Verlust von Sendungen ins Ausland
Verlust von Sendungen ins Ausland
Post-Päckchen nach Österreich ist nicht angekommen. Wie sieht die die rechtliche Lage aus? Muß ich Ersatz leisten oder ist das Kulanz?
Re: Verlust von Sendungen ins Ausland
Je nachdem, ob Du Privatanbieter bist oder gewerblich. Als gewerblicher Händler haftest Du bis zur Auslieferung an den Kunden, wenn die Auslieferung also nicht stattfand, bist du in der Pflicht. Der Privatanbieter ist aus dem Schneider, wenn das Buch bei der Post ist.Lacplesis hat geschrieben:Post-Päckchen nach Österreich ist nicht angekommen. Wie sieht die die rechtliche Lage aus? Muß ich Ersatz leisten oder ist das Kulanz?
möglich ist alles, wie aktiv die andere Seite wird hängt sicher in den meisten Fällen vom Wert der verschwundenen Sendung ab (und ab einem gewissen Preis sollte man da die Möglichkeit nutzen, z.B. auch Büchersendungen eingeschrieben zu versenden) ...
in den meisten Ländern wollte ich keinen Urlaub mehr machen, wenn da eine Strafanzeige gegen mich laufen könnte ... in Österreich ist das wohl bei Kleinbeträgen noch nicht so schlimm, aber in manchen anderen Ländern wird auch gerne mal ein Exempel statuiert ... von den Bearbeitungszeiten auf den Behörden ganz zu schweigen ...
Bhutan kenne ich bisher nur von Briefmarken
in den meisten Ländern wollte ich keinen Urlaub mehr machen, wenn da eine Strafanzeige gegen mich laufen könnte ... in Österreich ist das wohl bei Kleinbeträgen noch nicht so schlimm, aber in manchen anderen Ländern wird auch gerne mal ein Exempel statuiert ... von den Bearbeitungszeiten auf den Behörden ganz zu schweigen ...
Bhutan kenne ich bisher nur von Briefmarken
Warum sollte man denn nun einen Menschen in Bhutan betrügen, wenn der doch einen berechtigten Anspruch hat sollte man dem den doch nicht vorenthalten nur weil der sich vorraussichtlich nicht adäquat wehren kann...
Das kleine Einmaleins der Selbstständigkeit besagt nun einmal das man in die Verkaufspreise die Verluste einkalkulieren muß.
Diese Regel ist zudem noch das ganz kleine Einmaleins, sozusagen das was man normalerweise in der ersten Klasse lernt....
Das kleine Einmaleins der Selbstständigkeit besagt nun einmal das man in die Verkaufspreise die Verluste einkalkulieren muß.
Diese Regel ist zudem noch das ganz kleine Einmaleins, sozusagen das was man normalerweise in der ersten Klasse lernt....