Was sollen wir denn hiervon halten ??
@Yara: Ja, der Meinung war ich bisher auch das man keine AGB´s braucht und diese dann halt besser wegläßt.
Nun bin ich aber gestern auf den am Themenanfang geposteten link gestoße und bin der meinung das es sicherer (oder auch nicht) ist, welche einzubauen. Dieseüßten dann aber wieder abmahnsicher sein.
Das Urteil aus dem Link scheint ja rechtskräftig zu sein.
Klar, das Mr. Manoon eine Widerrufsbelehrung gepostet hat um die es hier gar nicht geht. Allenfalls könnte man seine AGB dort drunter setzten.
Nun bin ich aber gestern auf den am Themenanfang geposteten link gestoße und bin der meinung das es sicherer (oder auch nicht) ist, welche einzubauen. Dieseüßten dann aber wieder abmahnsicher sein.
Das Urteil aus dem Link scheint ja rechtskräftig zu sein.
Klar, das Mr. Manoon eine Widerrufsbelehrung gepostet hat um die es hier gar nicht geht. Allenfalls könnte man seine AGB dort drunter setzten.
-
- Beiträge: 10
- Registriert: Sa 19. Jan 2008, 19:20
Ich hatte es gerade schon in einem anderen Beitrag geschrieben:Tina hat geschrieben:@Yara: Ja, der Meinung war ich bisher auch das man keine AGB´s braucht und diese dann halt besser wegläßt.
Yara hat geschrieben: Vor allem sollte man nicht jedes Schlagwort, auch wenn's von einem Rechtsanwalt geschrieben wurde, für bare Münze nehmen, sondern erst mal weiterlesen ...
Der Händler hat den Kunden vor der Bestellung zu informieren, wann und wie der Kaufvertrag zustande kommt. Das hat nichts mit AGB zu tun, sondern mit einem Bestandteil der verschiedenen Informationspflichten.
Genau so ist es, worauf ich hinaus wollte:
Kann mir jemand sagen wo geschrieben steht das man als Händler AGB braucht ? (Ausser auf den Seiten geschäftstüchtiger Rechtsanwälte)
Nach dem yara nun auch noch das Rätsel über das Zustandekommen des Vertrags erklärt hat kommen wir so langsam zu dem Ausgangspunkt, nämlich der Frage von Tina am Anfang..... dieses Themas
Hat man keine AGB gelten die ganz normalen Gesetze.
Kann mir jemand sagen wo geschrieben steht das man als Händler AGB braucht ? (Ausser auf den Seiten geschäftstüchtiger Rechtsanwälte)
Nach dem yara nun auch noch das Rätsel über das Zustandekommen des Vertrags erklärt hat kommen wir so langsam zu dem Ausgangspunkt, nämlich der Frage von Tina am Anfang..... dieses Themas
Hat man keine AGB gelten die ganz normalen Gesetze.
Da man hier offensichtlich alles in jedes erdenkliche Thema gleichzeitig schreiben muss, weil sonst morgen dieselbe Frage hier und da und dort wieder auftaucht, auch hier mochmal:
viewtopic.php?p=219010#219010
viewtopic.php?p=219010#219010