Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

jessikaxxl hat geschrieben: Wie das Beispiel mit dem 100 Euro Einkauf (siehe oben) zeigt, ist die Steuer eindeutig im Preis enthalten.
Das Beispiel behandelt den Einkauf bei jemandem, der nicht von der Umsatzsteuerzahlung befreit ist und hat mit der Preisbildung eines Kleingewerbetreibenden nach §19 nun gar nichts zu tun.
Yara
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Beitrag von Yara »

Fortan hat geschrieben:und versucht mir vorzustellen:

Was passierte, wenn viele diesem Beispiel folgten und zu Studien- oder Unterhaltungszwecken ( auf jeden Fall nicht zur Einnahmenerzielung, dann wird's gewerblich!) ein Buch bei der genannten Quelle ersteigerten (bei der Gelegenheit die Korrektheit seiner AGB überprüften und ggfs. aus welchen Gründen auch immer vom Widerrufsrecht Gebrauch machten?

Könnte es sein, dass im Extremfall aus einem gewerblichen Buchverkäufer der Betreiber einer gewerblichen Fern-Buchleihe würde?

Welche absurden Implikationen doch dieses mit heißer Lobby-Nadel gestrickte UWG enthält!
Naja - was auch immer das jetzt bringen soll. Wenn man von ihm abgemahnt wurde, und findet einen Fehler bei ihm, muss man bei ihm nichts kaufen.
Wer von ihm abgemahnt wurde und deswegen dort was kauft, dazu sag ich nichts ...

Hoffentlich hast Du Dich sicher aus der Schusslinie gebracht, wenn Du abgemahnt wurdest. Und wenn Du ein Echo starten willst, dann richtig angezettelt.

Yara
coma
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Beitrag von coma »

jessikaxxl:
Und nochmal: Es gibt quasi keinen Unterschied zwischen dem Kleingewerbetreibenden und dem "normalen" Unternehmer. Hier wird lediglich aus Gründen der Ökonomie eine Art der Pauschalierung praktiziert. Wie das Beispiel mit dem 100 Euro Einkauf (siehe oben) zeigt, ist die Steuer eindeutig im Preis enthalten.
Ist falsch, der Unternehmer zahlt Umsatzsteuer auf SEINEN Umsatz. Um den Einkauf geht es ja gar nicht. Der eigene Umsatz ist zu besteuern, und davon kann die Vorsteuer abgezogen werden. Beim Kleinunternehmer gibt es eine Sonderregelung.
Die Umsatzsteuer wird zwar an den Endverbraucher (oder auch anderes Unternehmen) weitergegeben, aber sie ist auf den Umsatz zu zahlen, außer eben bei den Kleinunternehmern.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...das ist doch nicht richtig. Der Kleingewerbetreibende kauft doch den Artikel nicht für 100, sondern für 119 Euro ein. Er verkauft ihn für 238 Euro incl. Steuer und darf lediglich die Steuer nicht ausweisen.

Beim normalen Unternehmer sieht das eben so aus, daß er das Produkt für 100 Euro einkauft, denn die 19 Euro zieht er als Vorsteuer ab. Dafür führt er aber auch 38 Euro als USt. ab. Aber auch bei ihm kostet der Artikel 238 Euro inkl. Steuer.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

der_Bonner hat geschrieben:
Sorry, Du hast den Zusammenhang nicht vestanden.
Ist schon gut, es war nicht meine Absicht, deinem strengen Urteil standhalten zu wollen, seit einiger Zeit habe ich mein Leben so eingerichtet, daß ich von Zustimmung oder Ablehnung anderer einigermaßen unabhängig bin. Also lassen wir das Thema
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@Fortan

Abmahnkunde für Anfänger.
Yara
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Beitrag von Yara »

@ coma
Die Sache mit der MwSt. ist aus Finanzamtssicht zu sehen, nicht aus persönlicher und auch nicht aus wettbewerbsrechtlicher.
coma
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Beitrag von coma »

jessikaxxl:
...das ist doch nicht richtig. Der Kleingewerbetreibende kauft doch den Artikel nicht für 100, sondern für 119 Euro ein. Er verkauft ihn für 238 Euro incl. Steuer und darf lediglich die Steuer nicht ausweisen.
Welcher Artikel denn?
Die Vorsteuerabzüge gehen gewöhnlich auf ganz anderes als "Artikel".
Nur beim Händler kann bei den Waren ein direkter Bezug hergestellt werden.
Aber ich kann meine Waren auch selber produzieren, habe ich dann auf die Vorsteuer bezahlt? Das ist doch alles Blödsinn. Umsatzsteuer bezieht sich auf den Umsatz des Unternehmens, und hat mit Einkäufen nicht die Bohne was zu tun.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

seit einiger Zeit habe ich mein Leben so eingerichtet, daß ich von Zustimmung oder Ablehnung anderer einigermaßen unabhängig bin
Ja, das haben hier so einige. Die haben sich hinter ihren Büchern offenbar so unabhängig eingerichtet, dass da wohl nur noch die Landgerichte helfen können. Insofern glaubt hier ruhig alle an eure "MwSt Hinweis brauch ich nicht!" Theorien. Ihr werdet über kurz oder lang schon von irgeneinem abmanfreudigen Mitbewerber zurecht gerückt...
Yara
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Beitrag von Yara »

coma hat geschrieben: Aber ich kann meine Waren auch selber produzieren, habe ich dann auf die Vorsteuer bezahlt?
Wenn Du nicht Stöcke im Wald sammelst und die unbehandelt verkaufst - ja.
Das ist doch alles Blödsinn. Umsatzsteuer bezieht sich auf den Umsatz des Unternehmens, und hat mit Einkäufen nicht die Bohne was zu tun.
Jetzt wird's echt komisch ... Wenn Du einkaufst, schau auf Deine Kassenbons und Rechnungen (die Kleinunternehmerregelung ist ein Zwischending zwischen Gewerbetreibendem und Privat), Du wirst überall 7% oder 19% finden, die Du auch bezahlst, nur dass Du sie im Unterschied zum 'Gross'unternehmer nicht umsatzsteuerlich geltend machen kannst. Es sei denn, Du kauft nur bei Kleinunternehmern oder sammelst eben was Du zum selbst Herstellen brauchst an Naturalien auf. Mit Letzterem wäre die Frage und Diskussion aber überflüssig.

Yara
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

schenkelmeer hat geschrieben:
Yara hat geschrieben:@schenkelmeer - 1. habe ich drauf geantwortet, und ich antworte auf meine Art, nicht auf Deine, 2. habe ich Dir auch keine Frage gestellt.
Du hast Dich gerade noch drüber ausgelassen, dass hier ausgeschweift wird. Immerhin sind die bisherigen Ausschweifung aber sachbezogen gewesen und haben sich thematisch so ergeben. Deine persönlich bezogenen Kommentare bringen weder die von Dir erwähnten Betroffenen weiter, noch beantworten sie gestellte und ungestellte Fragen.
Yara
Ich bin nicht 'ausgeschweift'(?!), sondern habe es auf den Punkt gebracht. Es war auch garnicht unfreundlich gemeint; eher freundschaftlich.
Aber bevor wir noch weiter (darf ich) abschweifen (sagen?)...
Sonst kommt gleich noch Kohagie...

Ich schicke euch mal einen Neuen - aber fangt bitte vorsichtig an, sonst flieht er gleich wieder zurück in Listenforum... :shock:
Bin schon da! Zwinge mich aber ab jetzt nur noch ab und zu zum lesen nicht mehr zum antworten. Und die Krawatte ist immer noch die .....
blokk
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Beitrag von blokk »

Nu wirds mir aber doch zu blöd.

Es ist dem Kleingewerbetreibenden doch völlig schnurz, welche Philisophie hinter der Regel steckt, warum er mit einem Umsatz bis zu 17.500 Euro/Jahr aus der MWST-Falle raus ist.

Klar ist, dass jemand mir sehr hohen Gründungskosten -ich spreche hier ab einem MWST-relevanten Einsatz von mind. 30.000 Euro- besser steht, wen ner sich nicht befreien lässt.
Dann nämlich kann er sich die gezahlte MWST vom FA nach dem ersten Quartal seiner Abrechnung vom FA erstatten lassen.

Die meisten hier haben aber keine Investitionen zu tätigen, sondern suchen nur einen Weg aus der Abmahnfalle. Und dabei ist das ganze Gelaber über die Geschichte der MWST absolut nicht hilfreich.

Um es einmal ganz klar zu sagen : solange euer Umsatz nicht über 17.500 Euro/Jahr hinaus geht, braucht ihr keine MWST abzuführen.

Und das ganze Gesabbel über Sinn, Zweck und Geschichte der MWST vergeßt besser wieder. Ein netter Zeitvertreib für Historiker - aber nicht wirklich wichtig, wenn man im Wettbewerb steht.
Und wenn es wirklich interessiert: bei Bedarf gebe ich gern Nachhilfestunden.

Für die Privaten, die sich auf der Schwelle zum Gewerblichen sehen, und Erfahrungen hören wollen, biete ich den Chat an.
Sagen wir ab 21:00 Uhr?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Zur Abrundung und um ruhig schlafen zu können empfehle ich folgende Lektüre:

viewtopic.php?t=4059

3. Beitrag von nanoq.

@der_bonner: Ich bin ganz froh, daß ich bei meinen Preisen den Vermerk incl. MwSt. anbringen muß, sonst könnte ich von meinem Handel schwerlich gut leben.

Gute nacht.
Zuletzt geändert von hanischu am Mi 16. Jan 2008, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.
coma
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Beitrag von coma »

Wenn Du einkaufst, schau auf Deine Kassenbons und Rechnungen (die Kleinunternehmerregelung ist ein Zwischending zwischen Gewerbetreibendem und Privat), Du wirst überall 7% oder 19% finden, die Du auch bezahlst, nur dass Du sie im Unterschied zum 'Gross'unternehmer nicht umsatzsteuerlich geltend machen kannst
Sagt ja keiner was gegen. Letztlich soll die Umsatzsteuer vom Endverbraucher getragen werden. Aber die Kleinunternehmerregelung ist eine Störung in diesem Umlagesystem. Jedes Unternehmen in der Wertschöpfungskette zahlt Umsatzsteuer minus Vorsteuer, das ist Ausdruck der eigenen Wertschöpfung, darauf kassiert der Staat Umsatzsteuer. Wenn ich weniger Vorsteuer abziehen kann, zahle ich mehr Umsatzsteuer, weil der Beitrag zum Produkt dann höher ist. So ist das nunmal. Umsatzsteuer besteuert den eigenen Umsatz, minus der bezogenen Leistungen, die von Lieferante etc. weitergegeben wurden. Diese Leistungen sind keine Eigenleistungen, daher ist eben gerade auf dies, z.B. Einkäufe, KEINE Umsatzsteuer zu zahlen, sondern, logisch, das kann als Vorsteuer abgezogen werden. Bei Kleinunternehmern gibt es eine Sonderregelung.
Wenn diese Preisabgabenverordnung was anderes verlangt, bezügl. Angaben auf der Rechnung, so ändert sich dadurch an dem Sachverhalt nichts.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@coma

...es geht bei der Diskussion nur darum, daß eben auch Kleingewerbetreibende die Preisangabe mit dem Hinweis versehen müssen, daß die MwSt. in dem Endpreis enthalten ist. Und nochmal: Mit der fiskalischen Betrachtung hat das nichts zu tun.

Das ist vielfach gerichtlich entschieden.
Also, wer im Internet als Kleinunternehmer Bücher verkauft, steht gewissermaßen zwischen zwei Gesetzen und tatsächlich ist es nicht möglich sie alle beide buchstabengetreu zu befolgen. Denn genau genommen müsste man nach der Preisangabenverordnung die Umsatzsteuer mit angeben, als Kleinunternehmer darf man dies laut Umsatzsteuergesetz aber gerade nicht. Man muss also einen Mittelweg finden.
...auch falsch!
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