Der Hinweis ist ja nicht nichtig. Er weist nur nochmal deutlich darauf hin, dass keine solchen Ansprüche bestehen, wie es gegenüber einem gewerblichen Anbieter der Fall wäre, z.B. Widerruf ohne Angabe von Gründen, z.B. weil der gekaufte Artikel einfach nicht gefällt oder man es sich anders überlegt hat.Fortan hat geschrieben:Wenn der Gewährleistung-Ausschluss von Anfang nichtig ist, greift die gesetzliche Regelung der Mängelhaftung des BGB ein mit den dort formulierten vertragsrechtlichen Ersatzansprüchen.
Wenn dagegen Mängel (20 Seiten im Buch fehlen) verschwiegen werden, hat der Käufer natürlich den Anspruch auf Ersatz / Geld zurück, weil er besch... wurde.
Yara