Ärger
Ärger
Hallo, ich habe neulich 2 Bücher hier gekauft, gleichzeitig hat mein Mann bei
ebay eines der Bücher ersteigert..Nun bat ich den Verkäufer den
Kauf des einen Buches zu stornieren,dieser stellt sich quer. Dass müsste er
nicht,dass käme ihm seltsam vor.Er besteht auf den Kauf, man kann nicht vom Kaufvertrag zurück treten etc.. Dass war ja nun keine
Absicht,möchte dass 2.gekaufte Buch ja auch nehmen. .Was kann ich
jetzt tun? Geld ist noch keines überwiesen..Habe ich keinerlei
Recht auf Stornierung? Man kann doch mal einen Fehler machen.. Nette Grüße
ebay eines der Bücher ersteigert..Nun bat ich den Verkäufer den
Kauf des einen Buches zu stornieren,dieser stellt sich quer. Dass müsste er
nicht,dass käme ihm seltsam vor.Er besteht auf den Kauf, man kann nicht vom Kaufvertrag zurück treten etc.. Dass war ja nun keine
Absicht,möchte dass 2.gekaufte Buch ja auch nehmen. .Was kann ich
jetzt tun? Geld ist noch keines überwiesen..Habe ich keinerlei
Recht auf Stornierung? Man kann doch mal einen Fehler machen.. Nette Grüße
Re: Ärger
sicher können Sie vom Kauf zurücktreten,solange Sie die Widerrufsfrist nicht überschritten haben.
Ist aber ein komischer Verkäufer,der sich wegen solch einer Lappalie quer stellt...
Solange er das Buch noch nicht verschickt hat,sollte ein Storno kein Problem sein.
Ist aber ein komischer Verkäufer,der sich wegen solch einer Lappalie quer stellt...
Solange er das Buch noch nicht verschickt hat,sollte ein Storno kein Problem sein.
Re: Ärger
also wenn der Verkäufer sich so anstellt,würde ich auch das 2.Buch nicht bei ihm kaufen,da hat er eben Pech gehabt.
Gehen Sie über Käufe/Verkäufe,dann über Käufe auf den Artikel.
Dort sehen Sie dann z.B.den Button"Problem melden".
Darüber können Sie Booklooker informieren,daß Sie zum Kauf gezwungen werden sollen.
Sollten Sie deshalb schlecht bewertet werden,können Sie dies auch von Booklooker löschen lassen.
Gehen Sie über Käufe/Verkäufe,dann über Käufe auf den Artikel.
Dort sehen Sie dann z.B.den Button"Problem melden".
Darüber können Sie Booklooker informieren,daß Sie zum Kauf gezwungen werden sollen.
Sollten Sie deshalb schlecht bewertet werden,können Sie dies auch von Booklooker löschen lassen.
Re: Ärger
Es sei denn, es handelt sich um einen privaten Verkäufer.mausi44 hat geschrieben:sicher können Sie vom Kauf zurücktreten,solange Sie die Widerrufsfrist nicht überschritten haben.
Dann kann man als Käufer nämlich den Kauf nicht widerrufen oder stornieren. Und auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in einem Fall wie dem hier geschilderten nicht möglich. Kaufreue (aus welchem Grund auch immer) ist kein Rücktrittsgrund.
Re: Ärger
Wenn es sich aber um einen privaten Verkäufer handeln sollte, ist der Kauf bereits zustande gekommen und man wird nicht zum Kauf "gezwungen". Dann kann man den Verkäufer nur darum bitten, vom Verkauf Abstand zu nehmen. Einen Anspruch darauf hat man in dem Fall aber nicht.mausi44 hat geschrieben:Darüber können Sie Booklooker informieren,daß Sie zum Kauf gezwungen werden sollen.
Re: Ärger
Da kann ich nanoq nur zustimmen!
ALLES hängt davon ab, ob es ein privater oder gewerblicher Verkäufer ist.
Bei einem privaten wird auch booklooker nicht helfen können... und eine schlechte Bewertung sollte BL in diesem Fall auch nicht löschen! (Ob man deswegen schlecht bewerten sollte, sei mal dahingestellt.)
ALLES hängt davon ab, ob es ein privater oder gewerblicher Verkäufer ist.
Bei einem privaten wird auch booklooker nicht helfen können... und eine schlechte Bewertung sollte BL in diesem Fall auch nicht löschen! (Ob man deswegen schlecht bewerten sollte, sei mal dahingestellt.)
Re: Ärger
da habt ihr Recht.Ich hatte gar nicht gefragt,ob privat oder gewerblich.
Re: Ärger
da hast du Recht.Irgendwie hat sich meine Denkweise geändert und ich lerne auch noch viel dazu.
Re: Ärger
Das ist ja auch kein großes Wunder, du bist ja auch in einer anderen Situation / Position. Aber eigentlich geht es hier ja gerade um etwas ganz anders.mausi44 hat geschrieben:Irgendwie hat sich meine Denkweise geändert
darling24, um noch mal auf dein Problem zurückzukommen:
Wie schon gesagt, kannst du bei einem Privatverkäufer nicht darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird. Falls es sich also um einen Privatverkäufer handeln sollte, würde ich ihn noch einmal ganz freundlich anschreiben, die Situation noch einmal erklären und fragen ob er nicht ausnahmsweise doch mal bereit ist, zu stornieren. Und immer daran denken: Der Ton macht die Musik. Wenn du in diesem Fall freundlich und höflich fragst, bzw. bittest, sind die Chancen viel größer, als wenn du großspurig oder gar unhöflich auftrittst.
Und wenn ich so an meine Erfahrungen mit meinen booklooker-Verkäufern denke, dann fällt mir keiner ein, bei dem ich das Gefühl hätte, dass er einer entsprechenden freundlichen Bitte letztlich nicht gefolgt wäre. Die privaten Verkäufer waren alle nett und freundlich (die allermeisten gewerblichen im Übrigen auch, da gab es bei mir nur zwei von denen ich das nicht sagen kann).
Sollte es sich aber um einen gewerblichen Verkäufer handeln, dann erklärst du einfach den Widerruf und fertig.
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- Registriert: Di 20. Mär 2007, 01:28
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Re: Ärger
Guten Morgen liebe nanoq,
Immer wieder freue ich mich über die sprachliche Erfindungsgabe der deutschen Juristerei. Danke dafür, das schoene Wort "Kaufreue" in Deinem Beitrag verwendet zu haben. Ist bei uns im bureau heute "Wort des Tages", vor allem bei den Maedels.
Liebe Gruesse aus der Romandie
b.
Immer wieder freue ich mich über die sprachliche Erfindungsgabe der deutschen Juristerei. Danke dafür, das schoene Wort "Kaufreue" in Deinem Beitrag verwendet zu haben. Ist bei uns im bureau heute "Wort des Tages", vor allem bei den Maedels.
Liebe Gruesse aus der Romandie
b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
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Re: Ärger
Ja, nicht wahr? Im Verwenden interessanter oder ungewöhnlicher Begriffe sind wir Juristen wirklich gut.Bookorsair hat geschrieben:Immer wieder freue ich mich über die sprachliche Erfindungsgabe der deutschen Juristerei.
Es freut mich ja, dass ich damit zu eurer Erheiterung beigetragen habe.Danke dafür, das schoene Wort "Kaufreue" in Deinem Beitrag verwendet zu haben. Ist bei uns im bureau heute "Wort des Tages", vor allem bei den Maedels.
Nun hat sich darling24 ja nicht mehr gemeldet. Ich hoffe doch, dass sie meine Erwähnung der Kaufreue nicht als Kritik an ihrer Person verstanden hat, denn so war es schließlich nicht gemeint.
Im juristischen Sprachgebrauch meint man ja mit Kaufreue nichts anderes, als dass der Käufer nicht am Kaufvertrag festhalten möchte. Und so es in diesem Fall ja auch, unabhängig davon, dass der Stornierungswunsch von darling24 hier ja durchaus nachzuvollziehen ist.
Darüber hinaus ich sehe es aber auch so, dass es natürlich nicht besonders (kunden)freundlich ist, wenn sich ein privater Verkäufer in so einem Fall wie hier nicht auf eine Stornierungsbitte einlässt.
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Ach und natürlich auch einen lieben Gruß zurück in die Romandie.