Ich bin dafür, daß man beim gesunden Menschenverstand bleibt, was der Gesetzgeber übrigens immer voraussetzt, und was normalerweise auch die Grundlage der Rechtsfindung ist, also der Urteile
PaulPic, dass das nicht so ist, beweist leider schon allein die Tatsache, dass es nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht ankommt, ob ich als gewerblich eingestuft werde oder nicht. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich, wenn ich ein Gewerbe beginne, auch (irgendwann) daraus Gewinne erzielen will, weil ich möglichst davon meinen Lebensunterhalt bestreiten möchte. Also habe ich in jedem Fall eine Gewinnerzielungs
absicht - sagt mir mein Menschenverstand - wird von den Gerichten aber als irrelevant eingestuft.
Das alles ist völliger Blödsinn - das verneint ja auch keiner. Ich glaube, niemand hier noch sonstwo findet das alles völlig o.k., was von Gesetzgebern und Gerichten auf diesem Gebiet so verzapft wird. Aber das ändert jetzt für den Augenblick nichts, aber auch rein gar nichts an der Tatsache, dass es eben so ist, wie jessikaxxl schon anmerkte. Wir sind uns doch eigentlich über diese Dinge völlig einig - es hilft nur überhaupt nichts, sich in diesem Forum darüber immer und immer wieder zu beklagen - uns nicht und auch denen nicht, die hier noch weiter Hilfe suchen. Gegen unsinnige Gesetze und Urteile kämpfen können und müssen wir an ganz anderer Stelle.
PaulPic: Wenn du für dich selbst das Risiko eingehst, dich von Gerichten überprüfen lassen zu wollen, hindert dich doch niemand daran - auch nach der Beschränkung durch BL nicht. Nur greif bitte nicht diejenigen an, die das nicht riskieren wollen und auch diejenigen nicht, die sie dabei zu unterstützen suchen.