Umfrage: Beschränkung der Angebotszahl

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.

Soll die maximale Angebotszahl für Privatanbieter auf 500 beschränkt werden?

Umfrage endete am Sa 9. Feb 2008, 10:40

Ich bin Privatanbieter und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee nicht verkehrt, aber 500 sind einfach zu wenig.
7
9%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee total daneben.
20
25%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee total daneben
1
1%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 80

Benutzeravatar
PaulPic
Beiträge: 190
Registriert: Fr 7. Jul 2006, 20:14

Beitrag von PaulPic »

antje hat geschrieben:Ich zum Beispiel war froh darüber, dass mich jemand darauf aufmerksam gemacht hat, dass es gefährlich sein könnte, mit 2000 Büchern als Privatanbieter aufzutreten, auch wenn ich mich vom Gefühl her heute immer noch so sehe.
Genau das ist es. Man hat Angst und knickt ein, vorsorglich, und als Folge breitet sich das Unheil ungehindert weiter aus. Auf die politischen Verhältnisse übertragen kennt jeder genügend Beispiele, die zeigen, wohin so etwas führen muß. Daran sollte deutlich werden, daß daß hier kein Kinderspiel ist, daß man die Sache nicht einfach so nebenbei behandeln kann.

Hier ist Zivilcourage gefragt, Mut, Entschlossenheit, der Unverschämtheit die Stirn zu bieten und dem Unrecht Schranken zu setzen. Ob ich privat bin oder nicht, entscheidet nicht ein wildgewordener Jurist, der sich aus Existenznot entschließt, Mafiamethoden einzusetzen, die vordergründig legal erscheinen mögen, es in Wirklichkeit aber nicht sind.

Ich habe auf Seite 3 bereits ausgeführt, daß formale Gründe, zum Beispiel die Anzahl der Bücher, die Anzahl der Verkäufe usw. nicht dazu geeignet sind, die Gewerblichkeit eines Angebotes zu kennzeichnen. Die Abmahner machen natürlich ihre eigenen Regeln, und wenn sie damit durchkommen, frohlocken sie und legen noch eins drauf. Man kann diesen Leuten nicht dadurch begegnen, daß man ihnen nachgibt, sondern nur, indem man Widerstand leistet und bei seiner eigenen Wahrheit bleibt. Deshalb würde ich Dir, Antje, empfehlen, das Gewerbe wieder abzumelden, denn Du bist nach Deiner eigenen Einschätzung privat und solltest es deshalb auch offiziell sein.

Im übrigen ist es zwar leicht, ein Gewerbe anzumelden, damit ist aber für den Staat und das Finanzamt die Sache keineswegs gelaufen. Ein Gewerbe ist finanztechnisch und rechtlich nur sinnvoll, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht damit verbunden ist und diese auch realisiert werden kann, jedenfalls in überschaubaren Zeiträumen. Es ist keine Frage, daß in den meisten Unternehmen zunächst investiert, d. h. also Verluste realisiert werden müssen, aber das kann nicht auf Dauer so bleiben - dann muß nämlich Insolvenz angemeldet und das Unternehmen aufgelöst werden. Im übrigen sind das ganz normale Vorgänge. Wenn Du Ladenmiete zahlen müßtest, wärst Du schon längst dazu gezwungen gewesen.

Damit wir das eigentliche Thema nicht aus den Augen verlieren: Wir haben es mit kriminellen Anschlägen auf unsere Geldbörse zu tun, gegen die wir uns mit allen Kräften und unbedingt wehren müssen, nicht nur im eigenen Interesse, sondern im Interesse der Gesellschaft und des Staates, weil dadurch nämlich unser Rechtssystem ausgehöhlt wird und wir unter dem Mantel der Legalität mafiöse Strukturen bekommen. Das kann niemand wollen. Das will auch nicht unser Finanzminister, aber die bisherigen rechtlichen Änderungen haben - aus welchen Gründen auch immer - nicht dazu geführt, daß diese Pest eingedämmt werden konnte. Deshalb sind wir nach wie vor persönlich gefragt und dürfen auf keinen Fall nachgeben, sondern müssen uns im Gegenteil solidarisieren und den Kampf entschlossen und unerbittlich aufnehmen.
Fortan
Beiträge: 30
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 20:39

Beitrag von Fortan »

Coma u a.

das liefe auf eine Art bürokratischer Lösung hinaus, und das ist es gerade, was die wenigsten Privatanbieter wollen: Bevormundung. Aber intern wäre ein Warnhinweis durch BL sehr gut.

Die bisherige Diskussion erfolgte vornehmlich über ein Einzelkriterium (Angebotsmenge) aus defensiver Sicht.

Was ich damit meine ist, müssen alle Daten aus dem Anbieter-Profil zur Kaufentscheidung offen gelegt werden? Können statt absoluter nicht relative Zahlen verwendet werden? Müssen Außenstehende ( u. a. potenzielle Abmahnhaie wissen, wie viele Bücher angeboten bzw. verkauft oder wie viele Sparten bedient werden / wurden u. a. ?

In der jetzigen Form kommt das Daten-Profil einer Einladung zur Abmahnung gleich!

Ein anderer Aspekt ist die Reduzierung der Rechtsunsicherheit durch eine Art Rechtschutz-Fond für den Fall der Abmahnung. Dieses Risiko ist bei einer Versicherungsgesellschaft nur "gewerblich" mit einer entsprechenden Prämienhöhe zu erhalten. Für Privatanbieter würde der Versicherungsfall schon durch den Kauf der Police eintreten (sichere Versicherungs- statt unsicherer Anwalts-Abmahngebühren).

Ein solcher Fond, der durch Umlage zu finanzieren ist, würde Beistand leisten, sofern der Abgemahnte sich im "grünen" Bereich des z. B. von BL vorgegebenen Rahmens bewegt.

Sorry, I have to go!
Bookorsair
Beiträge: 325
Registriert: Di 20. Mär 2007, 01:28
Wohnort: CH 1201 Genève

Abmahnwelle

Beitrag von Bookorsair »

Ich kann mich der Meinung von PaulPic nur anschliessen.-
Gruss
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

PaulPic hat geschrieben:... Deshalb würde ich Dir, Antje, empfehlen, das Gewerbe wieder abzumelden, denn Du bist nach Deiner eigenen Einschätzung privat und solltest es deshalb auch offiziell sein.
...
Man kann diesen Leuten nicht dadurch begegnen, daß man ihnen nachgibt, sondern nur, indem man Widerstand leistet und bei seiner eigenen Wahrheit bleibt...
vom Prinzip her gebe ich dir ja Recht, allerdings muss man sich auch fragen, ob man sowohl finanziell als auch von der persönlichen Lebenssituation in der Lage ist, einen Musterprozess durchzustehen ...

das kann jemand machen, der nicht nur finanziell nicht auf den Verkauf angewiesen ist, sondern daneben auch ein paar Tausender investieren und notfalls abschreiben kann, ohne dass seine Lebensplanung allzu sehr leidet ... und ausserdem sollte man persönlich den Rücken frei bzw. die sichere Unterstützung von Partner und Familie für so etwas haben ... damit dürfte sich die Zahl der Kandidaten doch deutlich reduzieren ...

die Gewerblichkeit kann natürlich ebenso wenig der 'einfache Ausweg' sein, sondern muss gründlich vorbereitet werden ... ansonsten wird man da schneller abgemahnt als vorher ... zumindest übergangsweise würde ich die Risiokoreduzierung doch eher über ein kleineres Angebot suchen ...
Zuletzt geändert von d_r_m_s am Di 29. Jan 2008, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
Sovereign

Beitrag von Sovereign »

@PaulPic

gut auf den Punkt gebracht


Fortan hat geschrieben:

...Was ich damit meine ist, müssen alle Daten aus dem Anbieter-Profil zur Kaufentscheidung offen gelegt werden? Können statt absoluter nicht relative Zahlen verwendet werden? Müssen Außenstehende ( u. a. potenzielle Abmahnhaie wissen, wie viele Bücher angeboten bzw. verkauft oder wie viele Sparten bedient werden / wurden u. a. ?

In der jetzigen Form kommt das Daten-Profil einer Einladung zur Abmahnung gleich! ...
Interessanter Gedankengang. Dies könnte - bis Rechtssicherheit besteht - eine Lösung sein. Nur noch z.B. die letzten 10 Bewertungskommentare einsehbar - zuzüglich prozentual die positiven Bewertungen? keine Angaben mehr zu den getätigten Verkäufen u. Bewertungen insgesamt ? keine Möglichkeit mehr ? unter anderen Sparten nach weiteren Angeboten des Verkäufers zu suchen
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Hallo @All,

ich lese nun seit einiger Zeit diese ganzen Diskussionen rund um die Abmahnungen mit. Zwischenzeitlich habe ich jedoch das Gefühl, daß hier jedemenge Zeug verbreitet wird, daß niemanden ein Stückchen mehr Sicherheit bietet.

Und dazu gehört auch diese Diskussion um die Anzahl der Bücher von Privaten. Die hier diskutierte Größenordnung von 500 Büchern ist vollkommen willkürlich gewählt. Die Gefahr, die dahinter steckt ist jedoch, das verbreitete Gefühl von Abmahnsicherheit. NIEMAND garantiert, daß ein Privater mit max. 500 Büchern sicher vor Abmahnungen, mit dem Tenor der Unternehmereigenschaft, ist. Dies wird aber in meinen Augen durch eine solche Regelung impliziert.

Besonders gefährlich halte ich in diesem Zusammenhang auch Aussagen wie:
Hier ist Zivilcourage gefragt, Mut, Entschlossenheit, der Unverschämtheit die Stirn zu bieten und dem Unrecht Schranken zu setzen. Ob ich privat bin oder nicht, entscheidet nicht ein wildgewordener Jurist, der sich aus Existenznot entschließt, Mafiamethoden einzusetzen, die vordergründig legal erscheinen mögen, es in Wirklichkeit aber nicht sind.
Selbstverständlich entscheidet im Ernstfall ein Jurist die Unternehmereigenschaft. Kein Anwalt aber ein Richter, der bekanntlich auch Jurist ist.
Hier pauschal zum Widerstand aufzurufen ist zwar einfach und effekthaschend, kann den Betroffenen jedoch schnell einige tausend Euro kosten, die er nie wieder sieht...

Und noch etwas Grundsätzliches: Die Unternehmereigenschaft, über die wir hier diskutieren ist im BGB geregelt. Nach allgemeiner Rechtsprechung ist dieser Unternehmerbegriff weit auszulegen und setzt z.B. keine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Jede auf Dauer angelegte, wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben, fällt im Ernstfall unter den Unternehmerbegriff.

Um jetzt nochmal auf die hier im Raume stehende Umfrage zurückzukommen: Die Anzahl der eingestellten Bücher sagt nichts über die Dauerhaftigkeit der Verkaufstätigkeit aus. Wer ständig rund 500 Bücher anbietet und regelmäßig 3 Stück am Tag verkauft, wird in meinen Augen klar unter den oben genannten Unternehmerbegriff fallen. Welchen Sinn sollte also die Begrenzung der Angebotsanzahl entfalten?

Und die hier geschilderten Abmahnungen an Private handeln nur am Rande von der Unternehmereigenschaft. In der Hauptsache geht es um fehlende rechtliche Informationen (impressum, Widerruf etc) in den Angeboten. Es geht hier also garnicht um die Notwendigkeit eines Gewerbescheines, sondern ausschließlich um die Frage, ob der Verkäufer bereit ist bestimmte Verbraucherschutzrichtlinien umzusetzen. Und warum sollte ein privater Verkäufer nicht auch in die Pflicht genommen werden, solche Angaben zu machen?
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

d_r_m_s hat geschrieben:
PaulPic hat geschrieben:... Deshalb würde ich Dir, Antje, empfehlen, das Gewerbe wieder abzumelden, denn Du bist nach Deiner eigenen Einschätzung privat und solltest es deshalb auch offiziell sein.
...
Man kann diesen Leuten nicht dadurch begegnen, daß man ihnen nachgibt, sondern nur, indem man Widerstand leistet und bei seiner eigenen Wahrheit bleibt...
vom Prinzip her gebe ich dir ja Recht, allerdings muss man sich auch fragen, ob man sowohl finanziell als auch von der persönlichen Lebenssituation in der Lage ist, einen Musterprozess durchzustehen ...

das kann jemand machen, der nicht nur finanziell nicht auf den Verkauf angewiesen ist, sondern daneben auch ein paar Tausender investieren und notfalls abschreiben kann, ohne dass seine Lebensplanung allzu sehr leidet ... und ausserdem sollte man persönlich den Rücken frei bzw. die sichere Unterstützung von Partner und Familie für so etwas haben ... damit dürfte sich die Zahl der Kandidaten doch deutlich reduzieren ...

die Gewerblichkeit kann natürlich ebenso wenig der 'einfache Ausweg' sein, sondern muss gründlich vorbereitet werden ... ansonsten wird man da schneller abgemahnt als vorher ... zumindest übergangsweise würde ich die Risiokoreduzierung doch eher über ein kleineres Angebot suchen ...
Danke, d_r_m_s

@PaulPic: Natürlich war die Anzahl der Angebote bei mir nicht allein ausschlaggebend für meine Entscheidung, bei der ich auch bleibe. Aber danke für deinen guten Rat (Ich war übrigens schon mal selbstständig). Und das jetzt mit gewissen vergangenen Zuständen in Verbindung zu bringen halte ich schon für ein wenig sehr weit hergeholt. Man kann übrigens auch unter Beachtung bestehender Gesetze gegen sie ankämpfen. Meine moralische Unterstützung ist euch gewiss, finanziell bin ich erstmal gebeutelt und habe mein Scherflein auch schon an anderer Stelle geleistet. Einen Musterprozess schaff ich jedenfalls nicht. Vielleicht du, PaulPic? Was ich dazu leisten kann, will ich gern tun.

@Kapuzinerkresse: dass diese Grenze von 500 Angeboten willkürlich ist und höchstens relativen Schutz bietet, hat glaube ich booklooker schon ganz zu Anfang bei Vorstellung des Vorschlages klar gemacht. Ansonsten gebe ich dir recht.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Fortan hat geschrieben: Was ich damit meine ist, müssen alle Daten aus dem Anbieter-Profil zur Kaufentscheidung offen gelegt werden? Können statt absoluter nicht relative Zahlen verwendet werden? Müssen Außenstehende ( u. a. potenzielle Abmahnhaie wissen, wie viele Bücher angeboten bzw. verkauft oder wie viele Sparten bedient werden / wurden u. a. ?

In der jetzigen Form kommt das Daten-Profil einer Einladung zur Abmahnung gleich!
Nicht die angezeigten Daten sind das Problem, sondern die fehlenden rechtlichen Hinweise der Verkäufer...
Und was machen wir dann mit solchen - in meinen Augen interessanten - Links wie: "Weitere Angebote des Anbieters"? Der Kunde kann also nur noch ein Buch des Verkäufers finden, weil die anderen in den Millionen Angeboten von Booklooker nicht zu finden sind? :?
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Kapuzinerkresse hat geschrieben:
Und die hier geschilderten Abmahnungen an Private handeln nur am Rande von der Unternehmereigenschaft. In der Hauptsache geht es um fehlende rechtliche Informationen (impressum, Widerruf etc) in den Angeboten. Es geht hier also garnicht um die Notwendigkeit eines Gewerbescheines, sondern ausschließlich um die Frage, ob der Verkäufer bereit ist bestimmte Verbraucherschutzrichtlinien umzusetzen. Und warum sollte ein privater Verkäufer nicht auch in die Pflicht genommen werden, solche Angaben zu machen?
Das versteh ich, wie schon gesagt auch nicht, warum der Verbraucherschutzgedanke und entsprechende Gesetzgebung und Rechtssprechung den Verbraucher bei Angeboten von Privaten nicht genauso schützt wie bei von Gewerblichen bzw. "geschäftsmäßigen" Anbietern.

Aber ist dies das, worauf es hier ankommt? Natürlich soll jeder bemüht sein, Gesetze zu beachten, hier geht es um die Frage, wie können private davor geschützt werden, sich der Abmahngefahr auszusetzen.
Ich vermute, eine Überlegung spielt bei denjenigen, die diesen Vorschriften bezügl. des Verbraucherschutzes nicht genügen wollen, eine besondere Rolle, nämlich folgende: Wenn sie diese sog. Unternehmereigenschaft akzeptieren, und dann Impressumpflicht haben, Pflicht zur Belehrung über Widerrufsrecht etc., dann kommen sie nicht in sicheres Fahrwasser, sondern die Gefahr, abgemahnt zu werden erhöht sich möglicherweise (jetzt wg. anderer Sachen. Z.B. kann man abgemahnt werden, wenn man im Impressum den Vornamen abkürzt.)

Daher ist der Übergang zum Unternehmerstatus für diejenigen, die in der Grauzone zu sein scheinen (von den objektiven Pflichten, Gesetze und Vorschriften einzuhalten, mal abgesehen), hinsichtlich der Gefahr, wg. irgendwas abgemahnt zu werden, nicht unbedingt eine gute Idee, sondern braucht eine individuelle Betrachtung ("was ist sicherer?").
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

antje hat geschrieben: @Kapuzinerkresse: dass diese Grenze von 500 Angeboten willkürlich ist und höchstens relativen Schutz bietet, hat glaube ich booklooker schon ganz zu Anfang bei Vorstellung des Vorschlages klar gemacht. Ansonsten gebe ich dir recht.
Es gibt in dieser Frage keinen 'relativen' Schutz. Was soll in diesem Zusammenhang denn eigentlich 'relativ' bedeuten?
Eine solche Begrenzung führt nur zu einem Sicherheitsgefühl, daß jedoch in keinerlei Rechtsprechung bestätigt ist. Folge wird sein, daß die Anbieter sich auf diesen 'Schutzmechanismus' verlassen. Solange, bis die nächste Abmahnung auf dem Tisch liegt...
Und dann soll der Abgemahnte mit dem Argument: "...aber Booklooker hat doch extra die Anzahl begrenzt..." gegen seine Abmahnung vorgehen? Mit einem solchen Argument in einen Rechtstreit zu ziehen, halte ich für sehr gewagt...
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Kapuzinerkresse hat geschrieben: Selbstverständlich entscheidet im Ernstfall ein Jurist die Unternehmereigenschaft. Kein Anwalt aber ein Richter, der bekanntlich auch Jurist ist.
Hier pauschal zum Widerstand aufzurufen ist zwar einfach und effekthaschend, kann den Betroffenen jedoch schnell einige tausend Euro kosten, die er nie wieder sieht...
Danke.
Eigentlich wollten wir gegen den Blitzer 20 Meter hinter dem Ortseingangsschild vorgehen, weil wir das als Abzockerei angesehen haben. Nun wird seit Tagen über die Berechtigung von Tempo 50 in Ortschaften gestritten. Wenn Sie verstehen, was ich meine...
Fortan
Beiträge: 30
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 20:39

Beitrag von Fortan »

Kapuzinerkresse hat u. a. geschrieben:
Und was machen wir dann mit solchen - in meinen Augen interessanten - Links wie: "Weitere Angebote des Anbieters"? Der Kunde kann also nur noch ein Buch des Verkäufers finden, weil die anderen in den Millionen Angeboten von Booklooker nicht zu finden sind?
Für den Privatanbieter ist das ausreichend. Er ist nicht darauf bedacht, große Umsätze zu tätigen und wettbewerbswidrig mit dem gewerblichen Anbieter zu konkurrieren.

--> Konsequenz: diesen Link nur optional bzw. ausschließlich für gewerbliche Anbieter bereit stellen!
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Fortan hat geschrieben:Kapuzinerkresse hat u. a. geschrieben:
Und was machen wir dann mit solchen - in meinen Augen interessanten - Links wie: "Weitere Angebote des Anbieters"? Der Kunde kann also nur noch ein Buch des Verkäufers finden, weil die anderen in den Millionen Angeboten von Booklooker nicht zu finden sind?
Für den Privatanbieter ist das ausreichend. Er ist nicht darauf bedacht, große Umsätze zu tätigen und wettbewerbswidrig mit dem gewerblichen Anbieter zu konkurrieren.

--> Konsequenz: diesen Link nur optional bzw. ausschließlich für gewerbliche Anbieter bereit stellen!
Schöne Idee, aber in meinen Augen etwas praxisfremd. Der Privatanbieter will doch seine Bücher so schnell wie möglich loswerden um sich neuen Lesestoff zulegen zu können.
Und was macht man dann mit den Käufern, die gerne mehrere Bücher - zwecks Portooptimierung - bei einem Verkäufer kaufen wollen?
Folge einer solchen Regelung wäre, daß die Angebote der Privatanbieter immer länger in den Datenbanken von Booklooker schlummern und diese letztendlich 'verstopfen' würden. Die Attraktivität von Booklooker wäre dann für viele dahin...
Benutzeravatar
PaulPic
Beiträge: 190
Registriert: Fr 7. Jul 2006, 20:14

Beitrag von PaulPic »

antje hat geschrieben:Einen Musterprozess schaff ich jedenfalls nicht. Vielleicht du, PaulPic? Was ich dazu leisten kann, will ich gern tun.
Wer hat schon Lust dazu? Wenn ich auf der Straße Zeuge werde, wie eine alte Oma oder ein junges Mädchen oder sonst jemand bedrängt oder gar zusammengeschlagen werden - wer hat schon Lust dazu, dazwischenzugehen und sein Leben zu riskieren? Die Frage ist falsch gestellt. Wenn ich abgemahnt würde (was in diesem Zusammenhang bisher nicht geschehen ist), was würde ich dann tun?

Ich habe geschildert, was ich in einem Fall getan habe, als ich unberechtigterweise abgemahnt wurde. Und so würde ich mich wieder verhalten. Ich werde in keinem Fall offensichtlichem Unrecht noch Futter geben.

In einem anderen Fall bin ich berechtigterweise abgemahnt worden; ich war mir zwar der Gefahr bewußt und hatte mich vorher entsprechend vergewissert, aber mein Gewährsmann hatte mich beruhigt und mir versichert, daß die Sache in Ordnung sei. Sie war es nicht (es ging um Nutzungsrechte an Bildern). Damit war alles klar, der Tatbestand war erfüllt, die Abmahnung berechtigt, die Frage war lediglich, ob die angesetzten Zahlen angemessen waren. Das ist ja noch der zweite entscheidende Punkt.

In dieser Hinsicht war ich ohne Orientierung und habe deshalb gezielt nach einem Anwalt gesucht, der in dieser Frage (Urheberrecht) spezialisiert ist. Ich habe einen gefunden; er sah sofort, daß der abmahnende Anwalt in der Sache nicht firm war und viel zu hohe Werte angesetzt hatte. Daraufhin setzte er ein Schreiben auf, in dem er die in der Rechtsprechung üblichen Werte nannte und diese akzeptierte. Die Gegenseite hat das sofort geschluckt. Die Kosten wurden übrigens von meinem Gewährsmann übernommen, der mir die ganze Sache ja eingebrockt hatte.

Man sieht also, daß ich nicht generell gegen das Instrument der Abmahnung bin, sondern nur gegen dessen Mißbrauch. Im übrigen fürchte ich einen Rechtsstreit deshalb nicht, weil ich mir die Kosten ohnehin nicht leisten kann und deshalb Anspruch auf Prozeßkostenhilfe habe. Damit soll auch denen zum Recht verholfen werden, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können.

Trotzdem darf man nicht verkennen, daß man eigentlich reich sein muß, um sein Recht zu bekommen und seine Angelegenheit durch alle Instanzen durchpauken zu können. Deshalb werden solche grundsätzlichen Streitigkeiten oft von Interessengemeinschaften unterstützt, etwa Gewerkschaften oder Mieterbünde oder Automobilclubs etc. Aber das ist ein anderes Thema.
Fortan
Beiträge: 30
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 20:39

Beitrag von Fortan »

Kapuzinerkresse schrieb u. a

.
Folge einer solchen Regelung wäre, daß die Angebote der Privatanbieter immer länger in den Datenbanken von Booklooker schlummern und diese letztendlich 'verstopfen' würden.

Dieser Argumentation liegt nach meiner "praxisnahen" Erfahrung als Privatanbieter eine Überbewetertung der Bedeutung dieses Links zugrunde.

Die Fälle, in denen ich mehr als einen Band pro Bestellung verkauft habe, waren wenige. Es handelte sich dabei um die Jahresbände einer Zeitschrift, mehrere Bände desselben Verfassers oder Bücher zum selben Thema (über Schlagworte, da Sparten zu grob sind). Diese wären auch ohne den Link zustande gekommen.

Im Niedrigpreis-Sektor mag das ja anders aussehen. Aber mit dem Verweis auf die "Praxisferne" eines nachgeordneten Einzelaspekts den ganzen Ansatz in Bausch und Bogen zu verdammen, ist nach meiner Ansicht verfehlt.

Die hypothetisch aufgezeigte Folge tritt - zumindest beim Privatanbieter - ebenfalls nicht ein, weil er mit seinem limitierten Angebots-Mengenkontingent ohnehin haushalten muß, d. h. wenig attraktive Tiitel durch andere ersetzen, soweit noch im Besitz vorhanden, um nicht Gefahr zu laufen, wettbewerbswidrig zu handeln.
Antworten