Nun, ein sehr guter Freund von mir ist Jurist und hat mir ein paar Dinge beigebracht....Das da nichts mehr kommen soll, kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen. Was soll denn eine Abmahnorgie bringen, wenn man nicht gegen diejenigen vorgeht, die die Abmahnung ignorieren ? Letztlich würde doch die Sache ihren Sinn verlieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da noch etwas kommen wird. Die Frage ist nur, was ?
Man prüfe alle Ansprüche und ihre Berechtigung.
Die Abmahnung selbst war ja grundsätzlich in der Sache berechtigt. Abmahnen kann aber nur derjenige, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Ja - und genau das wollte mein Anwalt erfahren! Auch intensivste Recherchen haben keinerlei Hinweis erbracht, daß Renner in irgendeiner Weise tatsächlich im Versandbuchhandel tätig ist.
Damit ist die Abmahnung als solche für mich vom Tisch. Eine Unterlassungsklage muß ja mit genau derselben Argumentation geführt werden. Und Renner muß genauso Wettbewerber sein. Das gilt übrigens nicht unbedingt, wenn man sich ihm per Unterlassungserklärung unterworfen hat.
Nur so am Rande - mit einigem Trallala kann man durchaus bewirken, daß Herr Renner nie mehr als Anwalt arbeiten wird.
Das würd ich persönlich ihm jetzt gönnen. Man kann ja auch als Versandhändler irgendwie leben (nicht so gut wie als Anwalt).
Obwohl - vom Wettbewerbsrecht haben die Kumpane ja nicht so fürchterlich viel Ahnung.