganz sicher kein relevantes Thema. Wäre das anders, hätte Dein Anwalt einen Fehler gemacht, denn dann hätten Dir keine Kosten enstehen dürfen.
Es ging ebenfalls um eine Massenabmahnung, die Aktivlegitimation war fraglich.
Nun wissen wir aber alle hoffentlich, daß es kein Kinderspiel ist, vor deutschen Gerichten die Mißbräuchlichkeit vieler zugleich verschickter Abmahnungen auch glaubhaft zu machen. Deswegen wurde damals der Weg der Gegenabmahnung gewählt, um erfolgreich abzuwehren, was gelang. Welcher Weg diesmal zum Ziel führen wird ist für mich noch nicht ersichtlich.
Warum ist denn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit dieser Sache in Deinen Augen etwas so abwegiges?
Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:20, insgesamt 2-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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...ich wette eine Kiste Maggi, daß es nicht so war. Massenabmahnungen im rechtlichen Sinne sind extrem selten, werden aber in Foren fast immer so bezeichnet, wenn mehr als eine gleichlautende Abmahnung versandt wurde. Das OLG Frankfurt hat erst vor einigen Monaten entschieden, daß auch 200 textgleiche Abmahnungen eines relativ kleinen Anbieters nicht rechtsmißbräuchlich sind und erst recht nicht unter den Begriff "Massenabmahnung" fallen.Es ging ebenfalls um eine Massenabmahnung, die Aktivlegitimation war fraglich.
Auch die Aktivlegitimation wird immer wieder falsch interpretiert. Das Anbieten eines einzigen vergleichbaren Artikels reicht aus. Vergleichbar ist aber ein Produkt schon dann, wenn beispielsweise der eine Händler Netzteile anbietet und der andere Batterien. Auch unter völlig unterschiedlichen Branchen können regelmäßig Wettbewerbsverhältnisse bestehen. Beispiel: Bei der Werbeaussage "Statt Blumen - ONKO Kaffee" tritt der Kaffeeeanbieter in den Wettbewerb zum Blumenhändler. Das hat der BGH bereits vor Jahren entschieden. Ein Anbieter hat gerade eine einstweilige Verfügung gegen die SPD erwirkt, die vom LG Frankfurt vor zwei Wochen im Widerspruchsverfahren bestätigt wurde.
Glaub mir eines: Die Sache hier ist ganz anders gelagert!
- Kohagie
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Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch
selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:20, insgesamt 2-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
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Aktuelles von der FDP in Overath:
"Der Vorstand wird am 20.12. zu einer Vorstandssitzung zusammenkommen, sich ein Bild über die Vorwürfe machen und Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Zusammensetzung des Vorstandes treffen."
Eine Vorentscheidung ist mit der Neuordnung der Fotogalerie wohl schon gefallen.
"Der Vorstand wird am 20.12. zu einer Vorstandssitzung zusammenkommen, sich ein Bild über die Vorwürfe machen und Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Zusammensetzung des Vorstandes treffen."
Eine Vorentscheidung ist mit der Neuordnung der Fotogalerie wohl schon gefallen.