Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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Nö, mein Anwalt macht das alles, dafür habe ich ihn ja. Ich bin nur mal gespannt, wer mich angezeigt hat und was der Spaß untern Strich tatsächlich mich wieder kostet.läßt Dein Anwalt Dich etwa zur Vernehmung gehen?
Ich bin mal gespannt, was aus der Sache wird. Ich werde euch auf dem Laufenden halten
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Good morning!Yara hat geschrieben:Man sollte diesen gesamten Mammuthread schlichtweg löschen lassen.
Steckt zu viel (vor allem überflüssiger) Zunder drin.
Yara
Was soll das denn jetzt, Yara? Ist doch genau das Thema und brandaktuell. Als Nichtbetroffene/r solltst du nicht so dick auftragen (und dann noch voll daneben!)
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UND: hattest du auch im neuen Jahr das Schreiben von Ehrhardt bekommen, dass ihr Mandant dir keine Kosten in Rechnung stellt etc.?schwerverbrecher hat geschrieben:Aufgrund der vielen Nachfragen per PN: Ich habe die abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben, nachdem ich mir jur. Rat eingeholt hatte. Die UE hatte ich persönlich per Einschreiben zur Anwältin geschickt.
Es muss dich doch jemand angezeigt haben, wenn du vorgeladen wirst. Oder reicht die zufällige Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft aus, automatisch ein Verfahren gegen dich einzuleiten.
Letztere Frage richtet sich nicht unbedingt direkt an dich.
Im Prinzip reicht es, wenn die Staatsanwaltschaft "irgendwie" Kenntnis erlangt.Es muss dich doch jemand angezeigt haben, wenn du vorgeladen wirst. Oder reicht die zufällige Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft aus, automatisch ein Verfahren gegen dich einzuleiten.
Rein praktisch sind im Bereich "Internetkriminalität" die Ressourcen anderweitig vergeben, zB zur Überwachung von Filesharingbörsen, etc.
Auf deutsch: Man hatte bisher keine große Lust, die Anbieter alter Schwarten großartig zu verfolgen.
Echte Verurteilungen von Händlern gab es vielleicht in den 60er Jahren.
Da für Herrn Renner offenbar keine Möglichkeit besteht, noch "Geld zu verdienen", hat man halt mal Strafanzeigen rausgeschickt.
Ich rechne nun auch damit, eine Vorladung zu erhalten, sehe das aber sehr gelassen.
wenn man sich ansieht, was alles wegen 'mangelndem öffentlichen Interesse' eingestellt wird, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Staatsanwalt wegen ein bis wenigen ohne böse Absicht eingestellten Büchern nachträglich noch aktiv wird ...
da können wir uns wohl ziemlich sicher sein, dass das (direkt oder indirekt) in Zusammenhang mit der ersten Aktion steht ... nur ist das jetzt (obwohl so unnötig wie ein Kropf) vermutlich unangreifbar ...
da können wir uns wohl ziemlich sicher sein, dass das (direkt oder indirekt) in Zusammenhang mit der ersten Aktion steht ... nur ist das jetzt (obwohl so unnötig wie ein Kropf) vermutlich unangreifbar ...
Re: Heute Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten
Warum denn gleich mit §153 a drohen? Da könnte man ja richtig Angst bekommen. Es gibt ja auch noch den §153, bei richtiger Schilderung der Angelegenheit sollte der hier durchaus angebracht sein.schwerverbrecher hat geschrieben: Vermutlich würde jedoch das Verfahren nach 153a StPO gegen Zahlung eines Betrages zwischen 200 und 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.
So ein Beitrag könnte ja richtig abschreckende Wirkung auf diejenigen zeitigen, die die ganze Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen wollen.
Es stellt sich für einen zb. Aussenstehenden doch folgende Frage:
Wer gehört hier eigentlich angezeigt.
Einer Anzeige sehe ich persönlich gelassen entgegen, ich bin einsichtig und habe von allen Beteiligten in meiner Sache wohl das größte Interesse daran das keine indizierten Bücher angeboten werden.
Ich freue mich eher auf die Vorladung, dann habe ich nämlich gleich die Gelgegenheit eine Strafanzeige aufzugeben die ich aufgrund mangelnder Zeit bisher nicht aufgegeben habe.
Ich glaube das endet genauso wie alles was vorher geschehen ist, das wird einfach ein Bumerang.
Nach der großen Resonanz auf die eingerichtete E-Mail Adresse:
NegativeFeststellungsklage@web.de
-es sind am Sonntag innerhalb weniger Stunden rund 1000 Euro zusammengekommen, obwohl alle ja schon großzügig für diese Sache in den SF Fond von ABO EV gespendet haben arbeite ich jetzt daran das ausserhalb des Forums umzusetzen.
Wenn meine Spende an ABO EV auch noch an das einzurichtende Treuhandkonto geht, sind das zusammen mit meiner Zusage schon 200 Euro.
Wer gehört hier eigentlich angezeigt.
Einer Anzeige sehe ich persönlich gelassen entgegen, ich bin einsichtig und habe von allen Beteiligten in meiner Sache wohl das größte Interesse daran das keine indizierten Bücher angeboten werden.
Ich freue mich eher auf die Vorladung, dann habe ich nämlich gleich die Gelgegenheit eine Strafanzeige aufzugeben die ich aufgrund mangelnder Zeit bisher nicht aufgegeben habe.
Ich glaube das endet genauso wie alles was vorher geschehen ist, das wird einfach ein Bumerang.
Nach der großen Resonanz auf die eingerichtete E-Mail Adresse:
NegativeFeststellungsklage@web.de
-es sind am Sonntag innerhalb weniger Stunden rund 1000 Euro zusammengekommen, obwohl alle ja schon großzügig für diese Sache in den SF Fond von ABO EV gespendet haben arbeite ich jetzt daran das ausserhalb des Forums umzusetzen.
Wenn meine Spende an ABO EV auch noch an das einzurichtende Treuhandkonto geht, sind das zusammen mit meiner Zusage schon 200 Euro.
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NIX LOS HIER!
(Kein Wunder, wer sich Sonntags streitet, muss Donnerstags ranklotzen...)
ABER JETZT ('natürlich' aus Bremen):
viewtopic.php?t=4676
kuckstu!
ja, du!
doch!
nu mach schon!
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- booklooker.de
- Site Admin
- Beiträge: 590
- Registriert: Di 20. Sep 2005, 14:47
- Kontaktdaten:
Hallo,
was die Strafanzeige angeht: Es ist wohl so, dass
einige Betroffene der Abmahnung Strafanzeige
gegen Ehrhardt bzw. Renner gestellt haben.
In diesem Fall wird seitens der Staatsanwaltschaft
automatisch auch wegen des durch die Ehrhardt
erhobenen Vorwurfs gegen die Verkäufer ermittelt.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
was die Strafanzeige angeht: Es ist wohl so, dass
einige Betroffene der Abmahnung Strafanzeige
gegen Ehrhardt bzw. Renner gestellt haben.
In diesem Fall wird seitens der Staatsanwaltschaft
automatisch auch wegen des durch die Ehrhardt
erhobenen Vorwurfs gegen die Verkäufer ermittelt.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Es gibt soweit ich weiß nur ein Bundesland das sich für diesen Mumpitz interessiert und das fängt mit B an und endet mit N.
In fast allen anderen Bundesländern greift sich der "Richter" an den Kopf.
Also, je mehr Anzeigen desto besser. Ausser in B am Anfang und N am Ende und in solchen wo man sich nicht sicher ist.
In fast allen anderen Bundesländern greift sich der "Richter" an den Kopf.
Also, je mehr Anzeigen desto besser. Ausser in B am Anfang und N am Ende und in solchen wo man sich nicht sicher ist.
Also auf keinen Fall in BerliN, richtig verstanden?Mr.Manoon hat geschrieben:Es gibt soweit ich weiß nur ein Bundesland das sich für diesen Mumpitz interessiert und das fängt mit B an und endet mit N.
In fast allen anderen Bundesländern greift sich der "Richter" an den Kopf.
Also, je mehr Anzeigen desto besser. Ausser in B am Anfang und N am Ende und in solchen wo man sich nicht sicher ist.