Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
Richter sollten die Plattformen sicher nicht spielen - aber Stellung beziehen, wenn es sich um offensichtlich rechtsmißbräuchliche Abmahnungen handelt. Wie so etwas aussehen kann, ohne sich zu weit aus dem Fenster lehnen zu müssen, konnten wir hier erleben.jessikaxxl hat geschrieben: ...ich zähle sicher nicht zu den Abmahnfreunden, aber Dein Gedanke geht natürlich in die falsche Richtung. Es kann und darf nicht Aufgabe von eBay oder anderen Plattformen sein, Richter zu spielen.
Andere Plattformen halten es nicht einmal für nötig, 4 Wochen nach dem Super-GAU der Buchverkäufer einen halbwegs sicheren Filter zu installieren. Einstimmiger Tenor der Plattformbetreiber : "Für die Angebote unserer Mitglieder sind wir nicht verantwortlich"
Dass sie eine Verantwortung dafür tragen, dass keine indizierten Bücher angeboten werden können, weißt du so gut wie ich.
Dass das Einstellen indizierter Bücher verhindert werden kann, wird jeder wissen, der in den letzten 3 Wochen nennenswerte Mengen bei BL eingestellt hat.
Bei mir waren es zwei Fantasy-Bücher. Und man glaubt garnicht, wieviele von den Titeln auf anderen Plattformen angeboten werden.
-
- Beiträge: 432
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59
...wenn ein tatsächlich gewerblicher Anbieter als "privat" auftritt, ist eine Abmahnung grundsätzlich nicht zu beanstanden. Eine andere Sache ist die Problematik, daß die zugrunde liegenden Kriterien nicht annähernd handhabbar sind. Das kann auch die Angebotsplattform nicht leisten.Richter sollten die Plattformen sicher nicht spielen - aber Stellung beziehen, wenn es sich um offensichtlich rechtsmißbräuchliche Abmahnungen handelt. Wie so etwas aussehen kann, ohne sich zu weit aus dem Fenster lehnen zu müssen, konnten wir hier erleben.
Das ist auch nicht Aufgabe einer solchen Plattform. Ein Vermieter eines Ladenlokals stellt auch keinen kompetenten Prüfer vor die Ladentür, um zu prüfen, ob der Ladenmieter nicht gegen irgendwelche gesetzlichen Regeln verstößt. Der Plattformbetreiber ist zwar gehalten, ihm zur Kenntnis gelangende Rechtsverstöße abzustellen, gleichwohl kann die Verantwortung dem einzelnen Anbieter nicht abgenommen werden.Andere Plattformen halten es nicht einmal für nötig, 4 Wochen nach dem Super-GAU der Buchverkäufer einen halbwegs sicheren Filter zu installieren. Einstimmiger Tenor der Plattformbetreiber : "Für die Angebote unserer Mitglieder sind wir nicht verantwortlich"
Wer will denn beurteilen, ob die Abmahnungen Schacht rechtsmißbräuchlich sind? Nach den gesetzlichen Regelungen sind die das sicher in etlichen Fällen nicht. Solchen Abmahnungen richtig zu begegnen, ist angesagt, nicht aber, sich über seinen "Ladenvermieter" zu beschweren.Richter sollten die Plattformen sicher nicht spielen - aber Stellung beziehen, wenn es sich um offensichtlich rechtsmißbräuchliche Abmahnungen handelt. Wie so etwas aussehen kann, ohne sich zu weit aus dem Fenster lehnen zu müssen, konnten wir hier erleben.
Hmmm - dann müßte es doch einen Großhändler geben, der deinen Großhändler oder Verlag unterbietet. Sonst macht die Sache doch keinen Sinn, oder?Mr.Manoon hat geschrieben: Na ja, also wenn ich Bücher zum regulären Buchhandelspreis kaufe und die dann zum gebundenen Preis einstelle und ein andere hält sich da ständig nicht daran, dann fang ich auch an den Säbel zu schleifen.
Schließlich will dein "Konkurrent" auch was dran verdienen und ich gehe mal davon aus, das er dich nicht mit 50 Cent unterbietet.
Soviel ich weiß -ich bin kein Verkäufer von Neuware-, ist das Netz der Buchhändler sehr eng gestrickt. Will sagen, man kommt nicht so einfach rein und ist unter Umständen schneller draußen als drinnen. Soviel ich weiß, ist auch die Marge bei Neuware nicht alzu pralle.
Könnte es nicht sein, dass es sich um Schwarzdrucke handelt? Von der Seife bis zur Rolex wird doch alles gekupfert, warum nicht auch Bücher?
Nicht ?blokk hat geschrieben:Hmmm - dann müßte es doch einen Großhändler geben, der deinen Großhändler oder Verlag unterbietet. Sonst macht die Sache doch keinen Sinn, oder?Mr.Manoon hat geschrieben: Na ja, also wenn ich Bücher zum regulären Buchhandelspreis kaufe und die dann zum gebundenen Preis einstelle und ein andere hält sich da ständig nicht daran, dann fang ich auch an den Säbel zu schleifen.
Wenn jemand, ähnlich hat das buch-villa hier dargestellt, eine Kiste Bücher privat kauft, und die Bücher dann einzeln wieder anbietet, hat derjenige einen ganz anderen Handlungsspielraum als derjenige, der sie gewerblich kauft und sich an die für ihn geltenden Bestimmungen hält und zudem seine laufenden bürokratischen etc. Kosten berücksichtigen muss.
Yara
Dann müßte derjenige doch die Kiste verlagsfrischer Bücher erstmal von jemand anderen zum Spottpreis einkaufen, oder?Yara hat geschrieben:Nicht ?blokk hat geschrieben:Hmmm - dann müßte es doch einen Großhändler geben, der deinen Großhändler oder Verlag unterbietet. Sonst macht die Sache doch keinen Sinn, oder?Mr.Manoon hat geschrieben: Na ja, also wenn ich Bücher zum regulären Buchhandelspreis kaufe und die dann zum gebundenen Preis einstelle und ein andere hält sich da ständig nicht daran, dann fang ich auch an den Säbel zu schleifen.
Wenn jemand, ähnlich hat das buch-villa hier dargestellt, eine Kiste Bücher privat kauft, und die Bücher dann einzeln wieder anbietet, hat derjenige einen ganz anderen Handlungsspielraum als derjenige, der sie gewerblich kauft und sich an die für ihn geltenden Bestimmungen hält und zudem seine laufenden bürokratischen etc. Kosten berücksichtigen muss.
Yara
Und woher hat dann dieser jemand anderer die Bücher her? Beim Verlag gestohlen?
Aber wer mobst schon Bücher
Die Geschäftswelt ist äusserst vielfältig, und es gibt zig Möglichkeiten, günstiger als i.d.R. üblich an Bücher zu kommen. Der Spottpreis mag für den Händlerfall zutreffen, wenn der unüblich günstig verkaufen kann. Da der aber, das sollte inzwischen klar sein, ganz anders kalkulieren muss und sich auch an gewisse Gesetze zu halten hat, kann ihn beispielsweise der vermeintliche Privatanbieter und der Händler, der sich nicht an gewisse Gesetze hält, beim gleichen Einkaufspreis unfairerweise um ein Vielfaches unterbieten. Nur darum geht es.blokk hat geschrieben: Dann müßte derjenige doch die Kiste verlagsfrischer Bücher erstmal von jemand anderen zum Spottpreis einkaufen, oder?
Und woher hat dann dieser jemand anderer die Bücher her? Beim Verlag gestohlen?
Aber wer mobst schon Bücher
Yara
Da würde ich jetzt aber schon gerne Zahlen lesen. Gern auch über PNYara hat geschrieben:Die Geschäftswelt ist äusserst vielfältig, und es gibt zig Möglichkeiten, günstiger als i.d.R. üblich an Bücher zu kommen. Der Spottpreis mag für den Händlerfall zutreffen, wenn der unüblich günstig verkaufen kann. Da der aber, das sollte inzwischen klar sein, ganz anders kalkulieren muss und sich auch an gewisse Gesetze zu halten hat, kann ihn beispielsweise der vermeintliche Privatanbieter und der Händler, der sich nicht an gewisse Gesetze hält, beim gleichen Einkaufspreis unfairerweise um ein Vielfaches unterbieten. Nur darum geht es.blokk hat geschrieben: Dann müßte derjenige doch die Kiste verlagsfrischer Bücher erstmal von jemand anderen zum Spottpreis einkaufen, oder?
Und woher hat dann dieser jemand anderer die Bücher her? Beim Verlag gestohlen?
Aber wer mobst schon Bücher
Yara
Naja...als ich mich noch dem Wahnsinn widmete, neben dem Antiquariat eine Buchhandlung mit Sortiment zu führen, bekam ich schon das eine oder andere Vertreterangebot, einmal den Hobbykeller zu besichtigen und mehrere Lieferwagen Belegexemplare zu übernehmen...blokk hat geschrieben: Dann müßte derjenige doch die Kiste verlagsfrischer Bücher erstmal von jemand anderen zum Spottpreis einkaufen, oder?
Und woher hat dann dieser jemand anderer die Bücher her? Beim Verlag gestohlen?
Aber wer mobst schon Bücher
So schlecht sind die Händlerspannen nun auch wieder nicht, wenn ich als kleiner Händler beim Vertreter oder auf der Messe einkaufe, habe ich bis zu 40% plus Partien, da sind schon ein paar Abschläge möglich, wenn jemand die Ware dann privat verhökert.
und...und...und...
es kann natürlich nicht Aufgabe der Plattformen sein, die Regeln festzulegen ... aber bekannte Regeln dort angemessen anzuwenden, wo es unstrittig ist (und im Grenzbereich u.U. zu warnen), gehört für mich schon zu einem ordentlichen Kundendienst ... und da ist Booklooker Vorbild für viele andere ... sobald ein Problem erkannt ist, werden Massnahmen angedacht und wenn möglich auch umgesetzt ...
während es hier meistens 'nur' um Wettbewerbsvorteile geht, sind bei der Konkurrenz aber häufig massiv die Interessen von Käufern beeinträchtigt, wenn 'Private' auf einmal postenweise hochpreisige Ware gegen Vorkasse anbieten und sich dann verdrücken ... offensichtliche Problemverkäufer werden dort oft erst gesperrt, wenn Schäden im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstanden sind ... auch solche Prüfungen sollten zur Aufgabe von Plattformbetreibern gehören, einfach weil dort das Know-How vorhanden ist (bzw. sein sollte) und die Infos problemlos automatisiert ausgewertet werden können ...
und wer im Buchbereich Millionen Angebote in seiner Datenbank hat (als Spezialist oder als Sparte) und offen sagt: Es interessiert uns einen feuchten Schmutz, was bei uns angeboten wird ... dem sollte man schon auf die Finger klopfen können ... der Vergleich mit Ladengeschäften ist dort einfach nicht sinnvoll ...
während es hier meistens 'nur' um Wettbewerbsvorteile geht, sind bei der Konkurrenz aber häufig massiv die Interessen von Käufern beeinträchtigt, wenn 'Private' auf einmal postenweise hochpreisige Ware gegen Vorkasse anbieten und sich dann verdrücken ... offensichtliche Problemverkäufer werden dort oft erst gesperrt, wenn Schäden im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstanden sind ... auch solche Prüfungen sollten zur Aufgabe von Plattformbetreibern gehören, einfach weil dort das Know-How vorhanden ist (bzw. sein sollte) und die Infos problemlos automatisiert ausgewertet werden können ...
und wer im Buchbereich Millionen Angebote in seiner Datenbank hat (als Spezialist oder als Sparte) und offen sagt: Es interessiert uns einen feuchten Schmutz, was bei uns angeboten wird ... dem sollte man schon auf die Finger klopfen können ... der Vergleich mit Ladengeschäften ist dort einfach nicht sinnvoll ...
Gut gemeint, aber wir wissen doch spätestens seit den Amnesieanfällen unseres vorletzten Bundeskanzlers und diverser Vorstandsmitglieder sehr großer Unternehmen, daß die Intensität dieses Klopfens indirekt proportional zur Höhe der Parteispenden ist...d_r_m_s hat geschrieben: und wer im Buchbereich Millionen Angebote in seiner Datenbank hat (als Spezialist oder als Sparte) und offen sagt: Es interessiert uns einen feuchten Schmutz, was bei uns angeboten wird ... dem sollte man schon auf die Finger klopfen können ... der Vergleich mit Ladengeschäften ist dort einfach nicht sinnvoll ...
-
- Beiträge: 1700
- Registriert: Do 22. Sep 2005, 09:24
- Wohnort: Frankfurt am Main
- Kontaktdaten:
Liebe Leute,
die ganze Zeit habe ich hier in "meinem" Thread mitgelesen und oft den Kopf geschüttelt. Worüber streitet Ihr euch denn hier eigentlich?
Die privaten Verkäufer, die hier abgemahnt wurden, hatten bestimmt keine Neuware im Angebot, sondern alte gebrauchte Bücher, die sie zum Teil ausgelesen hatten, zum Teil von Familienmitgliedern und Freunden geschenkt bekommen haben, weil man ihnen zum Beispiel geholfen hat, die Wohnung ihrer verstorbenen Eltern mit aufzulösen, zum Teil von ihren inzwischen erwachsenen Kindern, die ausgezogen sind und ihre Kinder- und Jugendbücher stehen gelassen haben (natürlich nach gründlichem Durchforsten, was man mitnehmen will).
Neue Bücher hatte ich keine im Angebot.
die ganze Zeit habe ich hier in "meinem" Thread mitgelesen und oft den Kopf geschüttelt. Worüber streitet Ihr euch denn hier eigentlich?
Die privaten Verkäufer, die hier abgemahnt wurden, hatten bestimmt keine Neuware im Angebot, sondern alte gebrauchte Bücher, die sie zum Teil ausgelesen hatten, zum Teil von Familienmitgliedern und Freunden geschenkt bekommen haben, weil man ihnen zum Beispiel geholfen hat, die Wohnung ihrer verstorbenen Eltern mit aufzulösen, zum Teil von ihren inzwischen erwachsenen Kindern, die ausgezogen sind und ihre Kinder- und Jugendbücher stehen gelassen haben (natürlich nach gründlichem Durchforsten, was man mitnehmen will).
Neue Bücher hatte ich keine im Angebot.
- Vidya Venn
- Beiträge: 12653
- Registriert: Mo 7. Nov 2005, 19:17
- Wohnort: NRW
Ja aber kann denn ein Gewerblicher nicht auch eine Kiste Bücher gewerblich statt privat ersteigern, die Kosten dafür absetzen und die Bücher einzeln reinsetzen?Yara hat geschrieben: Nicht ?
Wenn jemand, ähnlich hat das buch-villa hier dargestellt, eine Kiste Bücher privat kauft, und die Bücher dann einzeln wieder anbietet, hat derjenige einen ganz anderen Handlungsspielraum als derjenige, der sie gewerblich kauft und sich an die für ihn geltenden Bestimmungen hält und zudem seine laufenden bürokratischen etc. Kosten berücksichtigen muss.
Yara
Sicher. Dann hätte ja auch alles seine Richtigkeit im Gegensatz zu privatem Ankauf mit gewinnerzielender Absicht und zudem Unterbieten eine sich steuerlich und wettbewerbsrechtlich korrekt verhaltenden gewerblichen Person ... Darum ging's doch.Vidya Venn hat geschrieben: Ja aber kann denn ein Gewerblicher nicht auch eine Kiste Bücher gewerblich statt privat ersteigern, die Kosten dafür absetzen und die Bücher einzeln reinsetzen?
Yara