Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Einer der abgemahnten Buchhändler aus Köln teilte mir mit das es sich hier um ein neues Beschwerdeverfahren handelt.
Der Ablauf sei wohl der das eine solche Beschwerde erst dann behandelt wird wenn der oder die betroffenen Anwälte angeschrieben wurden und darauf geantwortet haben.
Vorher kann der Vorgang nicht bearbeitet werden.
Auf jeden Fall sollte das Ergebnis vom 15. Mai noch an die Kammer geschickt werden.
Ausserdem ist es laut dem Kollegen aus Köln wichtig das es nicht um einen Anwalt/Anwältin geht sondern um die besagten Drei, wobei es interessant wäre wer der Kopf der Angelegenheit ist, was aber wohl nie geklärt werden wird.
Ausserdem wird sich dann noch zeigen ob es im Falle eines bestätigten Betrugsverdachtes in die Durchgriffshaftung geht.
Zusammenfassend geht es bei der Anwaltskammer nicht um juristische Sachverhalte sondern um standesrechtliche.
Alles andere ist "Philosophie" und tut nichts zur Sache !
Der Ablauf sei wohl der das eine solche Beschwerde erst dann behandelt wird wenn der oder die betroffenen Anwälte angeschrieben wurden und darauf geantwortet haben.
Vorher kann der Vorgang nicht bearbeitet werden.
Auf jeden Fall sollte das Ergebnis vom 15. Mai noch an die Kammer geschickt werden.
Ausserdem ist es laut dem Kollegen aus Köln wichtig das es nicht um einen Anwalt/Anwältin geht sondern um die besagten Drei, wobei es interessant wäre wer der Kopf der Angelegenheit ist, was aber wohl nie geklärt werden wird.
Ausserdem wird sich dann noch zeigen ob es im Falle eines bestätigten Betrugsverdachtes in die Durchgriffshaftung geht.
Zusammenfassend geht es bei der Anwaltskammer nicht um juristische Sachverhalte sondern um standesrechtliche.
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Nö, ich war der einzige Händler
Unsere Zielperson ist am 14./15./16. so schwer erkrankt das der Internist ihm bescheinigt hat das er "verhandlungsunfähig" ist.
Wie der Richter das sieht weiß ich nicht, ich persönlich täte mir denken:
"Bin ich hier in der Schule oder was ?" , das Ganze war in 15 Minuten erledigt.
Der Anwalt der Gegenseite war leicht zu erkennen, der Herr mit dem sichtbar verschmutzten Jacket, macht ja nichts, da kommt bei der Verhandlung dieser schwarze Umhang drum.
Da die Hauptperson nicht anwesend war konnte man ihm keine Fragen stellen, stattdessen gab es das Angebot einer gütlichen Einigung, die Abgemahnten mögen doch einfach unterschreiben das sie keine indizierten Bücher mehr anbieten, das sei doch nicht zuviel verlangt...
Unser Anwalt hat dann mal einen anderen Ton angeschagen und zu verstehen gegeben das so viel Noblesse wohl etwas neben der Sache sei, nach allem was vorgefallen ist wäre eine gütliche Einigung nicht nur das letzte was hier möglich sei.
Es kamen dann noch die üblichen Versuche das man Aktivklage erheben werde und bereits erhoben hätte, ändert aber nichts daran:
Am 26. Juni wird das Urteil zugestellt.
Unser Anwalt hält sich natürlich bedeckt, nach dem dünnen Auftritt der Gegenseite sehe ich da aber zuversichtlich in die Zukunft.
Also, schon mal Schampus kaltstellen.
Unsere Zielperson ist am 14./15./16. so schwer erkrankt das der Internist ihm bescheinigt hat das er "verhandlungsunfähig" ist.
Wie der Richter das sieht weiß ich nicht, ich persönlich täte mir denken:
"Bin ich hier in der Schule oder was ?" , das Ganze war in 15 Minuten erledigt.
Der Anwalt der Gegenseite war leicht zu erkennen, der Herr mit dem sichtbar verschmutzten Jacket, macht ja nichts, da kommt bei der Verhandlung dieser schwarze Umhang drum.
Da die Hauptperson nicht anwesend war konnte man ihm keine Fragen stellen, stattdessen gab es das Angebot einer gütlichen Einigung, die Abgemahnten mögen doch einfach unterschreiben das sie keine indizierten Bücher mehr anbieten, das sei doch nicht zuviel verlangt...
Unser Anwalt hat dann mal einen anderen Ton angeschagen und zu verstehen gegeben das so viel Noblesse wohl etwas neben der Sache sei, nach allem was vorgefallen ist wäre eine gütliche Einigung nicht nur das letzte was hier möglich sei.
Es kamen dann noch die üblichen Versuche das man Aktivklage erheben werde und bereits erhoben hätte, ändert aber nichts daran:
Am 26. Juni wird das Urteil zugestellt.
Unser Anwalt hält sich natürlich bedeckt, nach dem dünnen Auftritt der Gegenseite sehe ich da aber zuversichtlich in die Zukunft.
Also, schon mal Schampus kaltstellen.
- Renegadetime
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- terracotta
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- Wohnort: NRW
Das wundert mich nicht wirklich. Tante C. aus O. war dann also zu dem Termin nicht geladen, obwohl sie ja so viele Formfehler gemacht hat?Mr.Manoon hat geschrieben:Unsere Zielperson ist am 14./15./16. so schwer erkrankt das der Internist ihm bescheinigt hat das er "verhandlungsunfähig" ist.
Da bin ich ja mal gespannt ...Am 26. Juni wird das Urteil zugestellt.
Zuletzt geändert von terracotta am Do 15. Mai 2008, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
Ooooch, noch sooo lange warten *schmoll* Na ja, wenns denn der Wahrheitsfindung im Endeffekt dient.Am 26. Juni wird das Urteil zugestellt.
Aber das sind ja schon mal feine Nachrichten, die du aus Trier mitgebracht hast. Schade, dass sonst keiner da war - würde ich in der Nähe wohnen, ich wäre auf jeden Fall heute dabei gewesen.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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Hallo everybody,
obwohl ich momentan etwas enttäuscht bin, daß heute nicht mehr passiert ist, im nachhinein, mehr war auch nicht zu erwarten. Daß die Gegenseite fern blieb, eine klare Reaktion um sich nicht zu blamieren oder gar das Gesicht zu verlieren. Die Gegenseite hat sich mit dieser Vorgangsweise den kleinsten Schaden errechnet und hat dies vorläufig erreicht.
Für den 26.6. erwarte ich, daß "wir" Recht bekommen, daß für die andere Seite aber nicht allzuviel schiefgeht. Grund genug weiterzumachen.
Ich möchte denen meine Anwaltskosten in Rechnung stellen, ist denn nun der richtige Zeitpunkt dafür oder ist es zu früh. Wie lange kann ich dies tun ohne daß eine eventuelle Frist dafür abläuft. Kann mir dazu jemand etwas raten?
Vielen Dank den Leute, die die heutige Sache in Trier möglich machten und vielen Dank den vielen, die zur (geistigen) Unterstützung, egal in welcher Form, beitrugen. Man sieht, es gibt Wege, sich zu helfen.
obwohl ich momentan etwas enttäuscht bin, daß heute nicht mehr passiert ist, im nachhinein, mehr war auch nicht zu erwarten. Daß die Gegenseite fern blieb, eine klare Reaktion um sich nicht zu blamieren oder gar das Gesicht zu verlieren. Die Gegenseite hat sich mit dieser Vorgangsweise den kleinsten Schaden errechnet und hat dies vorläufig erreicht.
Für den 26.6. erwarte ich, daß "wir" Recht bekommen, daß für die andere Seite aber nicht allzuviel schiefgeht. Grund genug weiterzumachen.
Ich möchte denen meine Anwaltskosten in Rechnung stellen, ist denn nun der richtige Zeitpunkt dafür oder ist es zu früh. Wie lange kann ich dies tun ohne daß eine eventuelle Frist dafür abläuft. Kann mir dazu jemand etwas raten?
Vielen Dank den Leute, die die heutige Sache in Trier möglich machten und vielen Dank den vielen, die zur (geistigen) Unterstützung, egal in welcher Form, beitrugen. Man sieht, es gibt Wege, sich zu helfen.
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- Beiträge: 1926
- Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27
Gemach, gemach.Mr.Manoon hat geschrieben: Am 26. Juni wird das Urteil zugestellt.
Unser Anwalt hält sich natürlich bedeckt, nach dem dünnen Auftritt der Gegenseite sehe ich da aber zuversichtlich in die Zukunft.
Also, schon mal Schampus kaltstellen.
Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei.
Ich hoffe und bete mit euch, das alles gut geht.
Anwaltskosten direkt beteiligter Gegner wohl schon ... Beratungskosten der anderen, die nicht Teilnehmer an dem Musterprozess sind, natürlich erstmal nicht ... darum muss sich dann schon jeder (mit Bezugnahme auf das Urteil, dass hoffentlich eine eindeutige Aussage über die Berechtigung der Abmahner zu dieser Abmahnung liefert) selbst kümmern ...bücherwurm03 hat geschrieben:bekommen die die anwaltskosten nicht automatisch aufgebrummt wenn sie verlieren?