Für die AGB gibts ein Feld, fürs Impressum gibts ein Feld, für die Widerrufsbelehrung gibts ein Feld, das Zustandekommen des Vertrags gehört in die AGB, der Hinweis auf die VPV lässt sich auch unterbringen.antje hat geschrieben:Wäre es denn nicht eine Idee, wenn booklooker für die verschiedenen Infos jeweils verschiedene Eingabefelder einrichten könnte (weiß nicht, wieviel Arbeit das ist). So nach dem Motto: sooo, lieber Händler, hier bringst du jetzt die WRB (Widerrufsbel.) unter, und da die Infos zur VPV (Verp.verordnung), und in das Feld schreibst du, wie du dir das Zustandekommen des Vertrags vorstellst, und dann noch ein Impressum. Und dann ordnet booklooker mit Wilde-Beugers Hilfe das alles hübsch in unseren Angeboten an, so dass wir nur noch den Text eingeben müssen (was ja schon schwierig genug ist) und nicht so danach forschen müssen, wo wir das Ganze unterbringen?
Für registrierte Händler gibt es eigentlich nichts, was zu Wünschen übrig lassen würde.
Problematisch wirds bei Verkäufern, die privat am geschäftsmäßigen Leben teilnehmen. Also bei denen, die zwar immer noch privat handeln, aber auf Grund ihrer Einstellungen als gewerblich handelnd einzustufen sind. Auf Grund meines eigenen Status als Gewerblicher kann ich es nicht überprüfen, ob BL die Möglichkeit geschaffen hat, dass sich Private mit hohem Angebot der Rechtsprechung unterwerfen können.
Es wäre jedenfalls interessant zu erfahren, ob es diese Möglichkeit mittlerweile gibt. Anderenfalls müßte man BL auf die Notwendigkeit einer solchen Eingabe aufmerksam machen.