Da ich doch immer wieder mal Bücher ins Ausland versende, und da auch ab und zu außerhalb der EU, würde mich folgendes interessieren, nachdem ich mich heute mal näher kundig gemacht habe:
Laut Deutsche Post muss allen Sendungen, die in Nicht-EU-Länder gehen, die Zollinhaltserklärung CN22 bzw. CN23 beigefügt werden.
Nun hatte ich 2 Sendungen (1x nach China, 1x nach Mexiko) und da ich da darüber noch nicht Bescheid wusste, habe ich sie als normale Büchersendungen ohne die Formulare abgeschickt, die auch problemlos ankamen.
Wie kann das sein?
Zollbestimmungen für Sendungen in Nicht-EU-Länder
- Harlekinkatze
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Zollbestimmungen für Sendungen in Nicht-EU-Länder
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Re: Zollbestimmungen für Sendungen in Nicht-EU-Länder
Ich verkaufe öfter Bücher außerhalb des Euroraums ( Schweiz, USA usw.). Bis zu einem Gewicht von 2000 gr. kann man als "Buch International " (= Büchersendung) versenden. Für den Versand als Büchersendung außerhalb von EU-Europa benötigt man keine Zollinhaltserklärung.
Erst ab einen Büchergewicht über 2000 gr. wird es schwieriger, hier muss man die Versandart "Paket" auswählen, und bei einen Versand als Paket außerhalb von EU-Europa ist eine Zollinhaltserklärung notwendig
Viel Erfolg beim Buchverkauf oder Bucheinkauf im Jahr 2012 für alle "Booklooker-Fans"
wünscht Rufuz99
Erst ab einen Büchergewicht über 2000 gr. wird es schwieriger, hier muss man die Versandart "Paket" auswählen, und bei einen Versand als Paket außerhalb von EU-Europa ist eine Zollinhaltserklärung notwendig
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Re: Zollbestimmungen für Sendungen in Nicht-EU-Länder
Hei Rufuz,
dann haben wir ja da des Rätsels Lösung
Aber komischerweise findest du sowas auf google nicht. Dann würde das ja auch für die Schweiz bsp. gelten, weil die ja auch ein Nicht-EU-Land ist. Ich versende auch Bücher ins Ausland immer mit dem Aufkleber "Buch international"...
Ab 2000 g dürfte es dann die Zollinhaltserklärung CN23 sein. Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob der Einsatz dieser Erklärung ab einem bestimmten Gewicht oder über einem bestimmten Warenwert zuständig ist. Ich meine mich zu erinnern, dass es der Warenwert war....
Wünsche dir auch ein erfolgreiches 2012, mit was auch immer *lach* - und allen anderen (Käufern und Verkäufern) natürlich auch
LG Harlekinkatze
dann haben wir ja da des Rätsels Lösung
Aber komischerweise findest du sowas auf google nicht. Dann würde das ja auch für die Schweiz bsp. gelten, weil die ja auch ein Nicht-EU-Land ist. Ich versende auch Bücher ins Ausland immer mit dem Aufkleber "Buch international"...
Ab 2000 g dürfte es dann die Zollinhaltserklärung CN23 sein. Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob der Einsatz dieser Erklärung ab einem bestimmten Gewicht oder über einem bestimmten Warenwert zuständig ist. Ich meine mich zu erinnern, dass es der Warenwert war....
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Re: Zollbestimmungen für Sendungen in Nicht-EU-Länder
Hallo,
ich lasse mir ab und zu mal Bücher aus Deutschland hierher in die Schweiz schicken; bisher ohne (Zoll=)Probleme, d.h., irgendwelche Zollerklärungen lagen nie bei, aber doch ab und zu bemerkte ich eine aufgeklebte Zollmarke der Zollstelle Zürich. Also so ganz lassen die lieben Eidgenossen nicht aus dem Auge, was so ins heilige Land kommt.
Gruss
ich lasse mir ab und zu mal Bücher aus Deutschland hierher in die Schweiz schicken; bisher ohne (Zoll=)Probleme, d.h., irgendwelche Zollerklärungen lagen nie bei, aber doch ab und zu bemerkte ich eine aufgeklebte Zollmarke der Zollstelle Zürich. Also so ganz lassen die lieben Eidgenossen nicht aus dem Auge, was so ins heilige Land kommt.
Gruss
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
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