Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kakra
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Beitrag von Kakra »

blokk hat geschrieben:
Es liegt mir daran, euch zu ermutigen, den Schritt aus der "Schein-Privaten"-Tätigkeit in die "Real-Gewerbliche"-Tätigkeit zu wagen. Es ist nur ein kleiner Schritt ohne schwerwiegende Konsequenzen,
Der aber ohne gründliche Kenntnisse der aktuellen Gesetzgebung für den Einzelnen verdammt teuer werden kann.
Wenn dann im Verlauf der Diskussion auch andere Fragen oder Unklarheiten aufkommen und diese dann von Fachidioten wie mir beantwortet werden, ist es wohl nicht grade angebracht zu sagen:
blokk hat geschrieben:Begreift es denn keiner?

Es interessiert unsere neuen Gewerbliche nicht, was hinter der MWST steht. Einzig und allein ist wichtig, dass niemand MWST abführen und ausweisen muß, der nicht 17.500 Euro -das sind knapp 1.500 Euro/mtl- Umsatz hat.

Wer von euch großspurigen Pappnasen kann den Umsatz aufweisen?
Ob jemanden etwas interessiert oder auch nicht ist wohl immer noch die Entscheidung desjenigen, der hier im BL-Forum liest und schreibt (oder es besser in Zukunft lässt um nicht seine Zeit zu verschwenden...)

Kakra
hanischu
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Beitrag von hanischu »

blokk hat geschrieben:Einzig und allein ist wichtig, dass niemand MWST abführen und ausweisen muß, der nicht 17.500 Euro -das sind knapp 1.500 Euro/mtl- Umsatz hat.
Wer von euch großspurigen Pappnasen kann den Umsatz aufweisen?
Naja, so kurz vor Fasching gehen manche Sätze vielleicht etwas leichter in die Tasten. Denke aber bitte daran, daß hier auch Händler mitschreiben und -lesen, die nachdenklich würden, wenn genannter Monatsumsatz nicht jeweils zum Wochenanfang eingefahren wäre.
Fortan
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Beitrag von Fortan »

@Fortan

Abmahnkunde für Anfänger.
Das mag ja sein. Es kommt - wie immer - auf die Betrachtungsperspektive an. Sehe ich den Sachverhalt aus dem Blickwinkel

a. des genuinen, nciht abgemahnten Privat-Anbieters,

b. des genuinen, abgemahnten Privat-Anbieters,

c. des potenziellen, (noch) nicht geouteten gewerblichen Anbieters,

d. oder aus dem des geouteten gewerblichen Anbieters.

Je nach Camp-Zugehörigkeit wird die Interessenlage unterschiedlich sein. Was für den einen Quatsch ist, ist für den anderen höchst interessant. Im Vordergrund scheint hier das Anliegen der c-Personen zu sein.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen für Ihre sehr nützlichen Hinweise danken.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

blokk hat geschrieben:
coma hat geschrieben:Sorry, aber der Exkurs mußte schon sein, da es ja um die Frage privat/gewerblich geht, und dabei muß das Steuerrecht im Auge behalten werden. Inwiefern es da finanzielle Risiken gibt, dafür sind dann die Steuerberater zuständig, und nicht die Wettbewerbsrechtler.
Steuerberater? Hör ich da richtig? Kein halbwegs intelligenter Bücherverkäufer beschäftigt einen Steuerberater. Wozu auch? Ein Steuerberater ist dazu da, eine Steuerschuld zu minimieren. Wo keine Steuerschuld entsteht, ist ein Steuerberater so überflüssig wie ein Kropf im Hals.
Ah, so, so, aha, hmmm, man, man, man!
Wir beschäftigen und bezahlen seit 1979 "einen überflüssigen Kropf im Hals!"
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@Fortan

...egal welches Lager: Es werden die falschen Fragen gestellt.
blokk
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Beitrag von blokk »

Kohagie hat geschrieben:
Ah, so, so, aha, hmmm, man, man, man!
Wir beschäftigen und bezahlen seit 1979 "einen überflüssigen Kropf im Hals!"
Ich möchte doch einmal in Erinnerung rufen, um welche Leute es hier geht:

Bisher private Anbieter mit einem Buchbestand von 1000 bis 3000 Titeln. Die Verkäufer sind froh, wenn sie im Monat 30 Verkäufe bzw. 150 Euro Umsatz haben.

Deshalb ist der Rat, sich an einen Steuerberater zu wenden, schlichtweg ein Witz.
krimtango
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Beitrag von krimtango »

Danke, blokk, Du sprichst mir aus dem Herzen. Ich bin am Nachdenken, ob ich den Thread nicht in Umsatz-, Mehrwert- und andere Steuern umbennen soll, denn unsere Befürchtungen kamen hier ja leider nicht zu Wort.
Zuletzt geändert von krimtango am Mi 16. Jan 2008, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...das Problem liegt woanders, denn für die Beurteilung sind natürlich nicht nur die booklooker-Umsätze heranzuziehen.

Wenn Du für gemeinnützige Vereine verkaufst, ist eine Gewerblichkeit mit hoher Sicherheit vorhanden, denn wenn sich z.B. die öffentliche Hand oder solche Vereine am Wettbewerb beteiligen, haben sie die wettbewerbsrechtlichen Auflagen zu erfüllen.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

gelöscht da kein Themenbezug!
Zuletzt geändert von Kohagie am Mi 16. Jan 2008, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Kohagie
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zum Thema zurück kommen

Beitrag von Kohagie »

war überflüssig!
Zuletzt geändert von Kohagie am Mi 16. Jan 2008, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
Yara
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Re: zum Thema zurück kommen

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben:Diese Diskussion hilft aber den Abgemahnten nicht und wir sollten zum eigentlichen Thema zurück kommen!
Es geht doch u.a. darum, ob die abgemahnten Privaten Verkäufer tatsächlich solche sind, dann kann ihnen die Abmahnung nichts anhaben, oder ob sie als gewerblich einzustufen sind - oder im Fall der Fälle durch Gerichtsbeschluss eingestuft werden könnten. In letzterem Fall ist die Abmahnung nach wettbewerbsrechtlichen Grundlagen gerechtfertigt und es besteht Handlungsbedarf in mehrerer Hinsicht. Worum es gerade aktuell geht ist also schon konkret themenbezogen.

Yara
Zuletzt geändert von Yara am Mi 16. Jan 2008, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: zum Thema zurück kommen

Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:Diese Diskussion hilft aber den Abgemahnten nicht und wir sollten zum eigentlichen Thema zurück kommen!
Es geht doch u.a. darum, ob die abgemahnten Privaten Verkäufer tatsächlich solche sind, dann kann ihnen die Abmahnung nichts anhaben, oder ob sie als gewerblich einzustufen sind - oder im Fall der Fälle durch Gerichtsbeschluss eingestuft werden könnten. In letzterem Fall ist die Abmahnung nach wettbewerbsrechtlichen Grundlagen gerechtfertigt und es besteht Handlungsbedarf in mehrerer Hinsicht. Ist also schon konkret themenbezogen.

Yara
Schon! Aber die steuerliche Diskussion hat damit m.E. überhaupt nichts zu tun und nützt den Abgemahnten überhaupt nichts.
Die jetzt Abgemahnten wurden denke ich deswegen abgemahnt weil sie 1000sende(?) von Büchern als Privatverkäufer anbieten/anboten und nicht weil sie ihre Preise plus- oder inkl. MwSt. nannten.
Diese Diskussion hilft aber den Abgemahnten nicht und wir sollten zum eigentlichen Thema zurück kommen!
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steuerliche Regelung

Beitrag von Kohagie »

Man ihr bringt mich ja vollkommen durcheinander mit euerm Geschreibsel.

Ich dachte schon bin ich ..... oder?

Gerade telefonierte ich mit meinem
"überflüssigen Kropf" und machte mich schlau.

Das mit den Steuern ist eine KANN- und keine MUSSregelung.
Nach wie vor besteht für den Unternehmer, auch Kleinunternehmer die Option MwSt. auszuweisen und zu verrechnen, abzuführen oder nicht
und die Vorteile dies zu tun liegen doch wohl klar auf der Hand oder nicht?
Der Fiskus ist beim Verzicht auf die Standart- oder normale Regelung klar im Vorteil, der Unternehmer, auch Kleinunternehmer nicht!

Um wie hier genannt über BL durch Verkäufe 50 Euro einzunehmen, habe ich ja voher schon Ausgaben, die ich in der Regel mit 19% MwSt. bezahlt habe
und welchen Steuersatz habe ich bei den Einnahmen den ich verrechnen und/oder abführen kann/muß?

Oder sehe ich hier etwas falsch?
coma
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Beitrag von coma »

Steuerliche Fragen sind wohl sehr auch möglicherweise für diejenigen interessant, die lediglich wegen wettbewerbsrechl. Abmahnung sich beschäftigen müssen.
Aber der ganze Anlaß dafür, das mal anzusprechen, war nur, daß der Eindruck erweckt wurde, für Kleinunternehmer würde die Angabe "inkl. Mwst." kein Problem sein. Dem ist eben nicht so. Das kann problematisch sein, weniger vielleicht bei der Preisangabe im Online-Angebot, aber speziell bei den Rechnungen. Die Rechnungen müssen nicht nur den Verbrauchschutzanforderungen bzw. Preisabgabenverordnung oder sonst was genügen, sondern es gibt eben auch Vorschriften der Rechnungslegung, die steuerrechtlich Bedeutung haben, daher mein Vorschlag: Wenn Ihr auf Euren Rechnungen als nicht umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer mit reinschreibt: inkl. Ust, dann laßt Euch dafür das ok geben von Eurem Steuerberater, oder, wenn der überflüssig scheint, vom zuständigen Finanzamt.
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

selbst gelöscht, ging wohl am thema vorbei :D

trotzdem gruß
bücherwurm03
Zuletzt geändert von bücherwurm03 am Fr 18. Jan 2008, 00:06, insgesamt 2-mal geändert.
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