Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
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Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
und mir?
Heute flatterte mir ein per Einwurf-Einschreiben ins Haus eines Rechtsanwalts V. J.. Er vertritt einen "M. S.", der auf verschiedenen Internetplattformen verkauft.
Er beschuldigt mich, ein gewerblicher Verkäufer zu sein und verlangt die Abgabe eine Unterlassungserklärung. Ich habe immer schon viel gelesen und so eine Menge Bücher im Laufe meines 60-jährigen Lebens angesammelt, von denen ich auch viele bei Booklooker anbiete und komme so insgesamt im Moment auf ca. 1500 Bücher.
Interessant erscheint mir hierbei, dass M. S. zwar seit 2004 bei booklooker registriert ist, aber kein Buch im Angebot und bisher nur 1 Kauf hat.
Heute flatterte mir ein per Einwurf-Einschreiben ins Haus eines Rechtsanwalts V. J.. Er vertritt einen "M. S.", der auf verschiedenen Internetplattformen verkauft.
Er beschuldigt mich, ein gewerblicher Verkäufer zu sein und verlangt die Abgabe eine Unterlassungserklärung. Ich habe immer schon viel gelesen und so eine Menge Bücher im Laufe meines 60-jährigen Lebens angesammelt, von denen ich auch viele bei Booklooker anbiete und komme so insgesamt im Moment auf ca. 1500 Bücher.
Interessant erscheint mir hierbei, dass M. S. zwar seit 2004 bei booklooker registriert ist, aber kein Buch im Angebot und bisher nur 1 Kauf hat.
Zuletzt geändert von krimtango am Do 17. Jan 2008, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
Bei 1500 Einstellungen und 7 Verkäufen im letzten Monat ist diese Beschuldigung schon sehr an den Haaren herbei gezogen.
Die Bücher des Vereins würde ich an deiner Stelle aber auch unter dem Nick des Vereins anbieten.
Diese Masche läuft übrigens auch wieder verstärkt bei ebay. Ein Bekannte verkauft dort Porzellan und wurde von einem anderen Verkäufer mit minimalem Umsatz aufgefordert, den Verkauf einzustellen. Ebenfalls mit der Begründung, sie wäre "Schein-Privat".
Die Bücher des Vereins würde ich an deiner Stelle aber auch unter dem Nick des Vereins anbieten.
Diese Masche läuft übrigens auch wieder verstärkt bei ebay. Ein Bekannte verkauft dort Porzellan und wurde von einem anderen Verkäufer mit minimalem Umsatz aufgefordert, den Verkauf einzustellen. Ebenfalls mit der Begründung, sie wäre "Schein-Privat".
- gildenhaus
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Wie du in vielen Beiträgen in den verschiedenen Threads nachlesen kannst, ist es unerheblich, für wen du deine Bücher anbietest und wo du sie her hast. Bei einer derartigen Anzahl von Angeboten und auch Verkäufen wie dir, musst du wohl davon ausgehen, dass du als gewerblicher Anbieter einzustufen bist. Wenn du gemeinnützig arbeitest, musst du das meines Wissens beim FA beantragen und bekommst dann eine eine entsprechende Bescheinigung, um die Gemeinnützigkeit nachzuweisen - so jedenfalls seinerzeit geschehen, als unser sozialer Verein eine Kleiderkammer einrichtete, deren Erlöse zugunsten der Vereinsarbeit zukommen sollten.
Nach dem, was ich hier bisher so alles gelesen und gelernt habe, könnte bei dir die Abmahnung berechtigt sein, ich empfehle, einen Anwalt zu konsultieren.
Ob M. S. ein echter Konkurrent ist, müsste ja herauszufinden sein, dann müsste er ja ein Impressum auf seinen Angebotsseiten haben.
Nach dem, was ich hier bisher so alles gelesen und gelernt habe, könnte bei dir die Abmahnung berechtigt sein, ich empfehle, einen Anwalt zu konsultieren.
Ob M. S. ein echter Konkurrent ist, müsste ja herauszufinden sein, dann müsste er ja ein Impressum auf seinen Angebotsseiten haben.
Abmahnen kann keine Privatperson, sondern nur ein Händler oder zugelassene Vereine usw. Wenn der Abmahnende bei booklooker präsent ist, dann muß er einen gewerblichen Auftritt haben, also Widerrufsbelehrung usw. Wenn das nicht der Fall ist, könnte hier eine Gegenabmahnung der ganzen Sache ein Ende setzen.
Schacht ist Händler, wenn auch eine Karteileiche.hanischu hat geschrieben:Abmahnen kann keine Privatperson, sondern nur ein Händler oder zugelassene Vereine usw. Wenn der Abmahnende bei booklooker präsent ist, dann muß er einen gewerblichen Auftritt haben, also Widerrufsbelehrung usw. Wenn das nicht der Fall ist, könnte hier eine Gegenabmahnung der ganzen Sache ein Ende setzen.
...und scheinbar bei ebay und amazon aktiv. Ich fürchte, es ist dann auch nicht relevant, wenn er hier eine Karteileiche ist.blokk hat geschrieben:Schacht ist Händler, wenn auch eine Karteileiche.hanischu hat geschrieben:Abmahnen kann keine Privatperson, sondern nur ein Händler oder zugelassene Vereine usw. Wenn der Abmahnende bei booklooker präsent ist, dann muß er einen gewerblichen Auftritt haben, also Widerrufsbelehrung usw. Wenn das nicht der Fall ist, könnte hier eine Gegenabmahnung der ganzen Sache ein Ende setzen.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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hallo krimtango,
ich habe heute den gleichen schrieb erhalten.
melde dich mal per e-mail, dann können wir uns austauschen.
als frist wurde bei mir 17.01.08 genannt.
ich habe heute den gleichen schrieb erhalten.
melde dich mal per e-mail, dann können wir uns austauschen.
als frist wurde bei mir 17.01.08 genannt.
Zuletzt geändert von bücherwurm03 am Mo 14. Jan 2008, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Das sieht ja nach einem richtigen Trittbrettfahrer aus, der hier in den Foren fleissig mitliest und es nun auch mal versuchen will.el hat geschrieben:also wieder einer der nicht richtig recherchiert.. wendet euch direkt an BL, vielleicht können die etwas tun..
An dich: Hast du nicht besseres / kreativeres / menschenfreundlicheres zu tun?
Wer braucht Leute, denen es Spass macht, andere anzuscheissen?
Immerhin mit Adresse...
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The Thread:bücherwurm03 hat geschrieben:schenkelmeer wir benutzen jetzt deinen thread, da hat sich krimtango auch schon eingetragen.
an booklooker habe ich schon geschrieben aber vor montag wird da nicht viel laufen glaube ich.
irgendwie hatte ich schon sowas erwartet nach den andeutungen über gewerblich oder nicht hier im forum.
viewtopic.php?t=4652
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