Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
seven-up
Beiträge: 31
Registriert: Mi 19. Dez 2007, 15:45

Beitrag von seven-up »

Das da nichts mehr kommen soll, kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen. Was soll denn eine Abmahnorgie bringen, wenn man nicht gegen diejenigen vorgeht, die die Abmahnung ignorieren ? Letztlich würde doch die Sache ihren Sinn verlieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da noch etwas kommen wird. Die Frage ist nur, was ?
Nun, ein sehr guter Freund von mir ist Jurist und hat mir ein paar Dinge beigebracht....

Man prüfe alle Ansprüche und ihre Berechtigung.

Die Abmahnung selbst war ja grundsätzlich in der Sache berechtigt. Abmahnen kann aber nur derjenige, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Ja - und genau das wollte mein Anwalt erfahren! Auch intensivste Recherchen haben keinerlei Hinweis erbracht, daß Renner in irgendeiner Weise tatsächlich im Versandbuchhandel tätig ist.

Damit ist die Abmahnung als solche für mich vom Tisch. Eine Unterlassungsklage muß ja mit genau derselben Argumentation geführt werden. Und Renner muß genauso Wettbewerber sein. Das gilt übrigens nicht unbedingt, wenn man sich ihm per Unterlassungserklärung unterworfen hat.

Nur so am Rande - mit einigem Trallala kann man durchaus bewirken, daß Herr Renner nie mehr als Anwalt arbeiten wird.

Das würd ich persönlich ihm jetzt gönnen. Man kann ja auch als Versandhändler irgendwie leben (nicht so gut wie als Anwalt).

Obwohl - vom Wettbewerbsrecht haben die Kumpane ja nicht so fürchterlich viel Ahnung.
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

Auch intensivste Recherchen haben keinerlei Hinweis erbracht, daß Renner in irgendeiner Weise tatsächlich im Versandbuchhandel tätig ist.
Gut, Herr Renner muss seine Bücher nicht im Internet anbieten. Es ist letztlich völlig ausreichend, wenn er irgendwo in Deutschland sich als Untermieter eingemietet hat und örtlich Bücher verkauft. In diesem Fall wäre schon ein Wettbewerbsverhältnis gegeben. Herr Renner wird das schon wissen, da kannst du sicher sein. Ich denke man sollte die beiden Anwälte nicht unterschätzen
Mr.Manoon
Beiträge: 738
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Beitrag von Mr.Manoon »

Das Thema haben wir hier x mal durchgekaut.
Herr R***** macht seine Bürofenster auf, stellt da ein paar Bücher hin und hängt eine Fahne mit "Buchhandlung" über die Brüstung.
Also ein Wettbewerbsverhältnis muß schon ein solches sein.
Wenn du das UWG liest findest du mal so ins Blaue gesagt 500 Passagen warum Renner einer ist und weitere 500 warum das nicht so ist.
Wenn ich das als Laie richtig verstehe ist es im Zusammenhang zu sehen, und der ist wohl eindeutig.
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am So 27. Jan 2008, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

@Mr.Manoon

Wenn ich das richtig verstanden habe, soll eine negative Feststellungsklage eingereicht werden. Wird da dann nicht das Wettbewerbsverhältnis auch geklärt ? Ich frage nur mal so als jur. Laie
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

@schwerverbrecher

Katze bleibt im Sack :roll:
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses wird bei der negativen Feststellungsklage natürlich geprüft. Richtiger gesagt: Die Beklagte muß es nachweisen.
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

Katze bleibt im Sack
Gut, den Ablauf einer negativen Feststellungsklage wird man vermutlich auch im Internet nachlesen können. Konkret nachgeschaut habe ich allerdings noch nicht.

Ich vermute mal, dass eine solche Klage Renner nicht sonderlich beeindrucken wird. Wer eine solche Abmahnwelle startet hat sich sicher gründlich vorbereitet, alles andere wäre ja fatal.

Ich bin sowieso der Meinung, dass mit der ganzen Sache gleich zwei bzw. drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen wurden:

1. es wird erreicht, dass die Plattformen Filter einbauen
2. bei der Gelegenheit wird auch gleich der Buchmarkt aufgeräumt, sprich es gibt weniger Konkurenz ( falls eine Abmahnwelle nicht ausreicht, startet man gleich die nächste usw. ; ggf. )
3. Die Anwältin hat mit der Aktion auch gleich Werbung für sich gemacht. Ich will nicht wissen, wieviel Anfragen die Dame nun schon von anderen Händlern ( aller Branchen ) bekommen hat, die die Dame beauftragen wollen andere abzumahnen ( solche Anwälte haben ja Hochkonjunktur ). Wenn meine Informationen richtig sind, ist die Dame relativ neu auf dem Anwalts Markt und noch relativ unbekannt. Das hat sich nun ja durch ihren Auftritt geändert !
Mr.Manoon
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Ich weiß nicht ob es wirklich sinnvoll ist das jetzt noch zu diskutieren, aber ich bin ja nur ein User von Vielen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Die Anwältin hat mit der Aktion auch gleich Werbung für sich gemacht. Ich will nicht wissen, wieviel Anfragen die Dame nun schon von anderen Händlern ( aller Branchen ) bekommen hat, die die Dame beauftragen wollen andere abzumahnen
...Interessierte sollten lieber einen sachkundigen Anwalt engagieren.
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

...das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses wird bei der negativen Feststellungsklage natürlich geprüft. Richtiger gesagt: Die Beklagte muß es nachweisen.
Ich habe die starke Befürchtung, dass die Beklagte den Nachweis erbringen wird. Alles andere wäre ja eine Blamage erster Klasse für das Juristen Duo !
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...schau´n wir mal :wink:
schwerverbrecher
Beiträge: 18
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Beitrag von schwerverbrecher »

..schau´n wir mal
Ich hoffe, ihr werdet uns " normal User " auch über den Ausgang informieren :wink:
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Jetzt ist erstmal Karneval, da kommt alles in den Mülleimer. :P
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

schwerverbrecher hat geschrieben: Wer eine solche Abmahnwelle startet hat sich sicher gründlich vorbereitet, alles andere wäre ja fatal.
Die Fatalität ist auf inzwischen über 100 Seiten nicht nur in diesem Beitrag nachzulesen.

Was auch immer nun die weiteren Lobgesänge und Befürchtungen (bringen) sollen ist mir unverständlich.

Yara
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
schwerverbrecher hat geschrieben: Wer eine solche Abmahnwelle startet hat sich sicher gründlich vorbereitet, alles andere wäre ja fatal.
Die Fatalität ist auf inzwischen über 100 Seiten nicht nur in diesem Beitrag nachzulesen.

Was auch immer nun die weiteren Lobgesänge und Befürchtungen (bringen) sollen ist mir unverständlich.

Yara
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