Umfrage: Beschränkung der Angebotszahl

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.

Soll die maximale Angebotszahl für Privatanbieter auf 500 beschränkt werden?

Umfrage endete am Sa 9. Feb 2008, 10:40

Ich bin Privatanbieter und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee nicht verkehrt, aber 500 sind einfach zu wenig.
7
9%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee total daneben.
20
25%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee total daneben
1
1%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 80

pablo
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Beitrag von pablo »

@ Mc.Manoon

Ein Buch hat in der Ursprungsfassung immer einen ideellen Wert. Ab dem Zeitpunkt einer Verkaufsabsicht verschiebt sich die Achse auf den Erlösfaktor, das ist einfach so, habe ich an mir selbst erlebt. Was mir früher "gut und teuer" war,wurde plötzlich Handelsware. Ich glaube, beide Parteien lassen sich gut ergänzen. Ich bin/war 1 1/2 Jahre bei Booklooker, viele Antiquare haben bei mir Bücher gekauft, die sie zu diesen Preisen sonst nicht bekommen hätten, ganz einfach aus Unkenntnis der Märkte. Ich hatte mich immer bei sehrr gut erhaltenen Exemplaren an den Neupreisen orientiert ohne einen blassen Schimmer zu haben, dass z.b"vergriffene" Bücher ganz anders dotiert werden, und so hat mancher sein Schnäppchen gemacht. Es schenkt sich wahrscheinlich nichts. Wenn ich die Preise im Massensegment auf einer anderen Internetplattform anschaue, dann ist die Preisgestaltung bei Booklooker allgemein noch seriös, denn anderweitig werden die Bücher in der Tat verschenkt und das mit recht rudimentären Zustandsbeschreibungen.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

zum Preisdumping durch Private: Das gibt es sicher auch ... meist bei Leuten, die (um es freundlich zu sagen) zu bequem zum Nachdenken sind ...

persönlich sehe ich mich noch nicht als Händler, wenn ich versuche, für meinen (meist vorher teurer bezahlten) Besitz einen realistischen Preis zu bekommen ... also ordne ich mich mit meinen Preisen im Bereich der anderen Angebote gleicher oder sehr ähnlicher Qualität ein (ohne Ausreissern nachzujagen) ...

der Preis für den Käufer setzt sich im Internet i.d.R. zusammen aus dem Preis des Angebots plus die anfallenden Kosten für Verpackung und Versand etc. ... wenn ich da als Privater deutlich mehr als die direkt anfallenden Kosten berechne stösst das nicht nur etlichen Käufern auf, sondern bringt mich auch (weil ich mir damit meine Arbeit bezahlen lasse) stärker in den Verdacht der Gewerblichkeit ...

aus diesem Grund sind meine reinen Buchpreise regelmässig etwas höher als die meiner gewerblichen 'Konkurrenz' :wink: , deren Kalkulation verständlicherweise nicht beim Preis von Porto und Verpackung aufhören kann ... der Gesamtpreis für den Käufer bleibt sich gleich, durch die etwas andere Preisstruktur zahle ich einen Groschen oder so mehr an Gebühren an Booklooker (und das gerne :) ) ...

und trotzdem kaufen auch Buchhändler gelegentlich aus meinem Angebot, wenn sie für ihre Kunden etwas bestimmtes suchen ... die Liebe und Sorgfalt der Abwicklung, die im kleinpreisigen Handel oft dem Zeitdruck zum Opfer fällt, wissen nämlich auch gewerbliche Käufer zu schätzen ...
el

Beitrag von el »

nur mal so in die Runde geworfen: Schon mal den Gedanken gehabt dass der Preis eines gebrauchten Buches eher ein Ideeler Wert ist? (vergleichbar durchaus mit Briefmarken)
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

ich bin dagegen. wäre das von anfang an hier thema gewesen, hätte ich mit leben können aber weil es auf reaktion auf abmahnungen vorgeschlagen wird kann ich damit nichts anfangen.

warum sollten privatanbieter hier diskriminiert werden? sehe ich nicht ein, vor allem weil ich immer mehr zu der überzeugung gelange, dass das mit den abmahnungen nur geldmacherei ist.

eine grenze von 500 büchern wird vielen privatverkäufern hier nicht gerecht. muss ich mich dafür entschuldigen, dass ich gerne und viel lese? dass meine bücher für mich nach einmal lesen nunmal nicht altpapier sind und ich sie nicht wegschmeiße?

also von mir ein klares nein zu begrenzungen dieser art!
blokk
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Beitrag von blokk »

bücherwurm03 hat geschrieben: also von mir ein klares nein zu begrenzungen dieser art!
Kann ich durchaus verstehen. Nur - bist du auch bereit, dich den diversen Urteilen zu dem Thema zu unterwerfen?
Wie schon gesagt - mit 7 Verkäufen im Monat -egal welcher Umsatz- wurden schon private Verkäufer als Mitbewerber der Gewerblichen im Sinne des Verbraucherschutzes von einem Gericht eingestuft.

Wenn du deine Identität preisgibst und deinen Käufern ein Widerrufsrecht zugestehst, bist du fein raus. Ansonsten - tschaa, ansonsten kann's dir gehen wie den anderen privaten Abgemahnten.

Die Problematik der privaten Verkäufer mit großem ständigen Angebot ist doch nun hinlänglich dargelegt worden. Es gibt rechtskräftige Urteile, die besagen, dass sich ein privater Anbieter mit ständig hohem Angebot in außerwettbewerblicher Konkurrenz zu den gewerblichen Anbietern befindet. Das hat nach Meinung der Richter zur Folge, dass sich der private Daueranbieter an die gleichen Verbraucherschutzregeln zu halten hat wie der gewerbliche Anbieter, dadurch aber noch nicht als gewerblicher Anbieter anzusehen ist.
Die Gerichte ziehen damit eine klare Grenze zwischen Hobby-Verkäufern und gewerbsmäßigen, auf Gewinn orientierte Verkäufer. Grund für dieses Verhalten mögen die vielen Persil-Scheine sein, die das Finanzamt vielen pseudo-gewerblichen Verkäufern ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgestellt hat.

Wie sollte BL also deiner Meinung nach diese Dreiteilung vornehmen in absolut Private mit wenigen Einstellungen und Verkäufen, in Semi-Private mit hohen Einstellungen und respektablen Verkäufen und den Gewerblichen mit Einstellungen über 10.000 Titeln?
Und wie sollte BL die Privaten mit mehr als 500 Angeboten zwingen, ein Impressum und die Widerrufsbelehrung einzustellen?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

bücherwurm03 hat geschrieben: warum sollten privatanbieter hier diskriminiert werden? sehe ich nicht ein, vor allem weil ich immer mehr zu der überzeugung gelange, dass das mit den abmahnungen nur geldmacherei ist.
eine grenze von 500 büchern wird vielen privatverkäufern hier nicht gerecht. muss ich mich dafür entschuldigen, dass ich gerne und viel lese? dass meine bücher für mich nach einmal lesen nunmal nicht altpapier sind und ich sie nicht wegschmeiße?
also von mir ein klares nein zu begrenzungen dieser art!
Hm...
Sammeln wir doch nochmal die wichtigen Punkte.

1. Privatanbieter können nicht abgemahnt werden.

2. Es gibt keine klare Grenze, ab welcher Menge dauerhaft angebotener Artikel deutsche Gerichte von einem geschäftsmäßigen Verkauf im Internet ausgehen und damit die Informationspflichten für Verbraucher einfordern werden. Die bisherige Rechtssprechung (vorwiegend ebay) läßt vermuten, daß diese deutlich unter 1000 anzusetzen sein wird!

3. Wenn BL eine Begrenzung von 500 einführen will, dann nicht um irgendjemanden zu diskriminieren, sondern um einen minimalen Schutz für diejenigen zu schaffen, die glauben, daß gesetzliche Regelungen erst dann gelten, wenn man sie höchstpersönlich zur Kenntnis genommen und für sich als akzeptabel befunden hat.

4. Jemandem, der nicht glaubt, daß es wehtut, einen heißen Ofen anzufassen, dem sollte man einfach nicht weiter gut zureden.

Sorry blokk, ich hatte parallel geschrieben, aber doppelt hält ja bekanntlich besser.
blokk
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Beitrag von blokk »

hanischu hat geschrieben: 1. Privatanbieter können nicht abgemahnt werden.

2. Es gibt keine klare Grenze, ab welcher Menge dauerhaft angebotener Artikel deutsche Gerichte von einem geschäftsmäßigen Verkauf im Internet ausgehen und damit die Informationspflichten für Verbraucher einfordern werden. Die bisherige Rechtssprechung (vorwiegend ebay) läßt vermuten, daß diese deutlich unter 1000 anzusetzen sein wird!

3. Wenn BL eine Begrenzung von 500 einführen will, dann nicht um irgendjemanden zu diskriminieren, sondern um einen minimalen Schutz für diejenigen zu schaffen, die glauben, daß gesetzliche Regelungen erst dann gelten, wenn man sie höchstpersönlich zur Kenntnis genommen und für sich als akzeptabel befunden hat.

4. Jemandem, der nicht glaubt, daß es wehtut, einen heißen Ofen anzufassen, dem sollte man einfach nicht weiter gut zureden.
zu 1
Das ist doch hinreichend widerlegt. Selbstverständlich kann man als privater Anbieter vión einem gewerblichen Anbieter abgemahnt werden im Sinne des Verbraucherschutzes. Dazu können 7 Verkäufe/mtl im Laufe der letzten 2 Jahre ausreichen.

zu 2
Bedauerlicher- oder glücklicherweise lassen sich nur Urteile heranziehen, die sich auf ebay-Aktivitäten beziehen. Um Kosten zu sparen, haben die abgeurteilten Verkäufer die Shop-Funktion gewählt. Das wurde von den Richtern so ausgelegt, dass ein dauerhafter Verkauf vorgesehen war. Die Kostenkomponente wurde meines Wissens nicht gerücksichtigt.
Hier bei BL gibt es diese Kostenkomponente aber nicht. Wer als privater bei BL auftritt und den Shop wählt, kann sich also nicht einmal mit dem Argument Kostenersparnis aus der Schlinge ziehen.
Meines Wissens reichen durchschnittlich 7 Verkäufe/mtl aus, um als Daueranbieter -und damit als Konkurrent zu den Gewerblichen im Sinne des Verbraucherschutzes- angesehen zu werden.

zu 3
Da übst du den Spagat. Entweder setzt BL das Maximum bei privaten Anbietern bei 500 Titeln fest oder BL überlässt es jedem Anbieter, wann er sich ald Gewerblicher outet.

zu 4
Da gebe ich dir vollkommen recht. Wer hier mitliest, ist sicher voll auf dem Laufenden. Und die anderen : Shit happens
Yara
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Beitrag von Yara »

Ich hab privat einen Laptop zu verkaufen.

Damit bin ich ungefähr soweit am Thema vorbei wie die Diskussion inzwischen.

Infos bei Interesse per PM.

Yara
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Kesseziege
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Beitrag von Kesseziege »

Ehrlich gesagt ist mir die Begrenzung lieber,

als das ich hier nachher überhaupt gar keine Bücher mehr anbieten könnte,

ohne mich völlig verfolgt zu fühlen.

Gerade weil ich privat bin, habe ich meine Bücher schön in den Regalen stehn, in der Hoffnung sie irgendwann einzutauschen oder halt günstig zu verkaufen, da ich ja keinen Gewinn will.

Genau aus diesem Grund hätte ich auch kein Problem damit, mich neuen Regeln anzupassen.

BL versucht mittlerweile alles in der Macht stehende um es allen Recht zu machen und Massenabmahnungen zu verhindern.

Daher fühle ich mich auch nicht diskriminiert.

Wenn ich auf nen Trödel gehe und meine Bücher anbiete...muß ich aj auch damit rechnen, nicht ein einiziges Buch zu verkaufen...und alle wieder
mit nach Hause zu nehmen.

Ela
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antje
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Beitrag von antje »

@bücherwurm03: Ich muss meinen Vorrednern da leider Recht geben. Ich glaube auch kaum, dass irgendwer diskriminiert werden soll, wenn der BL-Vorschlag umgesetzt werden sollte - sieh es doch einfach als Schutz. Du bist nun einmal stark abmahngefährdet durch eine gewisse Anzahl von Angeboten - ob das nun Abzocke ist oder nicht, ist doch völlig unerheblich in diesem Zusammenhang.

Und es ist auch nicht als "In-die-Knie-gehen" vor Abmahnhaien zu sehen, sondern einfach als eine - wenn auch unsichere - Schutzmaßnahme der Privatverkäufer von Booklooker. Aber ein nicht ganz so guter Schutz ist doch immer noch besser als gar keiner, finde ich.

Die Alternative wäre ein "weiter so", und es gibt immer wieder Private, die in diese Falle tappen. Auch du wärst wieder stark gefährdet, wenn du all deine Bücher wieder online stellst. Würdest du einen Musterprozess durchfechten?

PS: Und wenn man wirklich mit unter 500 Büchern abgemahnt wird, könnte man evtl. auch diese Begrenzung noch ins Feld führen als Nachweis gegen einen Wettbewerbsverstoß - obs hilft, kann keiner sagen, aber versuchen würde man es schon können.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
hanischu
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Beitrag von hanischu »

blokk hat geschrieben: zu 1
Das ist doch hinreichend widerlegt. Selbstverständlich kann man als privater Anbieter von einem gewerblichen Anbieter abgemahnt werden im Sinne des Verbraucherschutzes. Dazu können 7 Verkäufe/mtl im Laufe der letzten 2 Jahre ausreichen.
Ich denke, wir schreiben doch über den gleichen Sachverhalt. Natürlich ist dann der Status des reinen Privatverkäufers angefochten und geschäftsmäßiges Handeln unterstellt worden.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

[quote="hanischu"]
1. Privatanbieter können nicht abgemahnt werden.

2. Es gibt keine klare Grenze ...
[/quote]

genau da beisst sich die Katze in den Schwanz ... weil sich fast niemand sicher sein kann, dass ihn jeder Richter als Privatanbieter einstufen wird ... und bei durchschnittlich 1-2 % Verkäufen pro Monat ('Marktpreise' vorausgesetzt) ist das Einstellen von 10-20 Büchern (da würde ich mich 100% sicher fühlen) einfach nur frustrabel ...
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Flachs
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Back to topic!

Beitrag von Flachs »

An die eifrigen Diskutanten in diesem Thread:

Da ich derzeit sehr krank bin, habe ich Eure Beiträge bisher schweigend verfolgt, aber jetzt platzt mir der Kragen:

BL hat uns alle um unsere Meinung gebeten, ob wir für Privatanbieter eine Begrenzung der Angebotszahl auf 500 gutheißen würden. Das betrifft also wohlgemerkt ganz direkt die Privatanbieter, und zu diesem Thema sollten doch wohl in erster Linie diejenigen angehört werden, die unmittelbar von der angedachten Änderung betroffen wären!

Dieser Änderungsvorschlag ist einer diffusen Angst vor weiteren Abmahnungen entsprungen und soll Privatanbietern einen gewissen Schutz verheißen, der allerdings verschiedentlich bereits sehr differenziert in Frage gestellt worden ist.

Daraufhin schreibt jemand folgendes Statement:
bücherwurm03 hat geschrieben:ich bin dagegen. wäre das von anfang an hier thema gewesen, hätte ich mit leben können aber weil es auf reaktion auf abmahnungen vorgeschlagen wird kann ich damit nichts anfangen.

warum sollten privatanbieter hier diskriminiert werden? sehe ich nicht ein, vor allem weil ich immer mehr zu der überzeugung gelange, dass das mit den abmahnungen nur geldmacherei ist.

eine grenze von 500 büchern wird vielen privatverkäufern hier nicht gerecht. muss ich mich dafür entschuldigen, dass ich gerne und viel lese? dass meine bücher für mich nach einmal lesen nunmal nicht altpapier sind und ich sie nicht wegschmeiße?

also von mir ein klares nein zu begrenzungen dieser art!

Halten wir mal kurz fest: Diese Äußerung stammt von einem Privatanbieter, also einem der Betroffenen, und zwar nicht von irgendeinem Privatanbieter, sondern zudem noch von einem, der bereits abgemahnt worden ist!

Man möchte folglich meinen, ein besonders nachdenkenswerter Beitrag, insbesondere angesichts dessen, daß sich hier ausgerechnet jemand, der von ebenjenen Abmahnungen betroffen ist, vor denen die Maßnahme zu schützen vorgäbe, sich gegen die Angebotsbeschränkung wendet!

Aber wird seine Meinung etwa akzeptiert? Finden seine Gedanken Eingang in die Diskussion? Bewegen sie etwas in den Köpfen? Mitnichten, denn die lieben Händler, die sich hier für den "Schutz" der Privaten starkmachen, haben nichts Eiligeres zu tun, als dem aufmuckenden Privaten überzubügeln, daß die Zwangbegrenzung ja nur zu seinem Besten sei!

Für soviel Altruismus muß ich den Betreffenden an dieser Stelle doch mal ein kräftiges Lob aussprechen! Macht nur weiter so, und Ihr seid bald ganz unter Euch! :mrgreen:

Flachs,
Privatanbieter, sowie gewillt und in der Lage, selber zu denken und für seine Angebotszahlen selber geradezustehen!
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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antje
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Also, Flachs - bei aller Liebe -aber ich glaube, im Moment verrennst du dich da ein bisschen, finde ich (Achtung! Meine Meinung, kein allgemeingültiges Statement! :wink: )

Wie du ganz richtig bemerkt hast, wurden wir alle um unsere Meinung gefragt - wie auch aus der Umfrage zu sehen. Und wenn sich hier auch gewerbliche Anbieter zu Wort melden und vor den Gefahren warnen, kann das doch auch helfen, denkst du nicht? Ich zum Beispiel war froh darüber, dass mich jemand darauf aufmerksam gemacht hat, dass es gefährlich sein könnte, mit 2000 Büchern als Privatanbieter aufzutreten, auch wenn ich mich vom Gefühl her heute immer noch so sehe.

Wenn du für deine Angebote gerade stehen kannst, dann ist es doch gut, bei bücherwurm03 gilt dasselbe. Aber warum willst du uns das Recht absprechen, unsere Meinung dazu zu äußern und anderer Meinung zu sein? Wir sind sehr wohl auf seine Argumente eingegangen, können sie nur nicht unbedingt teilen. Warum dürfen wir das nicht? Wir zwingen auch niemanden, unsere Argumente anzunehmen oder unserer Meinung zu sein.

Ich habe meine "Einmischung" tatsächlich als Hilfe betrachtet, um andere Sichtwinkel zu beleuchten. Wenn das niemand braucht, dann bitte - ziehe ich mich halt zurück. Allerdings finde ich es nicht gut, wenn du allen zurzeit 26 Usern, die mit dieser Regelung u. U. und grundsätzlich einverstanden wären, und auch booklooker Aktionismus und vorauseilenden Gehorsam attestierst. Und eine Diskriminierung von Privatusern hat booklooker (und habe auch ich -und ich hoffe, das weißt du!) ganz bestimmt nicht im Sinn gehabt!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
coma
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Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Ihr müßt aber auch an die denken, die mit der Problematik nicht vertraut sind, und es auch in Zukunft nicht sein werden. Diejenigen, die hier mitlesen, haben sich informiert, und können möglicherweise, eventuell mit Unterstützung durch professionelle Beratung, ihren Status hinsichtlich privat/gewerblich einschätzen, und entsprechend sich verhalten. Da kann es dann gut sein, daß ein Privater mit 3000 Angeboten sich weiter keine Sorgen machen muß, bzw. das Risiko selbst beurteilen kann.

Aber wie sieht es ansonsten mit der Information über die Gefahr, abgemahnt zu werden, aus. Welche privaten beschäftigen sich damit.
Die wenigsten verfolgen in diesen Foren solche Diskussion mit. Als Poster oder Leser wichtiger Threads denkt man schnell, die ganze booklooker-Gemeinde würde mitlesen, und durch solche postings erreicht werden. Ist aber nicht so. Viele, die ein großes Angebot haben, werden noch einmal durch das Rundschreiben von booklooker, daß sie eventuell als gewerblich einzustufen sind, genügend aufgerüttelt werden, daß da was ist, was Aufmerksamkeit verdient.
Insofern finde ich so eine Grenze der Menge einstellbarer Bücher gut, ob 500 wirklich optimal ist, oder vielleicht 1000, kann ja noch geprüft werden.

Und: Es könnte auch eine Möglichkeit geben für Private, für Angebote darüber hinaus auf Antrag eine Freischaltung zu erhalten.

Das könnte dann so aussehen. Per Voreinstellung ist 500 die Grenze für Private. Mehr geht nicht. Aber dazu kommt dann eine Information von booklooker. In besonderen Fällen können auch private mehr Bücher einstellen, ohne die Pflichten bezügl. Verbraucherschutz erfüllen zu müssen. Auf Antrag wird daher Ihnen die Grenze freigeschaltet, und es gibt von uns zu einem Pauschalpreis wg. der dann höheren Abmahngefahr Rechtsberatung.
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