Schadensersatzklage wegen Bewertung bei Amazon
Re: Schadensersatzklage wegen Bewertung bei Amazon
Ach du liebe Güte ... na, das kann ja heiter werden...
Re: Schadensersatzklage wegen Bewertung bei Amazon
nach dem Zeit-Artikel und der wiedergegebenen Bewertung hätte ich erwartet, dass der Hintergrund letztendlich in der Abqualifizierung des Händlers liegt ... aber da habe ich mich getäuscht:
Augsburger Allgemeine: Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 59101.html
etwas Vorsicht bei der Formulierung von Bewertungen war aber schon immer geboten ...
Augsburger Allgemeine: Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 59101.html
das sollte sich relativ einfach entscheiden lassen ... so sah angeblich die Bewertung aus:...
Das sehen die Anwälte des Klägers ganz anders. "Wir reden hier über eine falsche Tatsachenbehauptung. Wenn man behauptet, dass eine Bauanleitung falsch sei, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Und im vorliegenden Fall ist diese Tatsachenbehauptung eben falsch", sagt Rechtsanwalt Jan Morgenstern
...
schwieriger wird im Falle des Falles die Frage der Verhältnismässigkeit, und wie weit der Händler mit seinem Verhalten zu seinem Unglück beigetragen hat ... auch am Amazonas lässt man sich sicher nicht gerne Umsatz entgehen ...Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!
etwas Vorsicht bei der Formulierung von Bewertungen war aber schon immer geboten ...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
Re: Schadensersatzklage wegen Bewertung bei Amazon
Es ist eine Tatsachenbehauptung:
Hat der Verkäufer eine chinesische Gebrauchsanweisung durch Tante Gockel übersetzen lassen und nicht nachgebessert, hat er sie.
Und was lernen wir daraus?
Wenn uns als Käufer mal was Übles passiert, zurück lehnen, Asbach trinken, ein paar Nächte drüber schlafen, um dann nüchtern in die Tasten zu hauen.
Wenn uns als Verkäufer mal was Übles passiert, zurück lehnen, Asbach trinken, ein paar Nächte drüber schlafen, um dann ganz fix nach einem Notausgang zu suchen.
Der Ausgang der Geschichte ist ja leider nicht dokumentiert. Ich nehme aber an, dass das Gericht die Sache wie das hornburger Schießen behandelt hat.
Viel Rauch um Nichts und jeder trägt seine Kosten.
Sollte der Käufer die Gebrauchsanleitung nicht mehr vorweisen können oder er des Lesens nicht mächtig sein, hat er wohl die A...karte gezogen.In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz!
Hat der Verkäufer eine chinesische Gebrauchsanweisung durch Tante Gockel übersetzen lassen und nicht nachgebessert, hat er sie.
Und was lernen wir daraus?
Wenn uns als Käufer mal was Übles passiert, zurück lehnen, Asbach trinken, ein paar Nächte drüber schlafen, um dann nüchtern in die Tasten zu hauen.
Wenn uns als Verkäufer mal was Übles passiert, zurück lehnen, Asbach trinken, ein paar Nächte drüber schlafen, um dann ganz fix nach einem Notausgang zu suchen.
Der Ausgang der Geschichte ist ja leider nicht dokumentiert. Ich nehme aber an, dass das Gericht die Sache wie das hornburger Schießen behandelt hat.
Viel Rauch um Nichts und jeder trägt seine Kosten.
Re: Schadensersatzklage wegen Bewertung bei Amazon
Bezüglich des sog. Fliegengitterfalls gibt es zu berichten, dass der Kläger in Berufung gegangen ist.
Mehr > http://www.anwaltsbuero47.de/zweite-run ... -berufung/
Mehr > http://www.anwaltsbuero47.de/zweite-run ... -berufung/
Re: Schadensersatzklage wegen Bewertung bei Amazon
Liest sich, als wenn die Anleitung tatsächlich nur aus einer nicht bearbeiteten Google-Übersetzung chinesisch/deutsch bestanden hat.Der Kläger hätte hier also insbesondere die inhaltliche Richtigkeit der Montageanleitung beweisen müssen. „Diesen Nachweis hat der Kläger nicht erbracht. Er hat nicht einmal rechtzeitig hierfür Beweis angeboten.“ heißt es in der Urteilsbegründung dazu.