...auch das ist doch falsch! Das Gespann Renner/Ehrhardt müßte in einem solchen Fall den angeblichen Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen. Bis Anfang Januar wäre da noch der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen verfügung denkbar gewesen. Seit diesem Zeitpunkt geht es nur noch über eine Unterlassungsklage. Hierfür hätten Renner/Ehrhardt aber bei 300 Verfahren 217.800,00 Euro allein an gerichtskosten vorstrecken müssen (bei einem angenommenen Streitwert von 15.000,00 Euro pro Verfahren).Angenommen es hätte niemand auf die Post der Dame reagiert (ganz gleich wie) was wäre dann? Immer noch große Unsicherheit, die Falle die sie gestellt hat wäre zugeschnappt und die Dame ein gutes Stück reicher. Es wurde aber reagiert und so sind wir heut wesentlich schlauer, haben eine Chance dagegen anzugehen etc.
Welche Falle wäre zugeschnappt? Wie sollte "die Dame" ein gutes Stück reicher geworden sein? Es wäre schlicht gar nichts passiert.