Gerade las ich im neuestens IWGA Newsletter:
E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
Die beliebten E-Books unterliegen nach einer Mitteilung eines
Boersenvereins des Buchhandels ab 2009 der Buchpreisbindung. Der
Boersenverein kuendigt schon jetzt fuer den Beginn 2009 Abmahnungen an,
wenn hiergegen verstossen wird.
Quelle: internetrecht-rostock.de
E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
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Re: E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
hmmm... wär mir neu... Posting date 2. April? Kann es sein das die ursprüngliche Nachricht noch vom 1. April stammt?
- Erzkanzler
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Re: E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
Dazu passt folgende Meldung: übrigens von heute
Google: Eine Million E-Books für fast alle Reader
Google bietet seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Büchern zum Download an, allerdings nur im recht unflexiblen PDF-Format. Ab sofort stehen über eine Million kostenlose E-Books auch im freien Epub-Format zur Verfügung.
Der Suchmaschinenbetreiber will seine digitalisierten Bücher auch weiterhin als PDF anbieten. Zwar unterstützen nahezu alle Lesegeräte dieses Format, jedoch legt es auch das Format fest, was spätestens auf kleinen Displays zu Problemen führt. Das Epub-Format dagegen kann Texte und Bilder an unterschiedliche Display- bzw. Schriftgrößen anpassen.
Dadurch können die Werke nun auf den unterschiedlichsten Endgeräten gelesen werden. Dazu gehören nicht nur die speziellen E-Book-Reader sondern auch Netbooks und Smartphones. Lediglich der Kindle von Amazon kann mit Epub noch nichts anfangen.
Laut Google unterliegen die zahlreichen Bücher, die über Google Books veröffentlicht werden, keinem Copyright mehr. Man arbeitet mit Bibliotheken zusammen, um deren Bestände zu digitalisieren und dann kostenlos über das Internet anzubieten.
cu
Erzkanzler
Google: Eine Million E-Books für fast alle Reader
Google bietet seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Büchern zum Download an, allerdings nur im recht unflexiblen PDF-Format. Ab sofort stehen über eine Million kostenlose E-Books auch im freien Epub-Format zur Verfügung.
Der Suchmaschinenbetreiber will seine digitalisierten Bücher auch weiterhin als PDF anbieten. Zwar unterstützen nahezu alle Lesegeräte dieses Format, jedoch legt es auch das Format fest, was spätestens auf kleinen Displays zu Problemen führt. Das Epub-Format dagegen kann Texte und Bilder an unterschiedliche Display- bzw. Schriftgrößen anpassen.
Dadurch können die Werke nun auf den unterschiedlichsten Endgeräten gelesen werden. Dazu gehören nicht nur die speziellen E-Book-Reader sondern auch Netbooks und Smartphones. Lediglich der Kindle von Amazon kann mit Epub noch nichts anfangen.
Laut Google unterliegen die zahlreichen Bücher, die über Google Books veröffentlicht werden, keinem Copyright mehr. Man arbeitet mit Bibliotheken zusammen, um deren Bestände zu digitalisieren und dann kostenlos über das Internet anzubieten.
cu
Erzkanzler
Re: E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
Herkömmliche Bücher unterliegen der Buchpreisbindung nach Buchpreisbindungsgesetz. Die Frage, ob dies auch für E-Books gilt, war bisher ungeklärt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der berechtigt ist, Verstöße gegen die Buchpreisbindung abzumahnen, hat jetzt darauf hingewiesen, dass ab Anfang 2009 Verstöße gegen die Buchpreisbindung bei E-Books wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für solche E-Books, die Bücher reproduzieren oder ersetzen. Dies ist eindeutig dann der Fall, so der Börsenverein, wenn die Bücher auf ein Lesegerät geladen werden können. Mittlerweile gibt es nutzbare Lesegeräte, wie bspw. das Lesegerät "Kindle", das Amazon anbietet.
Lizenzen für Netzwerke, Firmenkunden oder Bibliotheken sollen von der Preisbindung ausgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Download einzelner Kapitel, wobei der Börsenverein ausdrücklich darauf hinweist, dass hier noch einige Fragen offen sind, die im Streitfall dann durch die Gerichte zu klären sind.
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins wird der Verlagsbranche eine Übergangsfrist einräumen. Sie geht davon aus, dass sich die Preisbindung für E-Books in der Branche bis Ende des Jahres herumgesprochen haben wird.
Ab Januar 2009 werden dann jedoch Verstöße auf diesem Gebiet verfolgt. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/e-b ... indung.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
Herkömmliche Bücher unterliegen der Buchpreisbindung nach Buchpreisbindungsgesetz. Die Frage, ob dies auch für E-Books gilt, war bisher ungeklärt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der berechtigt ist, Verstöße gegen die Buchpreisbindung abzumahnen, hat jetzt darauf hingewiesen, dass ab Anfang 2009 Verstöße gegen die Buchpreisbindung bei E-Books wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für solche E-Books, die Bücher reproduzieren oder ersetzen. Dies ist eindeutig dann der Fall, so der Börsenverein, wenn die Bücher auf ein Lesegerät geladen werden können. Mittlerweile gibt es nutzbare Lesegeräte, wie bspw. das Lesegerät "Kindle", das Amazon anbietet.
Lizenzen für Netzwerke, Firmenkunden oder Bibliotheken sollen von der Preisbindung ausgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Download einzelner Kapitel, wobei der Börsenverein ausdrücklich darauf hinweist, dass hier noch einige Fragen offen sind, die im Streitfall dann durch die Gerichte zu klären sind.
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins wird der Verlagsbranche eine Übergangsfrist einräumen. Sie geht davon aus, dass sich die Preisbindung für E-Books in der Branche bis Ende des Jahres herumgesprochen haben wird.
Ab Januar 2009 werden dann jedoch Verstöße auf diesem Gebiet verfolgt. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/e-b ... indung.htm" onclick="window.open(this.href);return false;