@ nanoq, wie ist das eigentlich, ist es zulässig den Lärm mit entsprechen eingerichteten Geräten aufzuzeichnen? in nem Protokoll kann viel stehen....
Übrigens: Diesen Brief schrub ich vor vielen vielen Jahren mal meiner über mir wohnenen Nachbarin
Gebracht hats übrigens nichts....Sehr geehrte Frau *** sehr geehrter Herr ***,
angesichts der Ereignisse der vergangenen Woche sehe ich mich veranlasst, nunmehr ein paar klare Worte zu finden.
Zuallererst unterlassen Sie es bitte künftig, meine Eltern anzusprechen, ganz gleich aus welchem Grund. Wenn Sie meinen ein Problem mit mir zu haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Außerdem verwahre ich mich gegen Ihre wiederholten Versuche, mich mittels Falschaussagen zu versuchen beim Vermieter anzuschwärzen. Es war nicht das erste Mal, ich hatte das Thema bereits mit [ der ehemalige Vermieter, der ein Jahr vor dem Brief verstorben war] . geklärt; es ist traurig dass es seit dessen Tode nunmehr schon zum zweiten Male diesbezüglich Vorfälle gab. Einen weiteren Vorfall werde ich nicht mehr ohne weiteres hinnehmen.
Für Ihr im Zusammenhang mit der Handwerkerarbeit (ich hatte Fliesenleger im Haus) geäußertes Ruhebedürfnis habe ich durchaus Verständnis (auch wenn ich weder der Verursacher des Lärms war noch dieser Lärm vermeidbar war). Möglicherweise verstehen Sie nun, dass der von Ihnen ausgehende Lärm nach wie vor inakzeptabel ist. Weder die lauten Unterhaltungen auf dem Hausflur (insbesondere Sonntags) noch die Lautstärke Ihres TV - Gerätes sind auf Dauer hinnehmbar.
In meiner Wohnung haben Sie nichts zu suchen. Es sei hiermit ein für allemal klargestellt dass Sie auch bei angelehnter Wohnungstüre keinen Zutritt haben.
Bis auf weiteres sollten Sie auch nicht versuchen, mit mir zu sprechen. Wenn Sie mir etwas mitzuteilen haben, können Sie dies gerne schriftlich tun.
Zu einem friedlichen Miteinander gehören immer Zwei. Ich habe mich in der Vergangenheit bemüht, meinen Teil dazu beizutragen. Es ist nunmehr an Ihnen, Ihren Teil dazu beizutragen
Mit nachbarschaftlichen Grüßen