Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
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- Renegadetime
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Alles in der Bundesrepublik Deutschland ist gewerblich. Es gibt
kaum mehr private Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit wurde anhand untauglicher Kriterien (Anzahl, Umsatz, Besitzdauer u. a.) derart ausgeweitet, dass die wirtschafltichen Privataktivitäten entsprechend
gering ausfallen.[/quote]
Seh ich auch so!Wie man es auch dreht,es läuft immer darauf hinaus das man wohl doch gewerblich handelt.Ist doch alles Mist.
kaum mehr private Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit wurde anhand untauglicher Kriterien (Anzahl, Umsatz, Besitzdauer u. a.) derart ausgeweitet, dass die wirtschafltichen Privataktivitäten entsprechend
gering ausfallen.[/quote]
Seh ich auch so!Wie man es auch dreht,es läuft immer darauf hinaus das man wohl doch gewerblich handelt.Ist doch alles Mist.
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...ich weise eindringlich darauf hin, in der Angelegenheit auf folgendes zu achten:
1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.
2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.
3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.
5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.
6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich der Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.
1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.
2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.
3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
Die weitaus meisten Betroffenen, wenn nicht gar alle, werden fiskalisch keinen Unterschied haben, denn die erzielten Gewinne dürften in aller Regel die Steuergrenzen nicht erreichen.- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Angabe zur VerpackungsVO
- Hinweis im Angebot, daß die Preise die ges. MwSt. enthalten (Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden)
- Angabe der konkreten Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorgangs
4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.
5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.
6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich der Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am So 13. Jan 2008, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
- gildenhaus
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Für alle, die sich mit den Thema "Gewerblichkeit" mal näher befassen wollen, hier ein hilfreicher link
www.klicktipps.de/gewerbe3.php
www.klicktipps.de/gewerbe3.php
- Erzkanzler
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- Registriert: Do 22. Sep 2005, 08:45
- Wohnort: KIEL
auch eine gute Seite, um sich näher mit dem Thema zu beschäftigen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/
http://www.it-recht-kanzlei.de/
@ Fortan.
Du hast geschrieben:
In meinem Fall ist auch eine andere Möglichkeit nicht aus zu schließen, da der zeitliche Abstand zwischen einem BL-Hinweis auf eine mögliche gewerbiche Tätigkeit und dem Eintreffen der Abmahnung von Abmahnwanwalt V. J. sehr gering war: BL scheint nach Aufforderung des Anwalts aus dem hessischen Hinterland (Thermal-Kurort mit 2209 Einwohnern und zwei Anwälten, wovon einer mit Schwerpunkt Bank- und Börsenrecht wohl noch sein Auskommen sucht) die Adresse übermittelt zu haben.
Ich sage dazu:
Komisch, ich hatte den gleichen Gedanken!!!!!!!!!!
Es ist doch sehr erstaunlich, dass man von Booklooker einen Hinweis über dieses Thema bekommt und ein paar Tage später flattert eine Abmahnung ins Haus. Ich möchte BL nun nicht beschuldigen hier irgendetwas in die Wege geleitet zu haben, aber vielleicht haben dieser RA und sein "Komplize" ja einen Kuckuck bei Booklooker ins Nest gesetzt!?!?
Was denkt ihr darüber. Kann man natürlich nicht beweisen, aber soll es ja schon mal gegeben haben. Nicht bei BL aber in der Industrie ist das ja Gang und Gebe.
Du hast geschrieben:
In meinem Fall ist auch eine andere Möglichkeit nicht aus zu schließen, da der zeitliche Abstand zwischen einem BL-Hinweis auf eine mögliche gewerbiche Tätigkeit und dem Eintreffen der Abmahnung von Abmahnwanwalt V. J. sehr gering war: BL scheint nach Aufforderung des Anwalts aus dem hessischen Hinterland (Thermal-Kurort mit 2209 Einwohnern und zwei Anwälten, wovon einer mit Schwerpunkt Bank- und Börsenrecht wohl noch sein Auskommen sucht) die Adresse übermittelt zu haben.
Ich sage dazu:
Komisch, ich hatte den gleichen Gedanken!!!!!!!!!!
Es ist doch sehr erstaunlich, dass man von Booklooker einen Hinweis über dieses Thema bekommt und ein paar Tage später flattert eine Abmahnung ins Haus. Ich möchte BL nun nicht beschuldigen hier irgendetwas in die Wege geleitet zu haben, aber vielleicht haben dieser RA und sein "Komplize" ja einen Kuckuck bei Booklooker ins Nest gesetzt!?!?
Was denkt ihr darüber. Kann man natürlich nicht beweisen, aber soll es ja schon mal gegeben haben. Nicht bei BL aber in der Industrie ist das ja Gang und Gebe.
Glaube immer an das,was du sagst und tust.Tust und sagst du nichts,glaubt man nicht an dich!!
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Die Frage, woher er die Adresse hat, ist für die Abwehr der Abmahnung völlig uninteressant.Was denkt ihr darüber.
Für gewerbliche Verkäufer ist es ebenfalls uninteressant, weil die ihr Impressum eh veröffentlichen müssen.
Für private Verkäufer ist es sowieso uninteressant, weil die nicht wegen UWG abgemahnt werden können.
Kümmert Euch lieber um die relevanten Fragen...
Noch als Info, den Abmahnenden findet Ihr auch hier:
http://s1.amazon.de/exec/varzea/ts/user ... 71-8013660
Ich denke mal, da wird der Weg zum Rechtsanwalt nicht zu vermeiden sein, bisher ist weder eine mißbräuchliche Abmahnung anzunehmen, noch kann von fehlender Aktivlegitimation die Rede sein. Ich vermute eher, hier hat ein Händler mal seinen Frust in die Tat umgesetzt. jessikaxxl scheint ja zu wissen, wie man es richtig anpacken müßte, (...4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen...), vielleicht wird er es ja bei persönlicher Nachfrage außerhalb des Forums verraten.
Ich finde zumindest die Aussagen zur Wertersatzpflicht lesenswert.
http://s1.amazon.de/exec/varzea/ts/user ... 71-8013660
Ich denke mal, da wird der Weg zum Rechtsanwalt nicht zu vermeiden sein, bisher ist weder eine mißbräuchliche Abmahnung anzunehmen, noch kann von fehlender Aktivlegitimation die Rede sein. Ich vermute eher, hier hat ein Händler mal seinen Frust in die Tat umgesetzt. jessikaxxl scheint ja zu wissen, wie man es richtig anpacken müßte, (...4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen...), vielleicht wird er es ja bei persönlicher Nachfrage außerhalb des Forums verraten.
Ich finde zumindest die Aussagen zur Wertersatzpflicht lesenswert.
Zuletzt geändert von hanischu am Mo 14. Jan 2008, 00:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Na, da hat zumindest einer verstanden, dass das schlauer ist, als irgendeinem Anwalt ein paar Hundert Euro dafür zu zahlen, dass er einem wegen vieler Bedenken dazu rät, einfach eine mod. UE abzugeben!jessikaxxl scheint ja zu wissen, wie man es richtig anpacken müßte, (...4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen...), vielleicht wird er es ja bei persönlicher Nachfrage außerhalb des Forums verraten.
Ewig währt am längsten - Die Toten Hosender_Bonner hat geschrieben:Na, da hat zumindest einer verstanden, dass das schlauer ist, als irgendeinem Anwalt ein paar Hundert Euro dafür zu zahlen, dass er einem wegen vieler Bedenken dazu rät, einfach eine mod. UE abzugeben!jessikaxxl scheint ja zu wissen, wie man es richtig anpacken müßte, (...4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen...), vielleicht wird er es ja bei persönlicher Nachfrage außerhalb des Forums verraten.
Ich wundere mich seit Wochen, dass kaum auf die Beiträge von jessikaxxl geachtet wird und statt dessen eigene 'Weisheiten' oder 'Hinweise' hervorgehoben werden.
Man muss echt annehmen, dass es sich hier um eine Art Stierkampf handelt - wer es am besten weiss hat die längsten Hörner.
Statt sich um die Angelegenheit an sich zu kümmern.
Wisst ihr eigentlich, was ihr für ein Glück habt, dass sich hier wieder und wieder Leute einschalten, die sich mit der Materie auskennen?
Yara
But who is who? That's the big question!Für gewerbliche Verkäufer ist es ebenfalls uninteressant, weil die ihr Impressum eh veröffentlichen müssen.
Für private Verkäufer ist es sowieso uninteressant, weil die nicht wegen UWG abgemahnt werden können.
Im deutschen Steuerrecht ist die Frage der gewerblichen Tätigkeit glasklar
geregelt. Es wird zwischen einzelnen Abstufungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen differenziert.
Zivilrechtlich hingegen herrscht ein totales Chaos. Jeder, der etwas im Internet anbietet, wird qua BGB zum Gewerbetreibenden erkoren. Ohne
Ansehen der Person trifft ihn die volle Härte der UWG-Vorschriften, wobei
deren Auslegung höchst unsicher ist. Ein reiches Betätigungsfeld für Ju-
risten und andere Berufe.
Nach meiner Auffasung sind die Regelungen für den Fernabsatz systematisch falsch eingeordnet; sie ghören in das HGB, Die Folge
ist eine Rechtsunsicherheit: im Wochentakt werden neue Kriterien
veröffentlicht.
Was waren Merkmale des Rechtstaats? Richtig, u. a. Rechtssicherheit!!
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Ja gut. Aber die big question müsst Ihr nicht in theoretischen Grundsatzdebatten über Rechtsstaatlichkeit, Moral und was weiß ich zerlegen.But who is who? That's the big question!
Jessica hat ja geschrieben, dass das ein FAchmann beurteilen muss und das ist auch richtig.
Übrigens hilft bei vielen auch der gesunde Menschenverstand. Wenn man sich dann ehrlich von außen betrachtet, stellt man manchmal fest, dass einfach nicht als privater Gelegenheitsverkäufer einzustufen ist. Alles andere ist gewerblich. Ob man das nun blöd findet oder nicht.
In den Anfängen der Renner Abmahnungen haben einige gewarnt, dass die Buchhändlerbranche bisher vielleicht nur vergessen und somit verschont geblieben ist, von dem Haifischbecken Onlinehandel und noch viel mehr bevor steht.
Jetzt seid Ihr angekommen - herzlich willkommen!
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