Vermeidung von Abmahnungen
- b.s.morgentau
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Hallo,
Im Zweifelsfall wäre es bei einer Bestellung auch recht spät zur Sorge, indizierte Medien dürfen ja erst gar nicht angeboten werden.
b.s.morgentau
finde ich als Buch nicht auf der Liste (nur als Film nackte Zarin).as006 hat geschrieben:Bei mir hat jemand "Katharina II" bestellt. Auf meine Fragen bei der Bpjm (kurz vor Weihnachten) bekam ich bisher keine Antwort. Ich hoffe, das Buch ist nicht indiziert.
Im Zweifelsfall wäre es bei einer Bestellung auch recht spät zur Sorge, indizierte Medien dürfen ja erst gar nicht angeboten werden.
b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein b.s.morgentau Bücher
Hier ist der Hinweis sicher besser aufgehoben, ich schrieb es schon in dem Megathread.
Alle sollten beachten, daß jeder geschäftsmäßige Auftritt im Internet, also auch als Privatanbieter von Büchern, laut §5 Telemediengesetz zur Folge hat, daß man ein vollständiges Impressum angeben muß, d.h. vollständiger Name, Anschrift, Telefon, email-Adresse. Soweit ich das überblicke, haben hier noch sehr viele "Anonyme" dringenden Nachholebedarf. Das Fehlen des Impressums ist abmahnwürdig, auch bei Privatpersonen.
Und noch einmal, geschäftsmäßiges Auftreten ist nicht gleichbedeutend mit gewerblichem Auftreten. Regelmäßig Bücher zum Verkauf anzubieten ist mit Sicherheit geschäftsmäßiges Auftreten!
Es gibt ja auch keinen Grund, seine Identität bei booklooker zu verschleiern.
Alle sollten beachten, daß jeder geschäftsmäßige Auftritt im Internet, also auch als Privatanbieter von Büchern, laut §5 Telemediengesetz zur Folge hat, daß man ein vollständiges Impressum angeben muß, d.h. vollständiger Name, Anschrift, Telefon, email-Adresse. Soweit ich das überblicke, haben hier noch sehr viele "Anonyme" dringenden Nachholebedarf. Das Fehlen des Impressums ist abmahnwürdig, auch bei Privatpersonen.
Und noch einmal, geschäftsmäßiges Auftreten ist nicht gleichbedeutend mit gewerblichem Auftreten. Regelmäßig Bücher zum Verkauf anzubieten ist mit Sicherheit geschäftsmäßiges Auftreten!
Es gibt ja auch keinen Grund, seine Identität bei booklooker zu verschleiern.
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Ich empfehle § 5 einmal in Verbindung mit § 2 - dort insbesondere Ziffer 3 - zu lesen. Also, keine Pferde scheu machen.hanischu hat geschrieben:Hier ist der Hinweis sicher besser aufgehoben, ich schrieb es schon in dem Megathread.
Alle sollten beachten, daß jeder geschäftsmäßige Auftritt im Internet, also auch als Privatanbieter von Büchern, laut §5 Telemediengesetz zur Folge hat, daß man ein vollständiges Impressum angeben muß, d.h. vollständiger Name, Anschrift, Telefon, email-Adresse.
Um Euch die Suche zu ersparen:
http://bundesrecht.juris.de/tmg/BJNR017910007.html
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten
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Im Sinne §6 ist man als booklooker-Verkäufer im Bereich der kommerziellen Kommunikation tätig und fällt damit unter §2 Ziffer 1!Bücherwurm14167 hat geschrieben:
Ich empfehle § 5 einmal in Verbindung mit § 2 - dort insbesondere Ziffer 3 - zu lesen. Also, keine Pferde scheu machen.
Um Euch die Suche zu ersparen:
http://bundesrecht.juris.de/tmg/BJNR017910007.html
Aber ich muß mich ja nicht streiten, ich habe ein Impressum.
Mal hier schauen, damals hieß es noch Teledienstegesetz, aber der Inhalt ist kaum verändert.
http://www.internetrecht-rostock.de/ecommerce34.htm
Aus dem Inhalt:
Die Antragsgegnerin betreibt nämlich unter der Internetadresse... kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 3 Ziff. 5 TDG, in dem sie unter dieser Internetadresse zur unmittelbaren Förderung des Absatzes ihrer Waren und Dienstleistungen wirbt und die Unternehmen und ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellt. Sie ist daher nach § 6 TDG als geschäftsmäßige Teledienstanbieterin verpflichtet, die in § 6 TDG allgemeinen Informationspflichten zu erfüllen......
Und hier könnten dann die Juristen über die Frage streiten ab welchem Zeitpunkt ein Privatanbieter mit der Nutzung einer Internetseite mit seinen Produkten wirbt. ?hanischu hat geschrieben:
http://www.internetrecht-rostock.de/ecommerce34.htm
Aus dem Inhalt:
Die Antragsgegnerin betreibt nämlich unter der Internetadresse... kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 3 Ziff. 5 TDG, in dem sie unter dieser Internetadresse zur unmittelbaren Förderung des Absatzes ihrer Waren und Dienstleistungen wirbt und die Unternehmen und ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellt. Sie ist daher nach § 6 TDG als geschäftsmäßige Teledienstanbieterin verpflichtet, die in § 6 TDG allgemeinen Informationspflichten zu erfüllen......
Also da kann man als Privater wohl "die Kirche im Dorf lassen"
Zumindest mal Gedanken um ihren Status als Privatverkäufer sollten sich die Anbieter machen, welche "Hobbymäßig" sowohl Verkäufe als auch Einkäufe tätigen ( das ist Güterumschlag) oder so knapp 20000 Bücher im Privatbestand haben... Denn entsprechende BFH-Urteile im Falle von ebay-Mitgliedern sprechen da von der Unternehmereigenschaft.
Ich hoffe, ich werde richtig verstanden, ich möchte den Anbietern, die glauben, weil sie kein Gewerbe haben nicht geschäftsmäßig tätig zu sein, nur mitteilen, daß sie dies doch sind und ein Impressum benötigen. Im Ernstfall ist das Fehlen desselben eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn diese Information für jemanden nützlich war und er/sie etwas tun möchte, dann sollte er/sie es tun.
Ich habe überhaupt nicht vor, irgendjemanden zu bewegen, sein bisheriges Verhalten als Privatanbieter von einigen 100 Büchern zu ändern, ehrlich gesagt, ist es mir völlig egal, ob sich jemand damit wider besseren Wissens einem unnötigen Risiko aussetzt.
Wenn diese Information für jemanden nützlich war und er/sie etwas tun möchte, dann sollte er/sie es tun.
Ich habe überhaupt nicht vor, irgendjemanden zu bewegen, sein bisheriges Verhalten als Privatanbieter von einigen 100 Büchern zu ändern, ehrlich gesagt, ist es mir völlig egal, ob sich jemand damit wider besseren Wissens einem unnötigen Risiko aussetzt.
Ich glaube, da ist im Eifer des Gefechts mal wieder was nicht richtig angekommen oder in den falschen Hals, was Husten auslösthanischu hat geschrieben:Ich hoffe, ich werde richtig verstanden, ich möchte den Anbietern, die glauben, weil sie kein Gewerbe haben nicht geschäftsmäßig tätig zu sein, nur mitteilen, daß sie dies doch sind und ein Impressum benötigen. Im Ernstfall ist das Fehlen desselben eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn diese Information für jemanden nützlich war und er/sie etwas tun möchte, dann sollte er/sie es tun.
Ich habe überhaupt nicht vor, irgendjemanden zu bewegen, sein bisheriges Verhalten als Privatanbieter von einigen 100 Büchern zu ändern, ehrlich gesagt, ist es mir völlig egal, ob sich jemand damit wider besseren Wissens einem unnötigen Risiko aussetzt.
Es gilt zunächst natürlich zu unterscheiden zwischen gewerbsmässigem und privatem Anbieter. Hier muss jeder selbst in den Spiegel schauen und vertreten können, ob er als privater oder Händler verkauft.
Daneben gibt es die von hanischu erwähnte gesetzliche Regelung, dass auch ein privater Anbieter, sofern er finanziellen Umsatz online tätigt, verpflichtet ist, ein Impressum einzustellen.
Ich bin kein Jurist, und jeder muss selbst verantworten wie er sein Online-Angebot repräsentiert. Dämlich ist's allerdings, solche Hinweise in dem Stil wie hier geschehen abzutun. Das war ein freundlich gemeinter Hinweis, den man für sich beherzigen kann oder es sein lassen kann. Jeweils auf eigene Verantwortung. Kein Grund, hier nun Eigendefinitionen bzgl. geltendem Recht zu starten und den Hinweisgeber des Irrtums überführen zu wollen. Das ist - sorry - Quatschmist.
Yara
- Erzkanzler
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Ich habe mich nunmehr entschlossen ein Impressum hinzuzufügen.
Ich habe nichts zu verbergen, habe nun Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie meine Mailadresse angegeben.
Wenn nun jemand meinen Shop aufruft sieht er die Daten auf einen Blick. Hoffentlich bleibe ich trotzdem vor ungewünschten Call-Center- Anrufen und massig Spam- Mails verschont das war mein eigentlicher Grund mit meinen Daten vorsichtig zu sein.
cu
Erzkanzler
Ich habe nichts zu verbergen, habe nun Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie meine Mailadresse angegeben.
Wenn nun jemand meinen Shop aufruft sieht er die Daten auf einen Blick. Hoffentlich bleibe ich trotzdem vor ungewünschten Call-Center- Anrufen und massig Spam- Mails verschont das war mein eigentlicher Grund mit meinen Daten vorsichtig zu sein.
cu
Erzkanzler
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Damit meinst Du wohl eher, daß Deine EMail-Adresse nicht in irgendeinen Versandverteiler fällt. Hier gibt es Tricks, die aber auch nicht hundertprozentig sind:merlina22 hat geschrieben: trotzdem will ich für mich ein gewisses maß an Datenschutz haben.
Anstelle Deiner Adresse "xyz.gmx.de" gibst Du ein:
xyz (a) gmx.de oder xyzagmx.de oder ähnliches. Aber laß Dich nicht kirre machen wegen des Impressums!
Grüße vom Bücherwurm
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