Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Mal was neues um die Zeit zu vertreiben:
Ich habe heute einen Scheck aus Spanien bekommen. Da hat jemand aus Australien mit einer E-Mail Adresse mit Endung "ca" mir einen Scheck über 1200,00 Euro geschickt. Die Buch-Bestellung hatte einen Wert von 120,00 Euro für Bücher.
Klingelt da bei jemanden etwas ?
Wie gesagt, ich habe hier einen Scheck über 1200,00 Euro den ich mir innerhalb weniger Tage auf meinem Konto gutschreiben lassen kann.
Ich habe heute einen Scheck aus Spanien bekommen. Da hat jemand aus Australien mit einer E-Mail Adresse mit Endung "ca" mir einen Scheck über 1200,00 Euro geschickt. Die Buch-Bestellung hatte einen Wert von 120,00 Euro für Bücher.
Klingelt da bei jemanden etwas ?
Wie gesagt, ich habe hier einen Scheck über 1200,00 Euro den ich mir innerhalb weniger Tage auf meinem Konto gutschreiben lassen kann.
- terracotta
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Ähm, ein Australier hat dir aus Spanien einen Scheck geschickt?Mr.Manoon hat geschrieben: Ich habe heute einen Scheck aus Spanien bekommen. Da hat jemand aus Australien mit einer E-Mail Adresse mit Endung "ca" mir einen Scheck über 1200,00 Euro geschickt. Die Buch-Bestellung hatte einen Wert von 120,00 Euro für Bücher.
Hört sich jedenfalls etwas komisch an ... Schecks kann man ja innerhalb einer gewissen Frist zurückbuchen lassen, IIRC.Klingelt da bei jemanden etwas ?
Wie gesagt, ich habe hier einen Scheck über 1200,00 Euro den ich mir innerhalb weniger Tage auf meinem Konto gutschreiben lassen kann.
Gruß, terracotta
Es wurde ein vergriffenes etwas überteuertes Buch und diverse esoterische Bücher bestellt.
Nach zweimaliger Nachfrage kam eine Adresse in Australien, bei googel nicht auffindbar, über googel earth sehe ich eine Kieskuhle, könnte aber auch eine sehr große Baugrube sein. Die Bilder via Satellit sind ja einige Jahre alt.
Nach zweimaliger Nachfrage kam eine Adresse in Australien, bei googel nicht auffindbar, über googel earth sehe ich eine Kieskuhle, könnte aber auch eine sehr große Baugrube sein. Die Bilder via Satellit sind ja einige Jahre alt.
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...ein Scheck ist eine unbedingte Zahlungsanweisung. Es gibt Vorlagefristen, die am Tag nach dem auf dem Scheck genannten Ausstelldatum beginnt. Bei außereuropäischen Schecks sind das 70 Tage.
Innerhalb der Frist muß die bezogene Bank den Betrag an den Schecknehmer auszahlen oder seinem Konto gutschreiben, wenn keine Hindernisse entgegenstehen (wenn z.B. das Konto des Scheckausstellers keine ausreichende Deckung aufweist). Unabhängig davon müssen natürlich die zwingenden Scheckbestandteile vorhanden sein.
Zurückbuchen kann der Aussteller den Scheck nicht. Was mit "Zurückbuchen" hier gemeint ist, ist wohl die häufig praktizierte Vorgehensweise, daß die Bank den Scheck unter Vorbehalt gutschreibt, bevor klar ist, ob die bezogene Bank bezahlt. Bezahlt diese nicht, kommt es zu Rückbuchungen.
Innerhalb der Frist muß die bezogene Bank den Betrag an den Schecknehmer auszahlen oder seinem Konto gutschreiben, wenn keine Hindernisse entgegenstehen (wenn z.B. das Konto des Scheckausstellers keine ausreichende Deckung aufweist). Unabhängig davon müssen natürlich die zwingenden Scheckbestandteile vorhanden sein.
Zurückbuchen kann der Aussteller den Scheck nicht. Was mit "Zurückbuchen" hier gemeint ist, ist wohl die häufig praktizierte Vorgehensweise, daß die Bank den Scheck unter Vorbehalt gutschreibt, bevor klar ist, ob die bezogene Bank bezahlt. Bezahlt diese nicht, kommt es zu Rückbuchungen.
Wie gesagt, die Bestellung belief sich auf 120,00 Euro. In der Antwort Mail schrieb der Kunde er würde mir 1200,00 Euro überweisen.
Ich tippe auf Geldwäsche. Der Spediteur oder der Kunde möchte den "Fehler" ausgezahlt oder irgendwo hin überwiesen haben.
Ich habe natürlich nichts dagegen wenn ein Millionär mir für die wertvollen Bücher 1200,00 bietet....
Ich tippe auf Geldwäsche. Der Spediteur oder der Kunde möchte den "Fehler" ausgezahlt oder irgendwo hin überwiesen haben.
Ich habe natürlich nichts dagegen wenn ein Millionär mir für die wertvollen Bücher 1200,00 bietet....
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In eine Kies- oder Baugrube nach Australien?Buch-Manie hat geschrieben:lös ihn ein und schick ihm eine Gutschrift für weitere Bücher...
@ Mr.Manoon: War anscheinend keine Bestellung über bl, da die Adresse ja erst nach 2xiger Nachfrage mitgeteilt wurde? Wenn der "Australier" über eine andere Plattform bei Dir bestellt hat, kannst Du vielleicht über diese an die Daten des Käufers kommen? Ich meine damit, um zu überprüfen, was er dort bei Anmeldung hinterlegt hat.
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Da klingeln aber alle Glocken - die Nummer is bei ebay doch schon ein alter Hut.Mr.Manoon hat geschrieben:Mal was neues um die Zeit zu vertreiben:
Ich habe heute einen Scheck aus Spanien bekommen. Da hat jemand aus Australien mit einer E-Mail Adresse mit Endung "ca" mir einen Scheck über 1200,00 Euro geschickt. Die Buch-Bestellung hatte einen Wert von 120,00 Euro für Bücher.
Klingelt da bei jemanden etwas ?
Wie gesagt, ich habe hier einen Scheck über 1200,00 Euro den ich mir innerhalb weniger Tage auf meinem Konto gutschreiben lassen kann.
Der Scheck wird anfangs gutgeschrieben -bis auf Widerruf- und der Widerruf erfolgt in 2-3 Wochen wegen fehlender Deckung. Deinem Geld läufst du bis an dein Lebensende hinterher.
Es sei denn, du begleichts den überzahlten Betrag durch Scheck von einem nicht gedeckten Konto