Zum Glück habe ich einen Anwalt beauftragt zu prüfen, ob der mit großer Sicherheit eintreffende Nachweis des Wettbewerbsverhältnises der Prüfung durch ein deutsches Gericht standhalten wird. Können sich diejenigen Abgemahnten, die keinen Anwalt beschäftigen und mit der Einschätzung des zu erwartenden Schreibens eventuell überfordert sind dann für eine kurzfristige kostenlose verbindliche Beratung bei Eurer Kanzlei melden?Wird der Nachweis des behaupteten Wettbewerbsverhältnisses erbracht, gibt man gegenüber der WBZ eine ausreichende Unterlassungserklärung ab. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann man (man muß nicht) eine negative Feststellungsklage einreichen, oder schlicht warten, was die andere Seite macht.
Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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@zweig
...ich würde das Schreiben für private Abgemahnte verwenden.
Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt
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Zuletzt geändert von jessikaxxl am Mi 19. Dez 2007, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Ah, ja - nun wird mir das klar. Dankejessikaxxl hat geschrieben:...eine nachhaltige Geschäftstätigkeit muß vorliegen, aber hinsichtlich der Berührungspunkte im Wettbewerb liegt die Meßlatte sehr niedrig. Es ist z.B. ziemlich egal, welche Literatur unser Bonner Buchhändler offeriert. Es kommt nicht etwa darauf an, daß er erotische Literatur anbietet.Auch die Aktivlegitimation wird immer wieder falsch interpretiert. Das Anbieten eines einzigen vergleichbaren Artikels reicht aus.
hast du auf der vorigen Seite geschrieben - bisher war aber immer die Rede von einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit - die wäre aber doch dann nicht gegeben, wenn ich kurz mal ein Buch ins Netz stelle, oder????? Confused
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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Da wär ich mir nicht so sicher, wie das Gerichte entscheiden würden. Bei Ebay fallen solche Einschätzungen sehr unterschiedlich aus. Ich hab keine 30 Bücher bei Booklooker eingestellt und in den letzten 3 Jahren (über Booklooker) 5 verkauft, bin aber kein Privatanbieter.ronsericsson hat geschrieben:Also ich habe im Augenblick 490 Bücher bei Booklooker als Privatanbieter eingestellt.Wichtig ist aber in welchen Zeitraum man wieviel verkauft um eventuell anders einegestuft zu werden.Ich habe in 6 Monaten 40 Bücher verkauft und das kann ja wohl nie als gewerblich eingestuft werden!
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Diese Diskussion driftet ganz schön ab. Ich glaube nicht, daß Renner dazu kommt, jeweils die Gewerblichkeit feststellen zu lassen.
Bei den Abmahnungen wurden doch viele Fehler gemacht, die hier auch nur zum Teil zur Sprache gekommen sind.
Warten wir doch mal ab, ich schätze vor Januar wird es kaum großartige Neuigkeiten geben. Frau Ehrhardt muß ja dann erst mal ne Menge Erwiderungen schreiben, denn eine unveränderte Unterlassungserklärungen haben dann wohl nur wenige abgegeben (wenn überhaupt...ich zB nicht).
Bei den Abmahnungen wurden doch viele Fehler gemacht, die hier auch nur zum Teil zur Sprache gekommen sind.
Warten wir doch mal ab, ich schätze vor Januar wird es kaum großartige Neuigkeiten geben. Frau Ehrhardt muß ja dann erst mal ne Menge Erwiderungen schreiben, denn eine unveränderte Unterlassungserklärungen haben dann wohl nur wenige abgegeben (wenn überhaupt...ich zB nicht).
Hallo, seven-up und willkommen im Forum!seven-up hat geschrieben:Warten wir doch mal ab, ich schätze vor Januar wird es kaum großartige Neuigkeiten geben. Frau Ehrhardt muß ja dann erst mal ne Menge Erwiderungen schreiben, denn eine unveränderte Unterlassungserklärungen haben dann wohl nur wenige abgegeben (wenn überhaupt...ich zB nicht).
Hast du dich denn dafür schon in die Liste der Abmahnopfer eingetragen - findest du in einem eigenen Thread in diesem Forum! Wichtig, bitte eintragen!
Viele Grüße, Antje
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kinners, ich klink mich hier mal aus. seit dienstag beobachte hier wie hier zunehmend einige Leute aufeinander "einkloppen", was der Sache nun wirklich nicht dient. Jeder hat das Recht auf seine Meinung, jeder hat das Recht sich zu irren, jeder hat das Recht Fehler zu machen, aber keiner hat das Recht andere deswegen anzugehen, und das passiert hier bisweilen.
In diesem Sinne: Ich wünsch euch ehrlich alles Gute in dieser Sache, aber weiterhelfen (wo mein Beitrag eh nie sehr groß war) werd ich nicht
In diesem Sinne: Ich wünsch euch ehrlich alles Gute in dieser Sache, aber weiterhelfen (wo mein Beitrag eh nie sehr groß war) werd ich nicht
Ich möchte auch ausdrücklich davor warnen, das Thema noch weiter zu zerreden. Die Abmahner haben Fehler gemacht und wer sich mit seinem Anwalt besprochen hat, sollte erst mal den Ausgang seiner jeweiligen Erwiderung abwarten....man kann ja auch das eine oder andere kleine Geheimnis für sich behalten und zur rechten Zeit den Gegner gegen die Pumpe laufen lassen.
Die großen Abmahnwellen der letzten Jahre waren teilweise viel professioneller vorbereitet und sind letzten Endes ohne großartige Erfolge ausgegangen.