Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
- Renegadetime
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- Renegadetime
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Es wird hier v. 3 Büchern geredet die laut dem "§§ 18, 24 JuSchG" auf der Liste der jungedgefährdenden Schriften aufgenommen wurde gemäß "§24 Abs.3 JuSchG"Renegadetime hat geschrieben:und sind jetzt oder waren indizierte Bücher in deinem Bestand?
Allerdings steht hier auch "1. Mit Schreiben vom 12.12.2007 (Anklage K8) wurde der Beklagte abgemahnt und zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung aufgefordert."
- Renegadetime
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Ist wie gesagt durch aus möglich kann mich nur leider nicht entsinnen.
Reicht dann dieses Schreiben
Hier Ihren Namen und Ihre Anschrift einfügen!
ACHTUNG! Dieses Schreiben sollte nicht leichtfertig abgeändert oder erweitert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, zeihen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate. Die Stellen, an denen Sie das Schreiben ergänzen müssen, sind rot markiert.
Diesen Hinweis können Sie entfernen.
Per EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
Christine Ehrhardt
Rechtsanwältin
Kapellenstr. 25
51491 Overath
Datum: 14.12.2007
Fachbuchhandlung Renner GmbH ./. Hier bitte Ihren Namen eintragen
Sehr geehrte Frau Ehrhardt,
mit Schreiben vom 12.12.2007 mahnen Sie mich im Auftrag der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das UWG ab. Ich weise Ihre Abmahnung ? sowie sämtliche daraus resultierenden Forderungen ? hiermit als unberechtigt zurück.
Ich habe die entsprechenden Bücher als Privatperson bei booklooker.de angeboten. Insofern geht Ihre Abmahnung ins Leere.
Ohnehin ist Ihre Abmahnung nicht berechtigt:
Wie ich herausfinden konnte, haben Sie für Ihre Mandantin innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen verschickt. Schon dies allein ist ein Indiz dafür, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (vgl. LG Bielefeld, Az. 15 O 53/06). Darüber hinaus war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für eine Vielzahl von Abmahnungen ohnehin nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf 20 U 194/00). Schließlich ist bislang nicht ersichtlich, dass Ihre Mandantin als Buchhändlerin überhaupt im einschlägigen Markt tätig geworden ist. Ich bestreite daher die Aktivlegitimation Ihrer Mandantin.
Ein möglicher Verstoß gegen das JuSchG wäre hier wettbewerbsrechtlich ohnehin so unbedeutend, dass die Abmahnung schon allein aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus dürfte der angesetzte Streitwert deutlich überzogen sein.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass Ansprüche Ihrer Mandantin unter keinen Umständen gerechtfertigt sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Unterschrift
Oder muss ich sonstige Schritte einleiten?
Reicht dann dieses Schreiben
Hier Ihren Namen und Ihre Anschrift einfügen!
ACHTUNG! Dieses Schreiben sollte nicht leichtfertig abgeändert oder erweitert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, zeihen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate. Die Stellen, an denen Sie das Schreiben ergänzen müssen, sind rot markiert.
Diesen Hinweis können Sie entfernen.
Per EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
Christine Ehrhardt
Rechtsanwältin
Kapellenstr. 25
51491 Overath
Datum: 14.12.2007
Fachbuchhandlung Renner GmbH ./. Hier bitte Ihren Namen eintragen
Sehr geehrte Frau Ehrhardt,
mit Schreiben vom 12.12.2007 mahnen Sie mich im Auftrag der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das UWG ab. Ich weise Ihre Abmahnung ? sowie sämtliche daraus resultierenden Forderungen ? hiermit als unberechtigt zurück.
Ich habe die entsprechenden Bücher als Privatperson bei booklooker.de angeboten. Insofern geht Ihre Abmahnung ins Leere.
Ohnehin ist Ihre Abmahnung nicht berechtigt:
Wie ich herausfinden konnte, haben Sie für Ihre Mandantin innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen verschickt. Schon dies allein ist ein Indiz dafür, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (vgl. LG Bielefeld, Az. 15 O 53/06). Darüber hinaus war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für eine Vielzahl von Abmahnungen ohnehin nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf 20 U 194/00). Schließlich ist bislang nicht ersichtlich, dass Ihre Mandantin als Buchhändlerin überhaupt im einschlägigen Markt tätig geworden ist. Ich bestreite daher die Aktivlegitimation Ihrer Mandantin.
Ein möglicher Verstoß gegen das JuSchG wäre hier wettbewerbsrechtlich ohnehin so unbedeutend, dass die Abmahnung schon allein aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus dürfte der angesetzte Streitwert deutlich überzogen sein.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass Ansprüche Ihrer Mandantin unter keinen Umständen gerechtfertigt sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Unterschrift
Oder muss ich sonstige Schritte einleiten?
Vergiss den alten Kram, das ganze wird eh jetzt auf dem Klageweg erledigt, egal ob Negative Festtellungsklage oder Aktivklage, die sind eh im Eimer.
Dreh die Postwurfsendung von Tante C einfach um und benütze den Schrieb bei Bedarf als Schmierzettel.
Das die Entscheidung in Trier verschoben wurde scheint an deren Nerven zu zehren, man schreibt eben noch ein wenig dummes Zeug, das Porto sollen die sparen damit die unsere Forderungen bezahlen können.
Mein Tip: tu einfach nichts.
Dreh die Postwurfsendung von Tante C einfach um und benütze den Schrieb bei Bedarf als Schmierzettel.
Das die Entscheidung in Trier verschoben wurde scheint an deren Nerven zu zehren, man schreibt eben noch ein wenig dummes Zeug, das Porto sollen die sparen damit die unsere Forderungen bezahlen können.
Mein Tip: tu einfach nichts.
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- Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59
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- Registriert: Do 13. Dez 2007, 19:13
Nachricht der Rechtsanwaltskammer
Eben eingetroffen.
Hier die Kurzform:
Der Eingang meines Schreibens wird bestätigt. Die Sache hat ein Aktenzeichen erhalten. Die Prüfung der Angelegenheit wird Zeit in Anspruch nehmen. Bitte Geduld. Bitte keine zwischenzeitlichen Nachfragen. Man wird sich wieder melden.
Grüße
Vorstand
Lese weiterhin eifrig mit.
Danke an alle die uns fachkundig und tatkräftig unterstützen.
Hier die Kurzform:
Der Eingang meines Schreibens wird bestätigt. Die Sache hat ein Aktenzeichen erhalten. Die Prüfung der Angelegenheit wird Zeit in Anspruch nehmen. Bitte Geduld. Bitte keine zwischenzeitlichen Nachfragen. Man wird sich wieder melden.
Grüße
Vorstand
Lese weiterhin eifrig mit.
Danke an alle die uns fachkundig und tatkräftig unterstützen.