falls Du meinen letzten Beitrag meintest.
Ohne einen entsprechenden Hinweis von BL würde ich mich auch weiterhin nicht um Gewerbeanmeldung, Widerrufsbelehrung, AGB, Rechnung usw. kümmern. Ich würde vielleicht weiterhin als "privater" meine Bücher einstellen und mich freuen, wenn etwas verkauft wird. Bis dann die erste Abmahnung ins Haus flattert. Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.
Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.
Einige Unklarheiten dürften mittlerweile beseitigt sein. Unter anderem die Frage wie ein privater Dauerverkäufer (mehr als 100 Angebote dauerhaft online mit 7 Verkäufen monatlich) gerichtlich eingestuft wird.
Josef hat geschrieben:Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.
Die stört jeden.
...die meisten sind allerdings selbst schuld, denn es ist durchaus möglich, einen (zumindest so gut wie) abmahnsicheren Internetauftritt zu realisieren. Problem: Zu viele Anbieter suchen sich ohne eigene Sachkenntnis hier und da im Internet rechtliche Elemente zusammen und freuen sich, wenn es sich gut und plausibel liest. Eine Gefahr liegt insbesondere auch darin, daß die Größe eines "Bausteinlieferanten" selten dafür bürgt, daß die Formulierung rechtlich in Ordnung ist.
Und den meisten Abmahnern kann man durch richtige Reaktionen durchaus das Abmahnen extrem vermiesen.
jessikaxxl hat geschrieben:[
...die meisten sind allerdings selbst schuld, denn es ist durchaus möglich, einen (zumindest so gut wie) abmahnsicheren Internetauftritt zu realisieren. Problem: Zu viele Anbieter suchen sich ohne eigene Sachkenntnis hier und da im Internet rechtliche Elemente zusammen und freuen sich, wenn es sich gut und plausibel liest. Eine Gefahr liegt insbesondere auch darin, daß die Größe eines "Bausteinlieferanten" selten dafür bürgt, daß die Formulierung rechtlich in Ordnung ist.
Aber das sage ich ja die ganze Zeit.
Wenn hier statt dessen weiter lieber Forengetippe praktiziert wird, statt sich mal zurückzulehnen und sich das Bisherige und Wesentliche anzuschauen, wenn denn schon Unklarheiten bestehen, mal konkret nachzufragen, spielen eben einige lieber Bauarbeiter statt Buchverkäufer.
blokk hat geschrieben:
Einige Unklarheiten dürften mittlerweile beseitigt sein. Unter anderem die Frage wie ein privater Dauerverkäufer (mehr als 100 Angebote dauerhaft online mit 7 Verkäufen monatlich) gerichtlich eingestuft wird.
auf welches urteil bezieht sich das?
ist das die dame von ebay mit den kinderklamotten?
ich finde immer noch, dass es im einzelfall entschieden werden muss. wenn ich nicht ganz falsch informiert bin hatte die dame einen großen teil unbenutzter kinderkleidung im angebot, teilweise selbst von ebay ersteigert. das hat das urteil beeinflusst. (kann mich aber auch täuschen)
Einige Unklarheiten dürften mittlerweile beseitigt sein. Unter anderem die Frage wie ein privater Dauerverkäufer (mehr als 100 Angebote dauerhaft online mit 7 Verkäufen monatlich) gerichtlich eingestuft wird.
...auch das ist wieder eine wenig hilfreiche Information, denn es kommt wesentlich auf die Produkte an und auch auf weitere Umstände.