Das zählt nicht! Ein Link, zu einem Unterlink, und wieder und wieder
usw. usf., wobei ich das mit dem Rostock ja schon kannte.
Aber/Und ich wühle mich doch nicht durch Seiten mit einem ungewissen Ausgang.
Der Link bundesrecht.juris hätte als erstes genannt werden sollen und dann hätte ich mir den ganzen Kram sparen können. Ihr euch aber auch!
Erster Post, erster Link und ich suchte den juris-link und fand ihn nicht.
Liebste Yara, aber jetzt können wir hier mit dem Thema aufhören, also zumindest ich ich habs ja jetzt gesehen und gelesen und verstanden und
jetzt will ich nur noch näheres über die Bagatellgrenze in Erfahrung bringen.
Es ist ja schlimm was mir so im Kopf rum geht: Wenn ich jetzt jemanden einen Brief schreibe, das Kuvert ist doch dann auch eine Verpackung ......
und das Blatt Papier muß das dann auch mit einen Günen-Punkt oder so ..... das ist ja alles beängstigend.
Ich verschickte immer in gepolsterten Briefumschlägen(?!), das sind dann keine Umschläge mehr, sondern Verpackung!
Ach Gott, ach Gott! Manchmal nehme ich gebrauchte Kartons wenn ich was schicke ..... da muß ich mir jetzt dann irgendwas besorgen, Grüne-Punkte. Das geht jetzt alles nicht mehr!
.....
Früher war alles besser! Als Kind ging ich mit einem Milchkännchen eben Milch holen, 1 1/2 Vollmilch bitte. Hat doch auch alles funktioniert! Aber stimmt schon, erst war das Kännchen aus Metall, später Kunsstoff, muß ja irgendwann einmal entsorgt werden ..... und vielleicht ist mein damaligen Kännchen nun noch irgendwo in Afrika im Einsatz .....
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Und dann wurde hier immer von "Lupos" gesprochen und ich wußte doch gar nicht was das ist ..... und dann haben manche, wozu Hersteller verpflichtet sind, auf den Versandhändler bezogen .....
gebs zu, das ist schon sehr verwirrend hier (geworden) ..... am Schluß oder irgendwann beauftragt ein Versandhändler einen Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung seiner Lupos und Versandmenge obwohl er das gar nicht müßte ....