Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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Meinst Du das ernst? Weißt Du wieviele irrwitzige Beiträge über das Finanzamt oder Justizministerium jeden Tag in der Presse laufen? Das interessiert da keinen!und ein wenig Druck auf die Prüfstelle ausüben.
Abgesehen davon: Wir werden in vielen Ländern für unser Indizierungssystem beneidet und es wird kopiert. Wer sich näher damit beschäftigt weiß, dass es gut ist. Natürlich gibts Ansatzpunkte für Kritik und mag auch sein, dass ein Beaulaevard-Teil einer Regionalzeitung mal eine kleine Meldung bringt. Bringt aber garnichts.
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...es ist schon x-mal beantragt worden, die Bibel auf den Index zu setzen. Ebenso Märchenbücher usw. Eine solche Pressemeldung ist allenfalls noch für die Witzseite des Liboriusblatts geeignet. Außerhalb kirchlicher Medien könne für solche Meldungen noch Interesse bestehen bei der Bäckerblume oder der Sernioren-Bravo.Ich hätte da eine Idee aus einem anderen Tread, wie wäre es wenn hunderte Buchhändler entsprechende Passagen in der Bibel anstreichen und diese dann an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften schicken.
Das es sich um eine Behörde handelt müssen die handeln.
Das würde möglicherweise ein erhebliches Presseecho erzeugen....
Wirklich Sinn macht das natürlich nicht, wäre aber vielleicht ein interessanter Ansatz.
Bitte nichts Unüberlegtes tun, ich lösch das hier gleich wieder.....
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Vielleicht wäre es auch sinnvoll, sich mal mit den Zuständigkeiten und Verfahren zu beschäftigen, bevor man zu solchen Aktionen aufruft und über Beamten schimpft, die nicht auf der Höhe der Zeit sind...kleinerVersandhändler hat geschrieben:Klar muß die Prüfstelle hier nichts machen....aber als mögliche Presseaktion ist die Sache doch gar nicht schlecht so á la offener Brief.
Könnte sicher (wenn das gut vorbereitet wird) die eine oder andere Pressemaldung bewirken und ein wenig Druck auf die Prüfstelle ausüben.
Habe gerade im anderen Thread von dem tollen Kinder äääh- Beischlaffilm frei ab 6 Jahren gelesen... das wäre auch ein nettes pressewirksames Beispiel (wenn der Film wirklich so ist wie beschrieben).
Filme:
--> hier ist die Bundesprüfstelle NUR zuständig, wenn es KEINE Altersfreigabe gibt. Der genannte Film hat eine Altersfreigabe.
Verfahren:
--> nur der Vorsitzende ist ein Bundesbeamter, alle anderen Entscheider (und das ist die Mehrheit) sind ehrenamtlich berufene Mitglieder, die aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen kommen (interessanterweise auch aus dem Bereich "Buchhandel/Verlegerschaft").
Gruß
diebuecherwuermer
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Deutsche Internethändler aus den unterschiedlichsten Branchen werden aus verschiedensten Gründen abgemahnt. Manche davon an den Haaren herbeigezogen. Dauernd werden irgendwelche AGBs umformuliert, Widerrufsbelehrungen kann man schon abonnieren, damit immer die jeweils neuesten Gerichtsurteile berücksichtigt sind.
Was kann man tun, damit es endlich eine Gesetzesänderung gibt, dass Abmahnungen finanziell uninteressant werden?
Was kann man tun, damit es endlich eine Gesetzesänderung gibt, dass Abmahnungen finanziell uninteressant werden?
Die Frage kann nicht ernst gemeint sein, da ernsthafte Antworten an den Grundlagen unserer derzeitigen Gesellschaftsordnung rütteln und damit unter den Straftatbestand des Hochverrats fallen würden ...schönesbuch hat geschrieben:
Was kann man tun, damit es endlich eine Gesetzesänderung gibt, dass Abmahnungen finanziell uninteressant werden?
Es geht nicht an, daß ein "netter-Mensch-Anwalt"oder sonst ein Ungeschädigter einen ihm Unbekannten abmahnt. Und im Falle einer irrtümlichen Abmahnung nicht einmal belangt werden kann. Ich bezweifle, daß dies in anderen Staaten möglich ist.
In unserem Fall wurden auch kleine Gewebetreibende sowie Privatleute abgemahnt, ohne Rücksicht auf deren eventuellen Existenzverlust. Das sind schlechte Gesetze, die ihre Bürger vor solchen Haien nicht schützt, sondern deren Übergriffe unterstützt.
Man kann nicht von jedem Bürger erwarten, daß er vorher Jura studiert, um etwas verkaufen zu können. Und man kann nicht erwarten, daß eben dieser Bürger weiß, was er anbieten darf oder nicht, solange die Informationen hierzu geheimgehalten werden.
Unser laufendes Beispiel hat dies aufgezeigt, da wurden teils harmlose, teils vielleicht! weniger harmlose Bücher angeboten, ohne daß jemand über die Brisanz Bescheid wußte. Auf keinem der Werke war ein Zeichen der Indizierung erkennbar.
Ja muß ich denn in Zukunft bei einem Wohnzimmerluster in einer Liste suchen, ob ich den weitergeben darf. Ich finde, dies geht alles etwas zu weit und ist in dieser Form nicht akzeptabel. Umsomehr als der gleiche Artikel um die nächste Hausecke straffrei angeboten wird.
Ob da ein Wort in einer AGB fehlt, ist da irgendjemand der Meinung, er wurde zu Recht abgemahnt. Ich nicht, für mir ist dies vergleichbar mit Vorgängen aus lange vergangener Zeit, die nichts mit dem 21sten Jhdt. zu tun hat.
Da wird schon jetzt über die neue Verpackungsordnung diskutiert, ohne daß ich ein Wort der Gefährlichkeit darüber höre. Statt daß die Gesetze zum Wohle von Volk und Wirtschaft verändert werden, wird der Katalog die Fußfallen immer länger, und eine davon heißt Verpackungsordnung. NeeNeeNee
In unserem Fall wurden auch kleine Gewebetreibende sowie Privatleute abgemahnt, ohne Rücksicht auf deren eventuellen Existenzverlust. Das sind schlechte Gesetze, die ihre Bürger vor solchen Haien nicht schützt, sondern deren Übergriffe unterstützt.
Man kann nicht von jedem Bürger erwarten, daß er vorher Jura studiert, um etwas verkaufen zu können. Und man kann nicht erwarten, daß eben dieser Bürger weiß, was er anbieten darf oder nicht, solange die Informationen hierzu geheimgehalten werden.
Unser laufendes Beispiel hat dies aufgezeigt, da wurden teils harmlose, teils vielleicht! weniger harmlose Bücher angeboten, ohne daß jemand über die Brisanz Bescheid wußte. Auf keinem der Werke war ein Zeichen der Indizierung erkennbar.
Ja muß ich denn in Zukunft bei einem Wohnzimmerluster in einer Liste suchen, ob ich den weitergeben darf. Ich finde, dies geht alles etwas zu weit und ist in dieser Form nicht akzeptabel. Umsomehr als der gleiche Artikel um die nächste Hausecke straffrei angeboten wird.
Ob da ein Wort in einer AGB fehlt, ist da irgendjemand der Meinung, er wurde zu Recht abgemahnt. Ich nicht, für mir ist dies vergleichbar mit Vorgängen aus lange vergangener Zeit, die nichts mit dem 21sten Jhdt. zu tun hat.
Da wird schon jetzt über die neue Verpackungsordnung diskutiert, ohne daß ich ein Wort der Gefährlichkeit darüber höre. Statt daß die Gesetze zum Wohle von Volk und Wirtschaft verändert werden, wird der Katalog die Fußfallen immer länger, und eine davon heißt Verpackungsordnung. NeeNeeNee
Zuletzt geändert von as006 am Mi 2. Jan 2008, 23:17, insgesamt 1-mal geändert.
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