von M. S. (aus B. O.) abgemahnte Privatanbieter:
Hallo Antje,
ich bin in den falschen Thread gerutscht. Mir gefällt nicht, dass strafrechtlich relevante Dinge, hier z.B. die Abmahnung gemeinnütziger Vereine, die zwar Rechenschaft abzulegen haben über ihr Tun und zwar vom 1. - zum letzten Euro, die aber, Gott sei Dank, keinem Wettbewerb unterliegen. Wieso nimmt sich der Rechtsanwalt J. oder die Rechtsanwältin K das Recht, abzumahnen, ohne die näheren Umstände zu kennen. Gemeinnützige Vereine sind eingetragene Vereine. Vor dem Amtsgericht wird mit beglaubigter Unterschrift bestätigt, im Sinne der Wohlfahrt zu handeln. Damit bin ich wenn ich als geschäftsführender Vorstand agiere, berechtigt, Spenden anzunehmen, natürlich ausschließlich für den Verein und dessen berechtigte Ziele.
Komme ich beim Buchhandel mit dem Gesetz in Konflikt gerate, weil ich ein indiziertes Buch anbiete und mir indirekt zur Nachhaltigkeit der Abmahnung Strafanzeige angedroht wird, kann ich zwei Wege einschlagen, entweder ich widerspreche der Abmahnung oder ich wende mich an die Staatsanwaltschaft, entschuldige mich wenn ich mich über Gesetze hinweggesetzt habe, ohne es zu wissen. Da greift das Strafrecht mit einem Paragraphen, der sich damit befasst wenn jemand unwissentlich handelt. Diesen Paragraphen gibts nicht im Handelsrecht. Selbstverständlich verspreche ich, nach bestem Wissen und Gewissen, in Zukunft keine indizierten Bücher zu verkaufen.
Habe ich ein indiziertes Buch wissentlich verkauft, kann man mir ein Bußgeld abverlangen und wird es wohl auch tun.
Im übrigen muss man für diese Angelegenheiten keinen Richter bemühen, sondern kann Rechtsangelegenheiten auch über einen Obmann klären
Man kommt in so eine Malesche, wenn man Dinge zusammenwürfelt, die nicht zusammengehören und einmal ist immer das erste Mal.
ich bin in den falschen Thread gerutscht. Mir gefällt nicht, dass strafrechtlich relevante Dinge, hier z.B. die Abmahnung gemeinnütziger Vereine, die zwar Rechenschaft abzulegen haben über ihr Tun und zwar vom 1. - zum letzten Euro, die aber, Gott sei Dank, keinem Wettbewerb unterliegen. Wieso nimmt sich der Rechtsanwalt J. oder die Rechtsanwältin K das Recht, abzumahnen, ohne die näheren Umstände zu kennen. Gemeinnützige Vereine sind eingetragene Vereine. Vor dem Amtsgericht wird mit beglaubigter Unterschrift bestätigt, im Sinne der Wohlfahrt zu handeln. Damit bin ich wenn ich als geschäftsführender Vorstand agiere, berechtigt, Spenden anzunehmen, natürlich ausschließlich für den Verein und dessen berechtigte Ziele.
Komme ich beim Buchhandel mit dem Gesetz in Konflikt gerate, weil ich ein indiziertes Buch anbiete und mir indirekt zur Nachhaltigkeit der Abmahnung Strafanzeige angedroht wird, kann ich zwei Wege einschlagen, entweder ich widerspreche der Abmahnung oder ich wende mich an die Staatsanwaltschaft, entschuldige mich wenn ich mich über Gesetze hinweggesetzt habe, ohne es zu wissen. Da greift das Strafrecht mit einem Paragraphen, der sich damit befasst wenn jemand unwissentlich handelt. Diesen Paragraphen gibts nicht im Handelsrecht. Selbstverständlich verspreche ich, nach bestem Wissen und Gewissen, in Zukunft keine indizierten Bücher zu verkaufen.
Habe ich ein indiziertes Buch wissentlich verkauft, kann man mir ein Bußgeld abverlangen und wird es wohl auch tun.
Im übrigen muss man für diese Angelegenheiten keinen Richter bemühen, sondern kann Rechtsangelegenheiten auch über einen Obmann klären
Man kommt in so eine Malesche, wenn man Dinge zusammenwürfelt, die nicht zusammengehören und einmal ist immer das erste Mal.
Auch das ist nicht ganz korrekt. In dem Moment, in dem ein solcher Verein geschäftsmässig auftritt, ganz gleich welchem Zweck die erwirtschafteten Gelder intern und dem Finanzamt gegenüber dienen, unterliegt er auch dem Wettbewerbsrecht.Moranda hat geschrieben:Mir gefällt nicht, dass strafrechtlich relevante Dinge, hier z.B. die Abmahnung gemeinnütziger Vereine, die zwar Rechenschaft abzulegen haben über ihr Tun und zwar vom 1. - zum letzten Euro, die aber, Gott sei Dank, keinem Wettbewerb unterliegen.
Ein Buchverkauf ist ein Buchverkauf.Damit bin ich wenn ich als geschäftsführender Vorstand agiere, berechtigt, Spenden anzunehmen, natürlich ausschließlich für den Verein und dessen berechtigte Ziele.
... genau das tust Du gerade.Man kommt in so eine Malesche, wenn man Dinge zusammenwürfelt, die nicht zusammengehören ...
Yara
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- Beiträge: 10
- Registriert: Sa 19. Jan 2008, 19:20
Was hat sich inzwischen getan ? Wurden die UE unterschrieben und der geforderte Betrag gezahlt oder wird gegen Sch. vorgegangen ( angreifbar ist er ja ) bzw. die UE unterschrieben jedoch die Kostennote nicht gezahlt ? Wurde evtl sogar schon eine EV jemanden zugestellt ? Herr Sch. scheint sich ja nur ein paar Leute rausgesucht zu haben. Die befürchtete große Abmahnwelle von Sch. ist wohl zum Glück ausgeblieben.Liste:001) krimtango - (12.1./17.1.) -> V. J.
002) Fortan - (12.1./17.1.) -> V. J.
003) rot525 - (12.1./17.1.) -> V. J.
004) kinderhilfe (?/?) -> V. J.
005) bücherwurm03 - (15.1./23.1.) -> V. J.
006) Monalisa1 (19.1/25.1) -> V. J.
007) Bücherbär80 (16.01/25.1) -> Caterina K. (gewerblicher Anbieter)
Kann es sein, dass Moranda uns vielleicht sagen möchte, dass wir uns selbst anzeigen sollen ? Was anderes wäre es im Prinzip nicht, wenn man sich der Staatsanwaltschaft gegen über verpflichtet keine Bücher mehr öffentlich anzubieten, die auf dem Index stehen. Letztlich würde die Abgabe einer solchen UE gegenüber der Staatsanwaltschaft bedeuten, dass man zuvor welche angeboten hat und somit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat.Original von antje
Was willst du uns denn eigentlich sagen?
Hallo Zuaammen,
und immer noch im falschen Thread. Nein ich meine nicht, dass sich jemand selbst anzeigen sollte. Aber wenn von der abmahnenden Seite Druck gemacht wird. Dann unterwerfe ich mich doch nicht einer Wettbewerbszentrale, sondern gehe zur Staatsanwaltschaft. Niemand kann von mir erwarten, weil ich unwissentlich ein auf dem Index stehendes Buch angeboten habe, dass ich jetzt Rechtsanwälte beschäftige.
Habe ich den Verstoß begangen, auch nicht.
Wäre mir das passiert, ich hätte schriftlich der Anschuldigung widersprochen. Da eine in die Zukunft gerichtete Zuwiderhandlung nicht ausgeschlossen sein kann, sofern Filter nicht lückenlos sind.
Ich hätte mich an die Staatsanwaltschaft in Bonn gewandt, den Fehler eingeräumt, eine moderate Unterlassungerklärung der Staatanwaltschaft gegenüber abgegeben und vielleicht sogar eine Reise nach Bonn unternommen, um die Geschichte mit den R´s vor einem Obmann des Gerichts zu klären. Ich glaube nicht, dass mich die Angelegenheit 1200 Euro gekostet hätte. Zumal ich nach dem Strafrecht, wenn ich unwissentlich handele, unschuldig bin. Wir würden dann dort gleich mal die Geschichte mit Niklas aufs Tapet bringen. Klären, ob Kinder Accounts ihrer Eltern benutzen dürfen, bzw. eigene einrichten können, so sie nicht volljährig sind.
und immer noch im falschen Thread. Nein ich meine nicht, dass sich jemand selbst anzeigen sollte. Aber wenn von der abmahnenden Seite Druck gemacht wird. Dann unterwerfe ich mich doch nicht einer Wettbewerbszentrale, sondern gehe zur Staatsanwaltschaft. Niemand kann von mir erwarten, weil ich unwissentlich ein auf dem Index stehendes Buch angeboten habe, dass ich jetzt Rechtsanwälte beschäftige.
Habe ich den Verstoß begangen, auch nicht.
Wäre mir das passiert, ich hätte schriftlich der Anschuldigung widersprochen. Da eine in die Zukunft gerichtete Zuwiderhandlung nicht ausgeschlossen sein kann, sofern Filter nicht lückenlos sind.
Ich hätte mich an die Staatsanwaltschaft in Bonn gewandt, den Fehler eingeräumt, eine moderate Unterlassungerklärung der Staatanwaltschaft gegenüber abgegeben und vielleicht sogar eine Reise nach Bonn unternommen, um die Geschichte mit den R´s vor einem Obmann des Gerichts zu klären. Ich glaube nicht, dass mich die Angelegenheit 1200 Euro gekostet hätte. Zumal ich nach dem Strafrecht, wenn ich unwissentlich handele, unschuldig bin. Wir würden dann dort gleich mal die Geschichte mit Niklas aufs Tapet bringen. Klären, ob Kinder Accounts ihrer Eltern benutzen dürfen, bzw. eigene einrichten können, so sie nicht volljährig sind.
Moranda,
1. sind Strafrecht und Wettbewerbsrecht zwei ganz unterschiedliche Schuhe, die man nicht miteinander vermischen kann.
2. haben wir das alles, was du da schreibst, schon ganz lange im Monsterthread geklärt. Der hier sollte jetzt wirklich denen vorbehalten bleiben, die von M. S. aus B. O. abgemahnt wurden.
1. sind Strafrecht und Wettbewerbsrecht zwei ganz unterschiedliche Schuhe, die man nicht miteinander vermischen kann.
2. haben wir das alles, was du da schreibst, schon ganz lange im Monsterthread geklärt. Der hier sollte jetzt wirklich denen vorbehalten bleiben, die von M. S. aus B. O. abgemahnt wurden.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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- gildenhaus
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Mit Obmann des Gerichts ist vermutlich das Schiedsgericht und der Schiedsrichter bzw. Schiedsobmann gemeint. Wenn ich richtig informiert bin, kann das Schiedsgericht nur dann angerufen werden, wenn beide Parteien eine entsprechende Schiedsvereinbarung ( Schiedsklausel ) vereinbart haben. Schon daran dürfte es scheitern ein Schiedsgericht anzurufen, da vor bzw. mit der Abmahnung keine solche Vereinbarung getroffen wurde. Wobei ich auch noch nicht gehört habe, dass ein Schiedsgericht für Angelegenheiten aus dem Wettbewerbsrecht und Strafrecht zuständig ist. Vor einem Schiedsgericht werden meist kleinere Streitereien ( Nachbarschaftsstreit ) und kleinere Baurechtssachen verhandelt. Ich lasse mich da aber gerne auch eines Besseren belehren.ch hätte mich an die Staatsanwaltschaft in Bonn gewandt, den Fehler eingeräumt, eine moderate Unterlassungerklärung der Staatanwaltschaft gegenüber abgegeben und vielleicht sogar eine Reise nach Bonn unternommen, um die Geschichte mit den R´s vor einem Obmann des Gerichts zu klären
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Darf ich mitspielen?
Ich habe nur den Namen und die Adresse des M.S. aus O. in Google eingeben und siehe an: Ich bin nicht alleine. ;-))
Seid gegrüßt ihr armen MitundAuchBriefbekommer.
Das freut mich, nach dem Schreck heute, aus zwei Gründen. Werde ich öffentlich aber lieber nicht sagen
Privat / Gewerblich Anwalt V.J. - letzter Satz war eine kleine Drohung noch für das Finanzamt (damit man sieht ich bin authentisch) - den fand ich dann doch spaßig.
liebe grüße an alle frau fluff
Seid gegrüßt ihr armen MitundAuchBriefbekommer.
Das freut mich, nach dem Schreck heute, aus zwei Gründen. Werde ich öffentlich aber lieber nicht sagen
Privat / Gewerblich Anwalt V.J. - letzter Satz war eine kleine Drohung noch für das Finanzamt (damit man sieht ich bin authentisch) - den fand ich dann doch spaßig.
liebe grüße an alle frau fluff
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Herzlich willkommen im Forum, fraufluff,
das scheint der Standard-Schluss-Satz des V.J. zu sein. Aber wenn Du heute erst Post von ihm bekommen hast, ist er also immer noch mit diesen Abmahnungen beschäftigt. Ganz schön geschickt, auf diese Weise nicht gleich als Massenabmahner aufzufallen. Aber da hat er wohl nicht mit dem Forum hier gerechnet.
Kopf hoch, das wird wieder!
das scheint der Standard-Schluss-Satz des V.J. zu sein. Aber wenn Du heute erst Post von ihm bekommen hast, ist er also immer noch mit diesen Abmahnungen beschäftigt. Ganz schön geschickt, auf diese Weise nicht gleich als Massenabmahner aufzufallen. Aber da hat er wohl nicht mit dem Forum hier gerechnet.
Kopf hoch, das wird wieder!
Danke und auch hallo.
Ich war erschrocken, natürlich.
Ich bin bei amazon -privat- gebe das aber brav an, nachdem ich mir so ein bisschen im Forum herum gelesen habe und ich das doch etwas gefährlich fand. Vor allen für meine Nerven.
Aber einem meinen Status gibt es nichts - das ist lächerlich. Reine Indizien, kein einziger Beweis.
und, erstaunlicherweise bin ich ganz froh.
Diese Abmahnergeschichten sind wie Einbrecher die unter dem Bett liegen, wenn sie dann auftauchen, ist man erleichtert. *gg*
Nein, da werde ich nichts unterschreiben. Ja spinnt der wohl?
Ich soll NIE wieder auf einem Internetforum privat verkaufen? (<==übertrieben!)
Ich bin bei amazon -privat- gebe das aber brav an, nachdem ich mir so ein bisschen im Forum herum gelesen habe und ich das doch etwas gefährlich fand. Vor allen für meine Nerven.
Aber einem meinen Status gibt es nichts - das ist lächerlich. Reine Indizien, kein einziger Beweis.
und, erstaunlicherweise bin ich ganz froh.
Diese Abmahnergeschichten sind wie Einbrecher die unter dem Bett liegen, wenn sie dann auftauchen, ist man erleichtert. *gg*
Nein, da werde ich nichts unterschreiben. Ja spinnt der wohl?
Ich soll NIE wieder auf einem Internetforum privat verkaufen? (<==übertrieben!)
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- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 22. Feb 2008, 02:41
Bin im Dezember, mit einem indizierten Buch, auch abgemahnt worden. Angeblich bin ich Gewerbetreibender. Als privater Anbieter nicht nachzuvollziehen.
Die R. & E. lassen sich aber auch nicht aufhalten, sogar nicht einmal mit meinem bestreiten Ihrer Aktivlegitimation. Das kostet Nerven.
Die boten mir eine Unterlassungserklärung an, und bei Vertoß eine Geldstrafe von EURO 5100,00. Wie nur soll ich wissen welche neuen Titel als jugendgefährdend eingestuft werden. Und die Möglichkeit ein solches zu übersehen besteht auch immer.
Am besten, ich öffne erst mal nen Wein.
Die R. & E. lassen sich aber auch nicht aufhalten, sogar nicht einmal mit meinem bestreiten Ihrer Aktivlegitimation. Das kostet Nerven.
Die boten mir eine Unterlassungserklärung an, und bei Vertoß eine Geldstrafe von EURO 5100,00. Wie nur soll ich wissen welche neuen Titel als jugendgefährdend eingestuft werden. Und die Möglichkeit ein solches zu übersehen besteht auch immer.
Am besten, ich öffne erst mal nen Wein.
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- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41