Deshalb schrieb ich auch: soviel ich weiss.Mr.Manoon hat geschrieben:@gs55
Da bewegst du dich auf dünnem Eis, ich würde eher mal sagen, der der über das Wasser ging.
Bei der Buchpreisbindung hat eben auch der Börsenverein ein berechtigtes Interesse das die Preisbindung eingehalten wird, wer die nicht einhält steht dann sozusagen auf der anderen Seite.
Falls du hier nicht ein neues Thema aufmachen möchtest:
"Abmahnung wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung" solltest du deine Einstellung noch mal überdenken.
Es gibt einige Händler die bei neuwertigen Büchern mittlerweile die Schere nehmen und den Einband damit anschneiden um neuwertige Bücher aus der Preisbindung zu nehmen. Alternativ kannst du auch einen Filzstift nehmen und das Buch eindeutig kennzeichnen.
Oder du hast eine eindeutige Rechnung für das jeweilige Buch zum Neupreis (gesetzlicher Ladenpreis), dann sind die Autorenrechte abgegolten und du kannst das Buch zu jedem Preis anbieten der dir genehm ist.
Es stimmt in jedem Fall. dass es besser ist, auch hier vorsichtig zu sein.
Bücher zu beschädigen, tut mir persönlich weh, aber bei der Beschreibung sollte man eher untertreiben.
Zustand neu kann man allerdings ruhig bei Büchern angeben, die nicht mehr der Preisbindung unterliegen, d. h. der Verlag hat die Ladenpreisbindung für diesen Titel aufgehoben. Bei solchen Büchern ist es aber immer gut, wenn man den Zusatz Restauflage mit angibt.
Oder auch gerne: verlagsfrisches Restexemplar.
@ Mr.ManoonOder du hast eine eindeutige Rechnung für das jeweilige Buch zum Neupreis (gesetzlicher Ladenpreis), dann sind die Autorenrechte abgegolten und du kannst das Buch zu jedem Preis anbieten der dir genehm ist
Den letzten Satz habe ich nicht verstanden