Darum gehts nicht - sondern dass die Gegenseite nicht behaupten kann, ein leeres Blatt als Einschreiben erhalten zu haben.jessikaxxl hat geschrieben:...das sind doch Spielereien. Genau so wenig, wie ich mich von der Zustellung einer Abmahnung via Gerichtsvollzieher beeindrucken ließe, würde ich der Gegenseite unterstellen, daß sie sich durch eine solche Spielerei beeindrucken läßt. Spende das Geld lieber an kinderluftbrücke.de.Um Mißverständnisse zwischen mir und Christine Ehrhardt zu vermeiden, werden ich den Brief förmlich durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Die Kosten werde ich selbstverständlich Christine Ehrhardt in Rechnung stellen.
Warum finden sich nicht ein paar Vorreiter, die Nägel mit Köpfen machen, statt hier zu versuchen plattgetretene Heftzwecken wieder gebrachsfähig zu machen.
Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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...darauf kommt es trotzdem nicht an, denn die Aktivlegitimation ist eine Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und muß gegeben sein, egal, ob Du die den Abmahner aufforderst, diese nachzuweisen, oder nicht.
Richtige Maßnahmen sind gefragt, nicht irgendwelche Nebensächlichkeiten perfektionieren zu wollen.
Richtige Maßnahmen sind gefragt, nicht irgendwelche Nebensächlichkeiten perfektionieren zu wollen.
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Sag mal bescheid, wenn und was von W&B kommt.hanischu hat geschrieben:Ich habe meine Abmahnung Wilde & Beuger übergeben und sicher werden die auch schon Post bekommen haben und sicher wird dort auch die Antwort ersteinmal entsprechend geprüft. Also warte ich ab, daß dort gearbeitet wird und bin mir sicher, daß ich nächste Woche Nachricht bekommen werde. Je nachdem, wie die dann ausfällt, werde ich Möglichkeit haben, mich mit den Anwälten noch einmal zu unterhalten. Es gibt doch jetzt keinen Grund für Hektik. Bis dahin mache ich meine Arbeit und kümmere mich um Umsatz, eigentlich logisch, oder?
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Meinst du damit, dass jetzt eine(r) (s)eine(n) RA beauftragen muss eine negative Feststellungklage oder wie das heisst anzuzettelnjessikaxxl hat geschrieben:...darauf kommt es trotzdem nicht an, denn die Aktivlegitimation ist eine Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und muß gegeben sein, egal, ob Du die den Abmahner aufforderst, diese nachzuweisen, oder nicht.
Richtige Maßnahmen sind gefragt, nicht irgendwelche Nebensächlichkeiten perfektionieren zu wollen.
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Moin alle zusammen
Auch ich habe heute dieses "..ohne Wenn und Aber...." laber-Papier erhalten.
Man, haben die es eilig aus der Sache raus zu kommen.
Ihr "liegt die UE vor.....meiner Partei angenommen." Hä
Die haben doch nur modifizierte die Kopie, die ich an die WBZ gesendet habe.
Wäre schön, wenn meine Spende einen Testballon findet, denn "mit" einer Aktivlegitmation hätten die uns doch gnadenlos platt gemacht.
Schönes Wochenende
Auch ich habe heute dieses "..ohne Wenn und Aber...." laber-Papier erhalten.
Man, haben die es eilig aus der Sache raus zu kommen.
Ihr "liegt die UE vor.....meiner Partei angenommen." Hä
Die haben doch nur modifizierte die Kopie, die ich an die WBZ gesendet habe.
Wäre schön, wenn meine Spende einen Testballon findet, denn "mit" einer Aktivlegitmation hätten die uns doch gnadenlos platt gemacht.
Schönes Wochenende
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Wer sich für das Thema Abmahnungen & Co interessiert, der kann sich ja einfach den entsprechenden Bereich im Sellerforum.de abonnieren und ließt einfach fleißig mit bei neuen Abmahnungen und Diskussionen.
Hier alle Fallmöglichkeiten zu diskutieren, sprengt den Rahmen. Es gibt ja zig von Möglichkeiten und was wäre wenn Geschichten.
Bei Interesse einfach mal nach "Kombinatorik" googeln...
Hier alle Fallmöglichkeiten zu diskutieren, sprengt den Rahmen. Es gibt ja zig von Möglichkeiten und was wäre wenn Geschichten.
Bei Interesse einfach mal nach "Kombinatorik" googeln...
Danke für den Hinweis, werde ich machen.
Es geht aber doch hier um diese Abmahnung, genau diese scheint doch nun wie geschaffen um daraus zu lernen, eben weil eine gute Chance besteht die zu zerlegen. Könnte man nichts dagegen tun wäre diese ganze Diskussion überflüssig, UE (welche auch immer) und Ende.
Es geht aber doch hier um diese Abmahnung, genau diese scheint doch nun wie geschaffen um daraus zu lernen, eben weil eine gute Chance besteht die zu zerlegen. Könnte man nichts dagegen tun wäre diese ganze Diskussion überflüssig, UE (welche auch immer) und Ende.
Ich habe diesen Mist auch bekommen obwohl ich meine UE nach Bad Homburg geschickt habe.
Zwischen den Zeilen schreibt die doch folgendes:
Obwohl ich ihnen eine mißbräuchliche Abmahnung geschickt habe erkennen sie diese an !!!!!
Sollten sie noch einmal irgendein indiziertes Buch (unbeabsichtigt) anbieten beziehen wir uns auf die von ihnen angenommene Erklärung und machen unsere Ansprüche daraus geltend...
Da hätte man doch genausogut die Original-UE unterschreiben können.
Die Einlassung das doch bitte erst mal die Aktivlegitimation nachgewiesen werden soll ist damit dann wohl auch umgangen, wenn man keinen Einspruch erhebt.
Ich bin kein Jurist aber so verstehe ich das.
Also noch einmal, 50 Abgemahnte spenden 50 Euro und schon ist die Klage fertig.
Zwischen den Zeilen schreibt die doch folgendes:
Obwohl ich ihnen eine mißbräuchliche Abmahnung geschickt habe erkennen sie diese an !!!!!
Sollten sie noch einmal irgendein indiziertes Buch (unbeabsichtigt) anbieten beziehen wir uns auf die von ihnen angenommene Erklärung und machen unsere Ansprüche daraus geltend...
Da hätte man doch genausogut die Original-UE unterschreiben können.
Die Einlassung das doch bitte erst mal die Aktivlegitimation nachgewiesen werden soll ist damit dann wohl auch umgangen, wenn man keinen Einspruch erhebt.
Ich bin kein Jurist aber so verstehe ich das.
Also noch einmal, 50 Abgemahnte spenden 50 Euro und schon ist die Klage fertig.
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...selbstverständlich kann die Gegenseite aus einer einem Dritten gegenüber abgegebenen Unterwerfungserklärung keine Rechte herleiten.Ich habe diesen Mist auch bekommen obwohl ich meine UE nach Bad Homburg geschickt habe.
Zwischen den Zeilen schreibt die doch folgendes:
Obwohl ich ihnen eine mißbräuchliche Abmahnung geschickt habe erkennen sie diese an !!!!!
Sollten sie noch einmal irgendein indiziertes Buch (unbeabsichtigt) anbieten beziehen wir uns auf die von ihnen angenommene Erklärung und machen unsere Ansprüche daraus geltend...
Da hätte man doch genausogut die Original-UE unterschreiben können.
Die Einlassung das doch bitte erst mal die Aktivlegitimation nachgewiesen werden soll ist damit dann wohl auch umgangen, wenn man keinen Einspruch erhebt.
Ich bin kein Jurist aber so verstehe ich das.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Sa 12. Jan 2008, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe doch extra geschrieben das ich kein Jurist bin und es deshalb so vestehe.
Wenn das nicht richtig ist, um so besser.
Also hier steht: Soweit durch erneute Verstöße der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt. Darüber hinaus werden dann entsprechende Unterlassungsansprüche sowohl im Wege der Einstweiligen Verfügung, als auch im Haupsacheverfahren einschließlich entsprechender Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Der Bonner hatte ja schon geschrieben das es sich hier auch oder in der Sache um einen Schaden geht der sich aus gewissen Rechten herleitet.
Wenn das nicht richtig ist, um so besser.
Also hier steht: Soweit durch erneute Verstöße der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt. Darüber hinaus werden dann entsprechende Unterlassungsansprüche sowohl im Wege der Einstweiligen Verfügung, als auch im Haupsacheverfahren einschließlich entsprechender Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Der Bonner hatte ja schon geschrieben das es sich hier auch oder in der Sache um einen Schaden geht der sich aus gewissen Rechten herleitet.
Ob Paranoia oder Gewissenhaftigkeit des Kaufmanns (Schweigen gilt als Zustimmung), auch wenn das gar nicht hier her gehört, ich lese meine Korrespondenz nun mal aufmerksam.
Montag geht folgendes Schreiben raus:
Sehr geehrte Frau Ehrhardt
offensichtlich haben Sie unser Schreiben vom *** nicht oder zumindest
nicht richtig gelesen, oder aber Sie haben die Übersicht verloren.
Ihrer Mandatin gegenüber kann selbstverständlich aufgrund unserer
Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale keine
Vertragsstrafe verwirkt werden.
Insofern liegt Ihr Rundschreiben neben der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Montag geht folgendes Schreiben raus:
Sehr geehrte Frau Ehrhardt
offensichtlich haben Sie unser Schreiben vom *** nicht oder zumindest
nicht richtig gelesen, oder aber Sie haben die Übersicht verloren.
Ihrer Mandatin gegenüber kann selbstverständlich aufgrund unserer
Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale keine
Vertragsstrafe verwirkt werden.
Insofern liegt Ihr Rundschreiben neben der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
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Naja, es stand die Frage im Raum was denn mit den Schadensersatzansprüchen gemeint sei, auf die die RAin nun gnädig verzichtet. Daraufhin habe ich nur erklärt, was bei einer berechtigten Abmahnung z.B. Markenrechtsverstoß darunter zu verstehen sei.Der Bonner hatte ja schon geschrieben das es sich hier auch oder in der Sache um einen Schaden geht der sich aus gewissen Rechten herleitet.
...dann stell Dich doch in die Fußgängerzone und rufe laut "Jeder der an mir vorbeigeht, muss 150 Euro Zoll bezahlen. Es sei denn er widerspricht jetzt!"Ob Paranoia oder Gewissenhaftigkeit des Kaufmanns (Schweigen gilt als Zustimmung), auch wenn das gar nicht hier her gehört, ich lese meine Korrespondenz nun mal aufmerksam.
Nein, also wenn die RAin meint Schreiben zu müssen, dass sie Ansprüche gegen Dich im Verstoßfall geltend machen könnte, dann musst Du dem nicht widersprechen um es zu verhindern.
Sie hat keinen Anspruch und fertig - eben so wie der Schreihals in der Fußgängerzone...