Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Gilt selbstverständlich nur für gewerbliche Verkäufer.
Ab 13. Juni beträgt die Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Käufer muss den Widerruf ausdrücklich erklären, wofür ihm der Anbieter ein Formular zur Verfügung stellen muss. Der Online-Händler braucht keine Retoure-Kosten mehr zu übernehmen - allerdings muss er den Kunden informieren, wenn er ihm die Rücksendekosten in Rechnung stellt, und die regulären Hinsendekosten erstatten.
Grundsätzlich müssen dem Kunden vor bzw. spätestens bei Lieferung alle Fernabsatzinformationen aus Art. 246 a§ 1 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) bekannt gemacht werden, über Lieferbeschränkungen und gewünschte Zahlungsmittel ist er zu Beginn des Bestellvorgangs zu informieren. Übrigens: Ruft ein Kunde die Kunden-Hotline an, um sich nach Einzelheiten zu einem bestehenden Kaufvertrag zu informieren, darf ihm dieser Anruf keine Extrakosten mehr verursachen, sondern muss durch einen Grundtarif im Festnetz abgedeckt werden.
Praktisch für die Kunden: Bei Online-Bestellungen dürfen die Anbieter keine Voreinstellungen mehr verwenden, die entgeltpflichtige Leistungen ungewollt in die Bestellung aufnehmen.
Quelle: http://www.boersenblatt.net/681351/
Ab 13. Juni beträgt die Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Käufer muss den Widerruf ausdrücklich erklären, wofür ihm der Anbieter ein Formular zur Verfügung stellen muss. Der Online-Händler braucht keine Retoure-Kosten mehr zu übernehmen - allerdings muss er den Kunden informieren, wenn er ihm die Rücksendekosten in Rechnung stellt, und die regulären Hinsendekosten erstatten.
Grundsätzlich müssen dem Kunden vor bzw. spätestens bei Lieferung alle Fernabsatzinformationen aus Art. 246 a§ 1 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) bekannt gemacht werden, über Lieferbeschränkungen und gewünschte Zahlungsmittel ist er zu Beginn des Bestellvorgangs zu informieren. Übrigens: Ruft ein Kunde die Kunden-Hotline an, um sich nach Einzelheiten zu einem bestehenden Kaufvertrag zu informieren, darf ihm dieser Anruf keine Extrakosten mehr verursachen, sondern muss durch einen Grundtarif im Festnetz abgedeckt werden.
Praktisch für die Kunden: Bei Online-Bestellungen dürfen die Anbieter keine Voreinstellungen mehr verwenden, die entgeltpflichtige Leistungen ungewollt in die Bestellung aufnehmen.
Quelle: http://www.boersenblatt.net/681351/
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Ein Formular - na super, das auch noch!
Ich frage mich, wie die Kunden in all dem Wortwust die relevanten Dinge zum Bestellvorgang überhaupt noch finden sollen - und manche finden sie tatsächlich auch nicht!
Weiß jemand, ob es dann wieder eine veränderte WRB-Fassung geben wird?
Ich frage mich, wie die Kunden in all dem Wortwust die relevanten Dinge zum Bestellvorgang überhaupt noch finden sollen - und manche finden sie tatsächlich auch nicht!
Weiß jemand, ob es dann wieder eine veränderte WRB-Fassung geben wird?
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de ist (für mich) in Deutschland das Beste,
wenn es darum geht aktuelle Informationen zu erhalten. Auf dieser Site:
http://www.internetrecht-rostock.de/vrr ... t-2014.htm
wird zum neuen Widerrufsrecht umfangreich Auskunft gegeben.
wenn es darum geht aktuelle Informationen zu erhalten. Auf dieser Site:
http://www.internetrecht-rostock.de/vrr ... t-2014.htm
wird zum neuen Widerrufsrecht umfangreich Auskunft gegeben.
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Danke vitalis - stimmt, ich hatte vergessen, nach denen zu suchen.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Das mit den Rücksendeosten verstehe ich immer noch nicht, obwohl ich die Texte bei den Rostockern aufmerksam las. Als Privatverkäuferin, die keine AGB und diesundjenes ändern muss, betrifft mich die neue Gesetzeslage vor Allem in dem Punkt Retoure.vitalis hat geschrieben:Gilt selbstverständlich nur für gewerbliche Verkäufer.... Der Online-Händler braucht keine Retoure-Kosten mehr zu übernehmen - allerdings muss er den Kunden informieren, wenn er ihm die Rücksendekosten in Rechnung stellt, und die regulären Hinsendekosten erstatten.
Ich gehöre nicht zu den BestellerInnen, die massenhaft Kram online bestellen und notorisch die Hälfte oder Zweidrittel zurück schicken. Aber es kommt vor, dass ich was zurück senden muss, nicht Bücher, aber z.B.: der neue Gürtel ist zu breit und passt nicht durch die Schlaufen an der Hose - die Breite war nicht angegeben; oder Schuhe / Kleidung passen nicht, sehen an mir furchtbar aus oder sind zu eng - zu weit leider nie . Deshalb bestelle ich des Öfteren gleich zwei Größen, weil die Zentimeterangaben der VerkäuferInnen in ihren Größentabellen nicht zuverlässig und unvollständig sind. Sollten KäuferInnen diese Retouren selbst bezahlen müssen, so wird vermutlich der Onlinehandel bei Kleidung und Schuhen zurück gehen, wenn die VerkäuferInnen nicht freiwillig bei der Übernahme der Kosten bleiben. Dürfen sie das noch?
Bei Büchern sehe ich da kein Problem. Ein Buch schickt mensch doch nur zurück, wenn es negativ von der Beschreibung abweicht oder die falsche Ausgabe ist. Und begründete Reklamationen werden vermutlich auch in Zukunft für KundIn kostenfrei bleiben.
-
- Beiträge: 266
- Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Wenn ich Internetrecht-Rostock richtig verstehe, bedeutet dieses:
daß Booklooker hierfür ein Feld schaffen muss, oder?Unabhängig von diesem nach unserer Auffassung unnötigen Bürokratismus muss das Formular jedenfalls zukünftig zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Artikel 246 b § 4 Abs. 1 EGBGB muss das Muster-Widerrufsformular dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung (somit vor Aufgabe der Bestellung) zur Verfügung gestellt werden.
»Die Alten sind uns Neuen überlegen im Büchermachen. Wißt Ihr auch warum? Die Alten schrieben nicht des Geldes wegen und druckten nicht fürs Publikum.« Jens Immanuel Baggesen
-
- Beiträge: 695
- Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
- Wohnort: 65719
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Momentan muss der Verkäufer bei einem Warenwert ab 40,- Euro pro Artikel die Rücksendekosten übernehmen.digitalis hat geschrieben: Das mit den Rücksendeosten verstehe ich immer noch nicht, obwohl ich die Texte bei den Rostockern aufmerksam las. Als Privatverkäuferin, die keine AGB und diesundjenes ändern muss, betrifft mich die neue Gesetzeslage vor Allem in dem Punkt Retoure.
...
Sollten KäuferInnen diese Retouren selbst bezahlen müssen, so wird vermutlich der Onlinehandel bei Kleidung und Schuhen zurück gehen, wenn die VerkäuferInnen nicht freiwillig bei der Übernahme der Kosten bleiben. Dürfen sie das noch?
Ab dem 13.6. (wer hat eigentlich dieses krumme Datum an einem Freitag, dem 13. festgelegt ) hat er ein Wahlrecht, ob er bei Widerruf die Rücksendekosten übernimmt oder sie dem Kunden auferlegt, muss ihn darüber aber wohl frühzeitig und ziemlich genau (auch über die Höhe dieser Kosten) informieren.
Aber mach' dir keine Gedanken, wir Endkunden zahleln sowieso für die Rücksendungen - bei Kostenfreiheit ist sie eben schon im Preis enthalten.
Bei dieser ganzen Änderungsgeschichte hier in puncto Online-Handel geht es ausschließlich um Widerruf, nicht um Reklamationen. Da hat man als Kunde weiterhin die gleichen Rechte, Pflichten und Ansprüche wie bisher.digitalis hat geschrieben:Und begründete Reklamationen werden vermutlich auch in Zukunft für KundIn kostenfrei bleiben.
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Danke für die Klärung, kalokalokairi!
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Aber es kommt vor, dass ich was zurück senden muss, nicht Bücher, aber z.B.: der neue Gürtel ist zu breit und passt nicht durch die Schlaufen an der Hose - die Breite war nicht angegeben; oder Schuhe / Kleidung passen nicht, sehen an mir furchtbar aus oder sind zu eng - zu weit leider nie . Deshalb bestelle ich des Öfteren gleich zwei Größen, weil die Zentimeterangaben der VerkäuferInnen in ihren Größentabellen nicht zuverlässig und unvollständig sind. Sollten KäuferInnen diese Retouren selbst bezahlen müssen, so wird vermutlich der Onlinehandel bei Kleidung und Schuhen zurück gehen, wenn die VerkäuferInnen nicht freiwillig bei der Übernahme der Kosten bleiben. Dürfen sie das noch?
Worried about 1z0-051 & comptia Braindumps We offer
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
irgendetwas fehlt an den Zitierspammern der letzten Zeit ...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
- george_kaplan
- Beiträge: 29
- Registriert: Mi 28. Sep 2005, 21:31
- Wohnort: Neuss
- Kontaktdaten:
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Weiss jemand hierzu eine Antwort?Kapuzinerkresse hat geschrieben:Wenn ich Internetrecht-Rostock richtig verstehe, bedeutet dieses:
daß Booklooker hierfür ein Feld schaffen muss, oder?Unabhängig von diesem nach unserer Auffassung unnötigen Bürokratismus muss das Formular jedenfalls zukünftig zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Artikel 246 b § 4 Abs. 1 EGBGB muss das Muster-Widerrufsformular dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung (somit vor Aufgabe der Bestellung) zur Verfügung gestellt werden.
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Gibt es dazu was Neues? Hat booklooker sich schon mal geäußert? Ich hab zwar mittlerweile schon mal solch ein Formular gesehen (muss es einheitlich sein??), aber ich weiß auch nicht, wie ich das bei bl zur Verfügung stellen sollte.
Ich hab mir gerade mal die Muster-WRB bei Rostock angesehen - meine Güte, streng genommen müsste man ja je nach Kunde und Kaufart verschiedene WRBs parat haben, oder wie... *koppschüttel*
Ich hab mir gerade mal die Muster-WRB bei Rostock angesehen - meine Güte, streng genommen müsste man ja je nach Kunde und Kaufart verschiedene WRBs parat haben, oder wie... *koppschüttel*
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Ich hätte da ja echt gern mal eine Info zu.....
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Dass Booklooker dafür ein extra Feld schaffen müsste, sehe ich eigentlich nicht.Kapuzinerkresse hat geschrieben:daß Booklooker hierfür ein Feld schaffen muss, oder?
antje hat geschrieben:ich weiß auch nicht, wie ich das bei bl zur Verfügung stellen sollte.
Das Widerrufsformular kann m.E. unter der Widerrufsbelehrung noch mit angefügt werden. In die Überschrift sollte man dann der Vollständigkeit halber gleich reinschreiben: Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Im Anschluss an die Belehrung hängt man dann das Formular an, so dass das Ganze in etwa so aussieht ("in etwa" deshalb, weil natürlich jeder Händler für selbst schauen und prüfen muss, wie die jeweilige Widerrufsbelehrung in seinem konkreten Fall letztlich ausgestaltet sein muss, also bitte jetzt nicht einfach dieses Muster hier abkopieren und ungeprüft verwenden):
=============================================
WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XY GmbH, A-Weg, 11111 Xxxxxx, Tel.: 0123 / 456789, Fax: 0123 / 987654, E-Mail: xy@mail.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
--------------------------------------------------
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
XY GmbH
A-Weg
11111 Xxxxxx
Fax: 0123 / 987654
E-Mail: xy@mail.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
...........................................
...........................................
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
...........................................
Name des/der Verbraucher(s):
...........................................
Anschrift des/der Verbraucher(s):
...........................................
...........................................
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
...........................................
Datum:
...........................................
_______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
=====================================================
Damit hat der Kunde das Formular vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt erhalten.
Allerdings darf man nicht vergessen, dem Kunden das Formular zusätzlich auch noch einmal nach dem Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zu überlassen, z.B. es ihm als E-Mail bzw. als Mail-Anhang oder in Papierform zu schicken.
Da man das Formular nicht als Online-Formular anbieten muss, sondern es dem Kunden auch auf demselben Weg zur Verfügung gestellt werden kann, wie die Widerrufsbelehrung als solche, denke ich nicht, dass Booklooker hier groß etwas ändern braucht, denn dafür, dass die Widerrufsbelehrung auf dem aktuellen Stand ist, ist ja ohnehin jeder Anbieter selbst verantwortlich. Ob Booklooker ggf. trotzdem vorhat, das Muster-Widerrufsformular für die Händler als eigenes Feld zur Verfügung zu stellen, wirst du bei ihnen direkt erfragen müssen.
Im Übrigen empfehle ich zur vertiefenden Lektüre neben der oben schon genannten Seite der Kollegen aus Rostock auch noch ein paar weitere Seiten.
Wer sich für den Werdegang des Gesetzes interessiert, kann diesen gut über die Seite des BGH nachvollziehen (hier: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibl ... hteRL.html) darüber findet man auch den Gesetzestext als solchen (hier: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedD ... cationFile )
Und dann gibt es noch etliche Seiten von Anwälten/ Juristen, die sich mehr oder weniger ausführlich zu diesem Thema geäußert haben z.B.:
- http://www.widerrufsbelehrung.de/2014/impressum.php
- http://www.e-recht24.de/artikel/widerru ... -2014.html
- http://www.it-recht-kanzlei.de/muster-w ... bschnitt_7 bzw. http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/wi ... -2014.html
- http://www.trustedshops.de/shop-info/ve ... rufsrecht/
- http://www.onlinehaendler-news.de/recht ... mular.html
Die Liste ist natürlich keinesfalls vollständig, aber zum Einlesen in das Themengebiet findet man auf den genannten Seiten jedenfalls einiges.
Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt
Danke, nanoq.
Hmm, bei Formular denke ich immer an was mit "Drucken"-Button zum direkten Ausdrucken oder direkten Ausfüllen und Wegschicken. An so etwas dachte ich dabei jetzt eigentlich. Ich hab ein solches Formular in einem Katalog gesehen und das für uns in Gedanken übernommen.
In Papierform - ok, ich sende jetzt schon auf der Rückseite der Rechnung ja noch einmal den Widerrufstext mit. Aber muss ich das Formular denn nicht auch bereits vor der Lieferung zur Verfügung stellen? Würde es auf der mitgesendeten Rechnung denn überhaupt reichen?
Ich halte mich für einigermaßen intelligent, und bis jetzt kam ich intellektuell auch noch ganz gut mit - aber so langsam reichts mir, wenn ich mir den ganzen Kram durchlese. Wenn ich das und das Geschäft habe, dann diesen und jenen Text, und wenn ich das und das so mache, dann jenen Text!
Hmm, bei Formular denke ich immer an was mit "Drucken"-Button zum direkten Ausdrucken oder direkten Ausfüllen und Wegschicken. An so etwas dachte ich dabei jetzt eigentlich. Ich hab ein solches Formular in einem Katalog gesehen und das für uns in Gedanken übernommen.
In Papierform - ok, ich sende jetzt schon auf der Rückseite der Rechnung ja noch einmal den Widerrufstext mit. Aber muss ich das Formular denn nicht auch bereits vor der Lieferung zur Verfügung stellen? Würde es auf der mitgesendeten Rechnung denn überhaupt reichen?
Ich halte mich für einigermaßen intelligent, und bis jetzt kam ich intellektuell auch noch ganz gut mit - aber so langsam reichts mir, wenn ich mir den ganzen Kram durchlese. Wenn ich das und das Geschäft habe, dann diesen und jenen Text, und wenn ich das und das so mache, dann jenen Text!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis