Was ist davon zu halten:
Gebe an Käufer positive Bewertung ab nach Eingang der Überweisung, er hatte soweit pünktlich und somit korrekt bezahlt. Käufer aber gibt im Gegenzug keine Bewertung zurück. Bitte daher freundlich den Käufer es nach zuholen. Käufer reagiert nicht. Bitte erneut den Käufer um Bewertung mit Zusatzangabe, dass mir sehr daran gelegen ist, hinzu ggf. Erklärung über den Sinn. Käufer reagiert wieder nicht. ( Inzwischen hat Käufer auch die Aufforderung/Erinnerung von Booklooker erhalten ) Käufer reagiert weiterhin nicht. Eine dritte Bitte, freundlich formuliert, erfolgt, hinzu der Hinweis, dass evtl. eine Änderung in abgegebener Bewertung erfolgen wird, mit Hinweis auf Verhalten. Jetzt reagiert Käufer folgend, fühlt sich belästigt, bedroht, erpresst, will sich bei Booklooker beschweren, etc..., beleidigt mitunter.
Meine Frage, was ist davon zu halten? Wer ist hier im Recht, der Käufer, der Verkäufer, beide oder keiner?
Hätte gerne andere Meinungen dazu.
Danke.
Friedrich der Zweite
Nachträgliches Ändern einer Bewertung
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Re: Nachträgliches Ändern einer Bewertung
Bewertungen sind freiwillig.
ist eine grobe Ungehörigkeit ...Friedrich der Zweite hat geschrieben:Was ist davon zu halten:
...
Eine dritte Bitte, freundlich formuliert, erfolgt, hinzu der Hinweis, dass evtl. eine Änderung in abgegebener Bewertung erfolgen wird, mit Hinweis auf Verhalten...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
Re: Nachträgliches Ändern einer Bewertung
D_r_m_s' Antwort kann ich nur unterschreiben.
Wer seine Handelspartner dermaßen unter Druck setzt, darf auch nicht erwarten, daß diese das als positiv bewerten werden.Friedrich der Zweite hat geschrieben: hinzu der Hinweis, dass evtl. eine Änderung in abgegebener Bewertung erfolgen wird, mit Hinweis auf Verhalten.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
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Re: Nachträgliches Ändern einer Bewertung
Hallo,
wir schließen uns den ersten beiden Antworten an und möchten hinzufügen, dass eine einmal abgegebene positive Bewertung nicht mehr nach unten korrigiert werden kann - es ist lediglich möglich, eine negative Bewertung in eine positive abzuändern.
Die Abgabe einer Bewertung geschieht grundsätzlich freiwillig. Wir versuchen an vielen Stellen darauf hinzuweisen, wie wichtig dieses Instrument der Bewertung für unsere Plattform ist, aber zwingen können und wollen wir niemanden.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
wir schließen uns den ersten beiden Antworten an und möchten hinzufügen, dass eine einmal abgegebene positive Bewertung nicht mehr nach unten korrigiert werden kann - es ist lediglich möglich, eine negative Bewertung in eine positive abzuändern.
Die Abgabe einer Bewertung geschieht grundsätzlich freiwillig. Wir versuchen an vielen Stellen darauf hinzuweisen, wie wichtig dieses Instrument der Bewertung für unsere Plattform ist, aber zwingen können und wollen wir niemanden.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Re: Nachträgliches Ändern einer Bewertung
Friedrich II., ich kann wirklich nicht begreifen, weshalb du so viel Energie da reinsteckst.Friedrich der Zweite hat geschrieben:Käufer aber gibt im Gegenzug keine Bewertung zurück. Bitte daher freundlich den Käufer es nach zuholen. Käufer reagiert nicht. Bitte erneut den Käufer um Bewertung mit Zusatzangabe, dass mir sehr daran gelegen ist, hinzu ggf. Erklärung über den Sinn. Käufer reagiert wieder nicht. ( Inzwischen hat Käufer auch die Aufforderung/Erinnerung von Booklooker erhalten ) Käufer reagiert weiterhin nicht. Eine dritte Bitte, freundlich formuliert, erfolgt, hinzu der Hinweis, dass evtl. eine Änderung in abgegebener Bewertung erfolgen wird, mit Hinweis auf Verhalten.
Wenn du selbst gewerblich verkaufst, solltest du deine Zeit lieber darauf verwenden, dein Angebot zu vergrößern, attraktiv zu machen usw. Wenn du selbst privater Verkäufer bist (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann sollte dir das Verkaufen einfach Spaß machen und deine Bücherregale etwas leeren. In beiden Fällen gibt es wahrlich keinen Grund, die Bewertungsfrage so derart verbissen zu sehen, dass man den Käufer gleich dreimal wegen einer Bewertung anmahnt.
Wenn du dich so sehr darüber ärgerst, dass ein Käufer dich nicht bewertet hat, dann setze ihn doch auf deine Blacklist, damit er künftig nicht mehr bei dir kaufen kann. (Ich denke aber, dass das bei denjenigen, denen du mit Verschlechterung der von dir abgegebenen Bewertung gedroht hast, ohnehin nicht mehr erforderlich sein wird, denn die werden wahrscheinlich auch bei dir nicht mehr kaufen wollen.)
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Re: Nachträgliches Ändern einer Bewertung
Dass jemand, der derart hartnäckig einen sich korrekt verhaltenden Käufer nötig, eine freiwillige Bewertung abzugeben und ihn damit zu erpressen versucht, die eigene Bewertung zu ändern, auch noch fragt, wer im Recht ist, entbehrt nicht einer gewissen Komik.Friedrich der Zweite hat geschrieben:Jetzt reagiert Käufer folgend, fühlt sich belästigt, bedroht, erpresst, will sich bei Booklooker beschweren, etc...,
...
Wer ist hier im Recht, der Käufer, der Verkäufer, beide oder keiner?
Er sollte sich vielmehr einmal fragen, wie sein Verhalten auf die Zufriedenheit dieses Kunden für weitere Einkäufe bei booklooker wirkt und ob er noch einen realistischen Sinn für das Maß seines Verhaltens im Hinblick auf die Wichtigkeit des Ziels, eine Bewertung zu erhalten, hat.