Vermeidung von Abmahnungen
Vermeidung von Abmahnungen
Ich möchte hier mal ein neues Thema zur Diskussion stellen
und zwar stelle ich mir seit einiger Zeit folgende Frage:
ist es sinnvoll und zulässig, Kollegen auf mögliche abmahnfähige
Passagen in Ihren AGBs und Regelungen zum Widerruf freundlich hinzuweisen, wenn man so etwas findet, oder ist das eine unzulässige Rechtsberatung?
Anderes Beispiel: Jemand bietet ein preisgebundenes Buch als neu an,
und das unter dem gebundenen Ladenpreis (aus Unwissenheit).
Ist da ein Hinweis angebracht?
und zwar stelle ich mir seit einiger Zeit folgende Frage:
ist es sinnvoll und zulässig, Kollegen auf mögliche abmahnfähige
Passagen in Ihren AGBs und Regelungen zum Widerruf freundlich hinzuweisen, wenn man so etwas findet, oder ist das eine unzulässige Rechtsberatung?
Anderes Beispiel: Jemand bietet ein preisgebundenes Buch als neu an,
und das unter dem gebundenen Ladenpreis (aus Unwissenheit).
Ist da ein Hinweis angebracht?
- Kesseziege
- Beiträge: 1246
- Registriert: Di 3. Jul 2007, 08:54
- Wohnort: Eifel
- Kontaktdaten:
Hallo,
wie gesagt, ich habe gerade etwas über 30 Anbieter informiert. Vielleicht warst du ja auch mit dabei.
Mir ist aufgefallen, dass doch recht viele Filme indiziert sind, die ab 16 Jahren frei gegeben sind. Zum Beispiel Mit stählerner Faust.
Ihr solltet am besten noch mal alle Euer Angebot durchschauen.
Ciao
Jessica
wie gesagt, ich habe gerade etwas über 30 Anbieter informiert. Vielleicht warst du ja auch mit dabei.
Mir ist aufgefallen, dass doch recht viele Filme indiziert sind, die ab 16 Jahren frei gegeben sind. Zum Beispiel Mit stählerner Faust.
Ihr solltet am besten noch mal alle Euer Angebot durchschauen.
Ciao
Jessica
-
- Beiträge: 857
- Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
- Wohnort: Berlin
Ich denke, da haben wir eine Menge geschafft, auch ich habe einige angeschrieben. Es sind kaum noch indizierte Filme vorhanden, nach dem was ich sah. Was ich aber anrege, ist, daß diejenigen, die fremdsprachige Filme anbieten, noch einmal extra drübersehen:
Ausländische bzw. Originalfassungen sind häufig auf dem Cover "ab 18" gekennzeichnet. Von diesen Fassungen wiederum gibt es gekürzte Fassungen, die in Deutschland ab FSK 16 und nicht indiziert sind. Konkret erinnere ich mich an van-Damme-Filme. Somit liegen hier auch möglicherweise noch "Minen" herum.
Daneben gibt es DVD-Filme mit in den 90ern und früher indizierten VHS-Fassungen. Auch hier sollte jeder noch einmal nachschauen, ob der Film auf der DVD gekürzt ist.
Ausländische bzw. Originalfassungen sind häufig auf dem Cover "ab 18" gekennzeichnet. Von diesen Fassungen wiederum gibt es gekürzte Fassungen, die in Deutschland ab FSK 16 und nicht indiziert sind. Konkret erinnere ich mich an van-Damme-Filme. Somit liegen hier auch möglicherweise noch "Minen" herum.
Daneben gibt es DVD-Filme mit in den 90ern und früher indizierten VHS-Fassungen. Auch hier sollte jeder noch einmal nachschauen, ob der Film auf der DVD gekürzt ist.
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten
Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
Meine Angebote nach Sparten
Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
Hallo,
ich möchte dieses Thema hier gerne wiederbeleben.
Seit der letzten Abmahnwelle hat sich im Forum ja sehr viel getan.
Hilfsbereitschaft , Solidarität und viel Information wurden sichtbar.
Ich denke, je besser jeder einzelne informiert ist, desto weniger
Angriffsfläche bietet man denjenigen, die gerne mal eine Abmahnaktion
lostreten möchten, aus welchen Gründen auch immer.
Daher fände ich es gut, wenn hier längerfristig Fragen
zum Thema gestellt werden könnten und sachliche, hilfreiche Informationen und Antworten
gegeben würden.
Dies möchte ich auf alle Themenbereiche beziehen
(AGB, Widerruf, Jugendschutz und was es sonst noch gibt in diesem Zusammenhang)
Schön wäre es auch, wenn die Diskussion sachlich bliebe.
Persönliche Profilierungsversuche und gegenseitige Anmache nutzen
nicht wirklich.
In diesem Sinne...
ich möchte dieses Thema hier gerne wiederbeleben.
Seit der letzten Abmahnwelle hat sich im Forum ja sehr viel getan.
Hilfsbereitschaft , Solidarität und viel Information wurden sichtbar.
Ich denke, je besser jeder einzelne informiert ist, desto weniger
Angriffsfläche bietet man denjenigen, die gerne mal eine Abmahnaktion
lostreten möchten, aus welchen Gründen auch immer.
Daher fände ich es gut, wenn hier längerfristig Fragen
zum Thema gestellt werden könnten und sachliche, hilfreiche Informationen und Antworten
gegeben würden.
Dies möchte ich auf alle Themenbereiche beziehen
(AGB, Widerruf, Jugendschutz und was es sonst noch gibt in diesem Zusammenhang)
Schön wäre es auch, wenn die Diskussion sachlich bliebe.
Persönliche Profilierungsversuche und gegenseitige Anmache nutzen
nicht wirklich.
In diesem Sinne...
Zuletzt geändert von gs55 am So 30. Dez 2007, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 87
- Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22
Na dann will ich mal Stoff geben:
Grundlagen des Wettbewerbsrecht / gewerblicher Schutzrechte:
http://www.internetrecht-rostock.de/Abm ... srecht.htm
Wettbewerbsrecht für Fortgeschrittene:
http://www.internetrecht-rostock.de/Wei ... srecht.htm
Top 10 der Abmahnungen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnwelle.htm
Leitfaden für Ebay Händler:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ebay.htm
und
http://www.internetrecht-rostock.de/Eba ... tionen.htm
FAQ Abmahnung:
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung.htm
Grundlagen des Wettbewerbsrecht / gewerblicher Schutzrechte:
http://www.internetrecht-rostock.de/Abm ... srecht.htm
Wettbewerbsrecht für Fortgeschrittene:
http://www.internetrecht-rostock.de/Wei ... srecht.htm
Top 10 der Abmahnungen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnwelle.htm
Leitfaden für Ebay Händler:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ebay.htm
und
http://www.internetrecht-rostock.de/Eba ... tionen.htm
FAQ Abmahnung:
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung.htm
jessikaxxl hat in einem anderen Thread geschrieben:
...mein Tip:
AGB vollständig weglassen - die braucht i.d.R. kein Mensch.
Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweis zur Verpackungsverordnung, korrekte Angabe der Versandkosten, Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt - das reicht schon.
Klare Ansage
Vielen Dank
...mein Tip:
AGB vollständig weglassen - die braucht i.d.R. kein Mensch.
Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweis zur Verpackungsverordnung, korrekte Angabe der Versandkosten, Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt - das reicht schon.
Klare Ansage
Vielen Dank
Für diese im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbare Nachbarschaftshilfe an dieser Stelle:Lesbos24 hat geschrieben:Ja, ich habe heute auch angefangen mit der Durchsicht meines Filmangebotes und bin da auf einige "Minen" gestoßen. Im gleichen Zuge informiere ich die anderen Anbieter dieser Filme darüber, dass der Titel auf dem Index steht.
Ich sehe sowas als Nachbarschaftshilfe und sowas ist sehr wichtig.
Danke
Wir wünschen allen ein gesundes, erfolgreiches und vor allen Dingen abmahnfreies 2008
Karin und Kruze
Hallo,
ich hätte da noch mal eine Frage bezüglich MWSt. oder Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern:
In einem Hinweis habe ich folgenden Tipp bekommen:
> In den booklooker Angeboten ist im Zusammenhang mit dem Angebot darauf hinzuweisen, daß der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden, die die Mehrwertsteuer nicht separat auswerfen dürfen<
Ich frage mich nun aber, warum erscheint dann bei booklooker unter
https://www.booklooker.de/app/priv/mwst.php
folgender Text:
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen, können Sie dies hier angeben. Bei Ihren Angeboten erscheint dann nicht der Hinweis "Inkl. MwSt".
Dies erscheint mir widersprüchlich.
Wer weiß was genaueres?
Achso, fast vergessen:
Allen einen guten Rutsch
und guten Start ins neue Jahr 2008
Gruß gs55
ich hätte da noch mal eine Frage bezüglich MWSt. oder Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern:
In einem Hinweis habe ich folgenden Tipp bekommen:
> In den booklooker Angeboten ist im Zusammenhang mit dem Angebot darauf hinzuweisen, daß der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden, die die Mehrwertsteuer nicht separat auswerfen dürfen<
Ich frage mich nun aber, warum erscheint dann bei booklooker unter
https://www.booklooker.de/app/priv/mwst.php
folgender Text:
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen, können Sie dies hier angeben. Bei Ihren Angeboten erscheint dann nicht der Hinweis "Inkl. MwSt".
Dies erscheint mir widersprüchlich.
Wer weiß was genaueres?
Achso, fast vergessen:
Allen einen guten Rutsch
und guten Start ins neue Jahr 2008
Gruß gs55
-
- Beiträge: 432
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59
...der booklooker Hinweis ist schlicht falsch.
Der Preis enthält natürlich die Mehrwertsteuer. Sie darf von dem Betreffenden lediglich nicht separat ausgewiesen werden.
Die Preisangabenverordnung hat aber nicht mit steuerrechtlichen Aspekten zu tun. Das Angebot muß den Hinweis enthalten, daß die Mehrwertsteuer enthalten ist.
Der Preis enthält natürlich die Mehrwertsteuer. Sie darf von dem Betreffenden lediglich nicht separat ausgewiesen werden.
Die Preisangabenverordnung hat aber nicht mit steuerrechtlichen Aspekten zu tun. Das Angebot muß den Hinweis enthalten, daß die Mehrwertsteuer enthalten ist.
- b.s.morgentau
- Beiträge: 117
- Registriert: Mo 13. Aug 2007, 11:14
- Kontaktdaten:
Hallo,
"Kleinunternehmer Regelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz."
(ohne Richtigkeitsgewähr).
b.s.morgentau
diese Frage hat mich auch mal furchtbar verunsichert, ich habe beim Finanzamt angerufen - im Zweifelsfall würde ich das auch dir empfehlen. Die sagten ausdrücklich, man darf keine Mehrwertsteuer ausweisen, die man nicht ans Finanzamt zahlt, man muss aber auf seinen Kleinhändlerstatus hinweisen. Ich habe jetzt überall den schönen Satzgs55 hat geschrieben:Hallo,
ich hätte da noch mal eine Frage bezüglich MWSt. oder Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern:
In einem Hinweis habe ich folgenden Tipp bekommen:
> In den booklooker Angeboten ist im Zusammenhang mit dem Angebot darauf hinzuweisen, daß der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden, die die Mehrwertsteuer nicht separat auswerfen dürfen<
Ich frage mich nun aber, warum erscheint dann bei booklooker unter
https://www.booklooker.de/app/priv/mwst.php
folgender Text:
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen, können Sie dies hier angeben. Bei Ihren Angeboten erscheint dann nicht der Hinweis "Inkl. MwSt".
Dies erscheint mir widersprüchlich.
Wer weiß was genaueres?
Achso, fast vergessen:
Allen einen guten Rutsch
und guten Start ins neue Jahr 2008
Gruß gs55
"Kleinunternehmer Regelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz."
(ohne Richtigkeitsgewähr).
b.s.morgentau
Zuletzt geändert von b.s.morgentau am Di 1. Jan 2008, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
Etwas Eigenwerbung muss sein b.s.morgentau Bücher
- b.s.morgentau
- Beiträge: 117
- Registriert: Mo 13. Aug 2007, 11:14
- Kontaktdaten:
Hallo,
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... ndzeit.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... ndzeit.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/lie ... ahnung.htm
Insgesamt finde ich es toll, wenn alle Nichtabmahner auf Fehlersuche gehen und gefundene Fehler mailen, sollte jemand bei mir was sehen wäre ich für jeden Hinweis sehr dankbar!
b.s.morgentau
bei mir steht auch darüber, keine AGB, nur eine Info Liste. Das Problem an der Sache ist aber, dass jede regelmäßig verwendete Klausel (es genügen evtl. schon 4-5 mal) AGB sind.gs55 hat geschrieben:jessikaxxl hat in einem anderen Thread geschrieben:
...mein Tip:
AGB vollständig weglassen - die braucht i.d.R. kein Mensch.
Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweis zur Verpackungsverordnung, korrekte Angabe der Versandkosten, Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt - das reicht schon.
Klare Ansage
Vielen Dank
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... ndzeit.htm
Deshalb muss man umbedingt darauf achten, in den Info Listen keine Klauseln zu verwenden, die gegen ABG Gesetze verstoßen. Z. B. Lieferzeitangaben mit i. d. R. sind i. d. R. unzulässig (KG Berlin)Was viele nicht wissen, dass regelmäßige Angaben in Produktbeschreibungen oder in eBay-Angeboten, wenn sie öfter verwandt werden, die Eigenschaft von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... ndzeit.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/lie ... ahnung.htm
Insgesamt finde ich es toll, wenn alle Nichtabmahner auf Fehlersuche gehen und gefundene Fehler mailen, sollte jemand bei mir was sehen wäre ich für jeden Hinweis sehr dankbar!
b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein b.s.morgentau Bücher