Und dann war da noch...
- spiralnebel111
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Re: Und dann war da noch...
Ich auch nicht wirklich Doch jetzt hab´ich´s ein Schreibfehler ich meinte natürlich 2011, so´n Shit aber auch, wir haben uns aber alle gut gehalten.spiralnebel111 hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich Euch mal wieder nicht...
- Maulwurfshaufen
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Re: Und dann war da noch...
Ja,ja. Immer diese spirituellen Vorbereitungen auf Kurzurlaub auf dem Hexentanzplatz
- spiralnebel111
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Re: Und dann war da noch...
Den Fehler habe ich gesehen und somit kapiert! Aber wo kommt das Datum überhaupt her? (Soviel blond ist doch gar nicht mehr drin)!
Re: Und dann war da noch...
Habe ich ausgegraben. Ich weiß ja, wann ich mich angemeldet habe und Du hast mich auch begrüßt auf Seite 117 im Anwesenheitsthread.spiralnebel111 hat geschrieben:Den Fehler habe ich gesehen und somit kapiert! Aber wo kommt das Datum überhaupt her? (Soviel blond ist doch gar nicht mehr drin)!
spiralnebel111 hat geschrieben:Herzlich Willkommen und viel Spass hier!
- spiralnebel111
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Re: Und dann war da noch...
Aha! Daher das Datum. Da hatte ich gerade meinen netten Tag!
- Maulwurfshaufen
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Re: Und dann war da noch...
Jetzt bin ich aber überrascht! Hast Du den nicht öfter?
Re: Und dann war da noch...
Jetzt stell´Dein "Licht mal nicht unter den Scheffel"spiralnebel111 hat geschrieben:Aha! Daher das Datum. Da hatte ich gerade meinen netten Tag!
- spiralnebel111
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Re: Und dann war da noch...
... der Anwaltskollege, der für seinen Mandanten einen Scheidungsantrag stellt: "...Die Ehe der Parteien ist gescheitert. Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, die Parteien leben seit mehr als einem Jahr getrennt. Die Ehe ist zerrüttet. Daher ist die Ehe gem. Art. 166 Türk. ZGB zu scheiden..."
Dumm nur, dass weder der Ehemann noch die Ehefrau türkische Staatsangehörige sind und beide schon immer in Deutschlad gelebt haben (nicht mal türkische Wurzel haben sie), so dass das Türkische Zivilgesetzbuch unter gar keinen Umständen zur Anwendung kommen kann.
Hat der Kollege da falsch abgeschrieben, hat der Fluch des Textbausteines zugeschlagen oder war der Herr Rechtsanwalt in Gedanken einfach schon in seinem nächsten Urlaub?
Dumm nur, dass weder der Ehemann noch die Ehefrau türkische Staatsangehörige sind und beide schon immer in Deutschlad gelebt haben (nicht mal türkische Wurzel haben sie), so dass das Türkische Zivilgesetzbuch unter gar keinen Umständen zur Anwendung kommen kann.
Hat der Kollege da falsch abgeschrieben, hat der Fluch des Textbausteines zugeschlagen oder war der Herr Rechtsanwalt in Gedanken einfach schon in seinem nächsten Urlaub?
Re: Und dann war da noch...
Doch! Wenn sie sich im Türkeiurlaub zerrüttet haben.nanoq hat geschrieben:
Dumm nur, dass weder der Ehemann noch die Ehefrau türkische Staatsangehörige sind und beide schon immer in Deutschlad gelebt haben (nicht mal türkische Wurzel haben sie), so dass das Türkische Zivilgesetzbuch unter gar keinen Umständen zur Anwendung kommen kann.
Wenn jemand betrunken auf Malle randaliert, wird er ja auch nach dortigem Recht eingebuchtet.
Ein Ort aus Wahn und Schall
Genannt Schloss Schattenhall
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Re: Und dann war da noch...
Vielleicht hat er ja auch noch in der Türkei eine Kanzlei (ich weiß ja nicht, wie das da mit den Zulassungen ist) und nun hat er einfach das falsche Gesetzbuch in der Tasche gehabt.
Manchmal klappt es ja.
Manchmal klappt es ja.
Re: Und dann war da noch...
vielleicht hatte er auch eine unangenehme Vision einer möglichen Zukunft ...nanoq hat geschrieben:...
Dumm nur, dass weder der Ehemann noch die Ehefrau türkische Staatsangehörige sind und beide schon immer in Deutschlad gelebt haben (nicht mal türkische Wurzel haben sie), so dass das Türkische Zivilgesetzbuch unter gar keinen Umständen zur Anwendung kommen kann
...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
Re: Und dann war da noch...
Wie kommst du darauf, dass es sich dabei um eine unangenehme Vision handeln müsse?d_r_m_s hat geschrieben:vielleicht hatte er auch eine unangenehme Vision einer möglichen Zukunft ...nanoq hat geschrieben:...
Dumm nur, dass weder der Ehemann noch die Ehefrau türkische Staatsangehörige sind und beide schon immer in Deutschlad gelebt haben (nicht mal türkische Wurzel haben sie), so dass das Türkische Zivilgesetzbuch unter gar keinen Umständen zur Anwendung kommen kann
...
Das Türkische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist ein gutes und ordentliches Gesetzbuch zum bürgerlichen Recht und es unterscheidet sich im Übrigen in den allermeisten Bereichen nur ganz unwesentlich vom Deutschen Recht.
Ob das möglicherweise damit zu tun hat, dass die Türken ihr ZGB damals einfach von den Schweizern abgeschrieben haben?
(Es wollte ihnen übrigens niemals irgendjemand wegen dieser Abschreiberei irgendetwas aberkennen, vielmehr sind sie dafür immer gelobt worden – aber das gehört wohl in einen anderen Strang…)