Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs (Büro Hamburg) mahnte einen Amazon-Marketplace-Händler ab, weil er seinen Kunden zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert hat. Es gilt als unzulässige Werbung. Das gilt auch für diejenigen, die über Dritte (z. B. Anbieter von Bewertungssystemen wie etwa Amazon) dazu aufordern.
Wie ist die Lage bei Booklooker? Es werden doch automatisch Bewertungsaufforderungen gesandt. Dann kann ich wohl auch abgemahnt werden? Die Rechtsanwälte gieren nach solchen Fällen. Abmahnen ist ein lukratives Geschäft.
Wurde jemand schon deshalb abgemahnt?
Sicherheitshalber werde ich Booklooker anweisen, für mich keine Bewertungsanfrage mehr zu verschicken. Ich kann es mir nicht leisten ein- oder gar mehrfach zig-Hundert € Abmahngebühr zu zahlen.
Abmahnung der Wettbewerbszentrale: wegen Bewertungsanfrage, 7.3.2013
http://www.it-recht-kanzlei.de/bewertun ... hnung.html
Wie ist die Lage bei Booklooker? Es werden doch automatisch Bewertungsaufforderungen gesandt. Dann kann ich wohl auch abgemahnt werden? Die Rechtsanwälte gieren nach solchen Fällen. Abmahnen ist ein lukratives Geschäft.
Wurde jemand schon deshalb abgemahnt?
Sicherheitshalber werde ich Booklooker anweisen, für mich keine Bewertungsanfrage mehr zu verschicken. Ich kann es mir nicht leisten ein- oder gar mehrfach zig-Hundert € Abmahngebühr zu zahlen.
Abmahnung der Wettbewerbszentrale: wegen Bewertungsanfrage, 7.3.2013
http://www.it-recht-kanzlei.de/bewertun ... hnung.html
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Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
In dem von dir beschriebenen Fall hat der Händler selbst um eine Bewertung gebeten.
Hier verschickt Booklooker - also keine Händler, sondern der Plattformbetreiber - standardmäßig Bitten um Bewertungsabgabe an alle Mitglieder, Verkäufer wie Käufer, die diese Mails nicht gezielt deaktiviert haben.
Ich denke nicht, dass man dir eine Abmahnung für eine Tätigkeit von BL verpassen könnte.
Hier verschickt Booklooker - also keine Händler, sondern der Plattformbetreiber - standardmäßig Bitten um Bewertungsabgabe an alle Mitglieder, Verkäufer wie Käufer, die diese Mails nicht gezielt deaktiviert haben.
Ich denke nicht, dass man dir eine Abmahnung für eine Tätigkeit von BL verpassen könnte.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Richtig. In der Mitteilung der IT-Rechtsanwaltskanzlei heißt es aber ausdrücklich – und ich habe das kurz erwähnt – dass die Werbungsunterstellung auch für Aufforderung Dritter gilt. Ich zitiere nochmals ausführlicher.kalokalokairi hat geschrieben:In dem von dir beschriebenen Fall hat der Händler selbst um eine Bewertung gebeten.
Hierunter fallen übrigens nicht nur solche Emails mit werbendem Inhalt, die der Händler selbst an seine Kunden versendet, sondern auch Emails mit entsprechendem Inhalt, die der Händler über Dritte (z. B. Anbieter von Bewertungssystemen wie etwa Amazon oder eKomi) an seine Kunden verschicken lässt.
Danke, aber das nutzt wenig, wenn ich so eine Abmahnung erhalte. Dann muss ich zahlen oder prozessieren. Beides vermeide ich wenn's geht.kalokalokairi hat geschrieben:Ich denke nicht, dass man dir eine Abmahnung für eine Tätigkeit von BL verpassen könnte.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Hier ist also immer noch der Händler der Auftraggeber. Das heißt im Klartext - um es konkret auf BL zu beziehen - der Verkäufer würde an BL herantreten und BL dazu auffordern, Bitten um Bewertungen zu verschicken.Hierunter fallen übrigens nicht nur solche Emails mit werbendem Inhalt, die der Händler selbst an seine Kunden versendet, sondern auch Emails mit entsprechendem Inhalt, die der Händler über Dritte (z. B. Anbieter von Bewertungssystemen wie etwa Amazon oder eKomi) an seine Kunden verschicken lässt.
Da dies bei BL aber nicht der Fall ist, da BL von sich aus die Mails verschickt, kann der Verkäufer auch nicht haftbar gemacht werden.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
hallo,
also ich sehe das genauso.
Da die ganze Kaufabwicklung zwischen Kunden und Verkäufer stattfindet,kann man auch nicht abgemahnt werden...
Es sei denn,man schreibt die Kunden an und bettelt um Bewertungen,was aber glaub ich kein vernünftiger VK macht,denn dies ist eine freiwillige Sache!
also ich sehe das genauso.
Da die ganze Kaufabwicklung zwischen Kunden und Verkäufer stattfindet,kann man auch nicht abgemahnt werden...
Es sei denn,man schreibt die Kunden an und bettelt um Bewertungen,was aber glaub ich kein vernünftiger VK macht,denn dies ist eine freiwillige Sache!
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Nun, der Verkäufer weiß sehr wohl, dass BL solche Aufforderungen verschickt. Sie werden für mich versandt, denn es geht um die Bewertung über mich. Ich als Verkäufer dulde das zumindest, wenn ich nicht dagegen einschreite.ObeMan hat geschrieben:Hier ist also immer noch der Händler der Auftraggeber. Das heißt im Klartext - um es konkret auf BL zu beziehen - der Verkäufer würde an BL herantreten und BL dazu auffordern, Bitten um Bewertungen zu verschicken.Hierunter fallen übrigens nicht nur solche Emails mit werbendem Inhalt, die der Händler selbst an seine Kunden versendet, sondern auch Emails mit entsprechendem Inhalt, die der Händler über Dritte (z. B. Anbieter von Bewertungssystemen wie etwa Amazon oder eKomi) an seine Kunden verschicken lässt.
Da dies bei BL aber nicht der Fall ist, da BL von sich aus die Mails verschickt, kann der Verkäufer auch nicht haftbar gemacht werden.
Wie dem auch sei, ich will da kein Risiko eingehen und habe es BL untersagt in meinem Sinne / Auftrag / Interesse den Käufer irgendwie aufzufordern eine Bewertung abzugeben. Den Abmahnanwälten traue ich nicht über den Weg, die mahnen auch wegen eines Kommafehlers im Impressum ab.
Übrigens ist bei mir jede Bewertung durch den Käufer auch eine Werbung (da immer positiv). Also ist die Aufforderung mich zu bewerten eine Werbung.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
da bin ich ja mal gespannt ...gavagai hat geschrieben:Nun, der Verkäufer weiß sehr wohl, dass BL solche Aufforderungen verschickt. Sie werden für mich versandt, denn es geht um die Bewertung über mich. Ich als Verkäufer dulde das zumindest, wenn ich nicht dagegen einschreite
...
auf Booklooker hat es der jeweilige Empfänger in der Hand, ob er diese mails bekommen möchte oder nicht ...
und im Gegensatz zu manchen anderen Seiten, wo der Spass nach dem Abbestellen erst richtig losgeht, funktionieren diese Sachen bei Booklooker auch ......
Wenn Sie künftig nicht mehr per E-Mail an Bewertungen erinnert werden möchten, deaktivieren Sie diese Funktion unter dem Menüpunkt
"Persönliche Daten" auf unserer Website:
https://www.booklooker.de/app/sec/personal_data.php
...
wenn sich die Leute mit überschüssiger Prozess-Energie mal an die ganzen Spammer machen würden ... die verdienen damit doch Geld, da muss doch was zu holen sein ...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
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Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
... ins Bockshorn jagen.
- booklooker.de
- Site Admin
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- Kontaktdaten:
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Hallo,
der entscheidende Punkt ist, dass man bei uns als Empfänger entscheiden kann, ob man die Bewertungserinnerungen generell erhalten möchte oder nicht. In jeder Bewertungserinnerung wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Versand solcher Nachrichten zu deaktivieren.
Bei Amazon gab/gibt es eine solche Möglichkeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
der entscheidende Punkt ist, dass man bei uns als Empfänger entscheiden kann, ob man die Bewertungserinnerungen generell erhalten möchte oder nicht. In jeder Bewertungserinnerung wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Versand solcher Nachrichten zu deaktivieren.
Bei Amazon gab/gibt es eine solche Möglichkeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Danke für die Info.booklooker.de hat geschrieben:Hallo,
der entscheidende Punkt ist, dass man bei uns als Empfänger entscheiden kann, ob man die Bewertungserinnerungen generell erhalten möchte oder nicht. In jeder Bewertungserinnerung wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Versand solcher Nachrichten zu deaktivieren.
Bei Amazon gab/gibt es eine solche Möglichkeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
Ich sehe nicht, wo ich verhindern kann, dass meine Käufer von Büchern keine Bewertungserinnerungen erhalten.
Mir persönlich ist es völlig egal, ob ich eine Erinnerung erhalte: ich mahne grundsätzlich niemand ab, schon weil ich die Abmahnung als völlig unrechtsstaatlich ansehe und weil ich dankbar bin, wenn mich jemand an eine Bewertung erinnert.
Es geht aber darum, dass Booklooker den Käufer meines Buchs an seine Bewertung erinnert. Wenn der Käufer sich dann gestört fühlt, kann er mich abmahnen und ich muss je nach Rechtsanwalt (und leider schon fast nach Belieben) – sagen wir – 600 Euro blechen.
Wo kann ich das abstellen?
Im übrigen wurde inzwischen auf einer anderen Plattform auch schon jemand abgemahnt, der nur sehr gute Bewertungen vorwies. Ich bin froh, dass mir kürzlich ein Kunde nicht die volle Sternzahl gab. Da ist schon mal diese Abmahnmöglichkeit minimiert. Ausschalten kann man sie nie. Weil man wegen fehlendem Komma im Impressum auch abgemahnt werden kann. Das Abmahnwesen ist wie eine Krake. Die Juristen im Justizministerium machen nicht wirklich was dagegen, weil es ja für Berufskollegen eine Goldquelle ist.
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Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Du musst aufpassen, dass du nicht eine Berufsgruppe in Verruf bringst, also üble Nachrede und so. Sonst landest du noch im Gefängnis. Soll's alles schon gegeben haben!
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
nochmal ... nirgends ... du kannst das nicht abstellen !gavagai hat geschrieben:...
Ich sehe nicht, wo ich verhindern kann, dass meine Käufer von Büchern keine Bewertungserinnerungen erhalten.
...
Wo kann ich das abstellen?
...
und es ist auch völlig unnötig ...
der Käufer soll dich also dafür abmahnen, dass er selbst zu dämlich ist, seine eigenen Benachrichtigungen selbst abzustellen ?gavagai hat geschrieben:...
Es geht aber darum, dass Booklooker den Käufer meines Buchs an seine Bewertung erinnert. Wenn der Käufer sich dann gestört fühlt, kann er mich abmahnen und ich muss je nach Rechtsanwalt (und leider schon fast nach Belieben) – sagen wir – 600 Euro blechen
...
über einen Rechtsanwalt abmahnen kann dich m.W. auch nur ein gewerblicher Händler ... andere müssen die Wettbewerbszentrale bemühen, wenn sie etwas an deinem Angebot stört ... ist immerhin deutlich billiger, und das 'Eigeninteresse' wohl geringer ...
die Abmahnung kann eigentlich nicht alleine wegen der guten Bewertungen erfolgt sein ...gavagai hat geschrieben:...
Im übrigen wurde inzwischen auf einer anderen Plattform auch schon jemand abgemahnt, der nur sehr gute Bewertungen vorwies. Ich bin froh, dass mir kürzlich ein Kunde nicht die volle Sternzahl gab
...
der (zumindest angebliche) Zweck von Abmahnungen ist es, Gerichtsverfahren zu verhindern ... ohne Abmahnungen wäre die einzige 'rechtliche' Möglichkeit eine Klage ... gute Absicht, leider wie üblich grottenschlecht umgesetzt ...gavagai hat geschrieben:...
ich mahne grundsätzlich niemand ab, schon weil ich die Abmahnung als völlig unrechtsstaatlich ansehe
...
natürlich wäre es besser, wenn Menschen miteinander auf der Grundlage von Vernunft und Rücksicht umgehen würden ... ist leider nicht mit jedem zu machen ...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Selbstverständlich soll mich niemand abmahnen. Die Gesetzeslage ist inzwischen AFAIK so, dass nicht der Kunde Benachrichtungen abstellen muss, sondern der Verkäufer/Firma Benachrichtungen nur senden darf, wenn der Kunde eingewilligt hat. Das finde ich auch vernünftig, sonst dürfte mir jedermann zuerst mal Werbung senden, bis ich nicht mehr "zu dämlich" bin, diese abzustellen.d_r_m_s hat geschrieben:der Käufer soll dich also dafür abmahnen, dass er selbst zu dämlich ist, seine eigenen Benachrichtigungen selbst abzustellen ?gavagai hat geschrieben:...
Es geht aber darum, dass Booklooker den Käufer meines Buchs an seine Bewertung erinnert. Wenn der Käufer sich dann gestört fühlt, kann er mich abmahnen und ich muss je nach Rechtsanwalt (und leider schon fast nach Belieben) – sagen wir – 600 Euro blechen
...
Abmahnen kann jeder Rechtsanwalt. Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettwerbs beschäftigt dafür einige. Ich wurde schon mehrfach abgemahnt. Man steht dann vor der Wahl:d_r_m_s hat geschrieben: über einen Rechtsanwalt abmahnen kann dich m.W. auch nur ein gewerblicher Händler ... andere müssen die Wettbewerbszentrale bemühen, wenn sie etwas an deinem Angebot stört ... ist immerhin deutlich billiger, und das 'Eigeninteresse' wohl geringer ...
1) kuschen und zahlen; sagen wir 600 €
2) nix tun; das entspricht nach dem "Abmahnrecht" der Möglichkeit 1): man wird zahlungspflichtig.
3) eigenen Rechtsanwalt einschalten; kostete mich mal 300 € (zwei Telefonate; Stichpunkte für ein Abwehrschreiben). Den eigenen Anwalt muss man bezahlen, auch wenn sich am Ende herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war. Siehe: Kostenerstattung bei unbegründeter Abmahnung http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/764.html
Nach einer Abmahnung hast Du also die Wahl: 600 € oder 300 € plus Mwst. blechen.
Deshalb bin ich da extrem vorsichtig geworden.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
im Auftrag von jemandem, der im Wettbewerb beeinträchtigt worden ist ... ohne Auftrag versuchen das auch immer wieder welche, aber das ist selten niet- und nagelfest ...gavagai hat geschrieben:...
Abmahnen kann jeder Rechtsanwalt
...
falls die Kosten wirklich in dieser Grössenordnung lagen bist du möglicherweise das Opfer von Betrügern geworden ...gavagai hat geschrieben:...
Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettwerbs beschäftigt dafür einige. Ich wurde schon mehrfach abgemahnt. Man steht dann vor der Wahl:
1) kuschen und zahlen; sagen wir 600 €...
die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.:
http://wettbewerbszentrale.de/de/impressum/
und letztes Jahr eine Warnung vor Trittbrettfahrern:
18.04.2012 // Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen
http://wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1193
aus einer berechtigten Abmahnung kommt man i.d.R. nicht ungerupft heraus, aber es lohnt sich in jedem Fall, den Absender und seine Berechtigung zur Abmahnung unter die Lupe zu nehmen ... dabei hilft einem auch das WWW mit seinen Foren ... Betrüger jeder Art sind in den meisten Foren sehr unbeliebt ...Der Wettbewerbszentrale liegen zahlreiche Abmahnschreiben vor, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten
...
beträgt die Aufwandspauschale der Wettbewerbszentrale nicht ... sondern lediglich 219,35 €
...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
Re: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Das mag zutreffen. Es war in einem Fall die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs e. V.:d_r_m_s hat geschrieben:falls die Kosten wirklich in dieser Grössenordnung lagen bist du möglicherweise das Opfer von Betrügern geworden ...gavagai hat geschrieben:...
Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettwerbs beschäftigt dafür einige. Ich wurde schon mehrfach abgemahnt. Man steht dann vor der Wahl:
1) kuschen und zahlen; sagen wir 600 €...
und es waren damals - müßte ich jetzt nachschauen - 700 oder 800 DM (Ich darf aufgrund der Abmahnung und meiner Unterlassungserklärung deren Namen nicht mehr in der Nähe eines Buttons verwenden, daher der etwas pauschalierte Name).
Das tue ich natürlich immer. Meist schalte ich einen Rechtsanwalt ein: lieber zahle ich dem 300 € als den anderen 600 €. Mit jener Zentrale in - ich glaube es ist Bad Homburg -, die Du als mögliche Betrüger titulierst, hatte ich Brief- und Telefonkontakt.d_r_m_s hat geschrieben:aber es lohnt sich in jedem Fall, den Absender und seine Berechtigung zur Abmahnung unter die Lupe zu nehmen ... dabei hilft einem auch das WWW mit seinen Foren ... Betrüger jeder Art sind in den meisten Foren sehr unbeliebt ...
Die in dieser Woche in Berlin beschlossene Kostenbegrenzung für Abmahnungen gilt nur für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Allen Abmahnungen aus anderen Gründen sind nach oben kaum Grenzen gesetzt.